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VG Hamburg, 16.12.2009 - 9 K 280/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 16.12.2009 - 9 K 280/09
- OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 34/10
- BVerwG, 14.10.2010 - 7 B 56.10
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2014 - 2 O 31/13
Heranziehung von Angehörigen zu den Beisetzungskosten des gegen sie straffällig …
So hat sich deshalb die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg in dem vom Kläger in seiner Klagschrift auszugsweise zitierten Urteil vom 16.12.2009 - 9 K 280/09 - nicht angeschlossen und angenommen, dass der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in krassen Ausnahmesituationen ein Absehen von der Erstattungspflicht fordere. - VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10
Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter
Selbst wenn man im Übrigen davon ausginge, dass § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keine Ermessensvorschrift ist, wäre es im vorliegenden Fall erforderlich gewesen, wegen der schweren Verfehlung des Vaters des Klägers trotz einer grundsätzlich bestehenden Kostenpflicht von der Kostenerhebung aus Billigkeitsgesichtspunkten abzusehen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1997, 99; NVwZ 2002, 996; NWVBl. 2010, 186; OVG des Saarlandes…, Urt. vom 25.08.2003, Az. 2 R 18/03; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; die grundsätzliche Möglichkeit des Billigkeitserlasses gerade für Fälle wie den vorliegenden erkennt auch VG Gießen, NVwZ-RR 2000, 795, an; ähnlich auch Niedersächsisches OVG, FamRZ 2004, 458).Außerdem würde eine solche Verpflichtung des Klägers das Verhältnis der grundsätzlichen Pflicht, die Kosten der Bestattung zu tragen, zur erst dadurch entstehenden Möglichkeit der Übernahme der aufgrund dieser Pflicht zu leistenden Kosten durch den Sozialhilfeträger umkehren (…vgl. OVG des Saarlandes, a.a.O.; VG Hamburg, Urt. vom 16.12.2009, Az. 9 K 280/09; entgegen VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2005, 141; VG Hamburg…, Urt. vom 12.95.2005, Az. 15 K 4271/04).
- VGH Hessen, 12.04.2010 - 8 D 618/10
Voraussetzungen für die unbeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Sollte das Verwaltungsgericht trotz dieser fehlerhaften Darstellung der möglichen Ermächtigungsgrundlage im maßgebenden Widerspruchsbescheid zu einer inhaltlichen Überprüfung der Kostenforderung kommen, müsste über die in den angefochtenen Beschlüssen angestellten Überlegungen hinaus anhand der widersprüchlichen Rechtsprechung hierzu (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 9 K 280/09 -, juris Rdnrn. 26 ff. m.w.N.) geprüft werden, ob die im Ermessen der Behörde stehende Kostenerhebung verhältnismäßig war.