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   FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08   

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FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08 (https://dejure.org/2009,8807)
FG München, Entscheidung vom 22.04.2009 - 9 K 3729/08 (https://dejure.org/2009,8807)
FG München, Entscheidung vom 22. April 2009 - 9 K 3729/08 (https://dejure.org/2009,8807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Kindergeld nach Vollendung des 25. Lebensjahres; Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre

  • Judicialis

    StÄndG 2007 Art. 1; ; EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 62; ; EStG § 63 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Herabsetzung der Altersgrenze von 27 auf 25 Jahre ist verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1842
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 101/08

    Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung auf 25 Jahre als

    Auszug aus FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08
    Dabei knüpft der Tatbestand an das Erreichen der Altersgrenze in der Zukunft an (Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. November 2008 15 K 101/08, EFG 2009, 359).

    Zwar haben sich die einzelnen Bundesländer seit 2001 zu unterschiedlichen Zeitpunkten für die Einführung des achtjährigen Gymnasiums entschieden, der Gesetzgeber war jedoch im Rahmen seiner Typisierungsbefugnis wegen der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern berechtigt, das Berücksichtigungsalter ab einem bestimmten Termin auf 25 Jahre herabzusetzen, unabhängig davon, ob nun im Einzelfall eine zwölf- oder dreizehnjährige Schulausbildung vorgesehen war (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht in EFG 2009, 359).

    Insbesondere kann bei einer Gesamtbetrachtung der Leistungen, die der Staat für Kinder erbringt, nicht festgestellt werden, dass durch die Absenkung der Altersgrenze bei Kindern in Berufsausbildung von 27 auf 25 Jahre die Familienförderung durch den Staat offensichtlich unangemessen ist und dem Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht mehr genügt (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, EFG 2009, 359).

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08
    Die allgemeine Erwartung des Bürgers, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, HFR 2007, 1024).

    Die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2007, 1024).

    Das bedeutet jedoch nur, dass er seine Leistungen und Befreiungen nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, also nicht willkürlich verteilen darf (BVerfG in HFR 2007, 1024).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen (BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2007 1 BvR 2204/00, [...]).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG München, 22.04.2009 - 9 K 3729/08
    Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, können Grundrechte berühren, wobei in die erforderliche grundrechtliche Bewertung die Grundsätze des Vertrauensschutzes einfließen (BVerfG-Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 35/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 22. April 2009  9 K 3729/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1842) ab.
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze

    Zur Frage, ob der Gesetzgeber die Herabsetzung der Altersgrenze für den Kindergeldbezug generell wie auch hinsichtlich der betreffenden Übergangsvorschrift in verfassungskonformer Weise normiert hat, haben bereits mehrere Finanzgerichte entschieden, und zwar in dem Sinne einheitlich, dass bislang alle Gerichte die von der Klägerin bejahte Verfassungswidrigkeit verneint haben (FG Düsseldorf, Urteile vom 11. September 2009 3 K 480/09 Kg, EFG 2010, 153 - Revision anhängig unter Az. III R 68/09 - und vom 17. Februar 2009 10 K 501/08 Kg, EFG 2009, 761 - Revision anhängig unter Az. III R 30/09 -, FG München, Urteile vom 17. Juni 2009 1 K 3887/08, EFG 2009, 1755 - Revision anhängig unter Az. III R 50/09 -, vom 22. April 2009 9 K 3729/08, EFG 2009, 1842 - Revision anhängig unter Az. III R 35/09 - und vom 17. Februar 2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837, 12 K 1462/08, EFG 2009, 1475 - Revisionen anhängig unter III R 17/09 und III R 27/09 -, Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. November 2008 15 K 101/08, EFG 2009, 359 - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2009 III B 271/08, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 83/09 als Revisionsverfahren fortgeführt).
  • FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 3 K 480/09

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für

    Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre verstößt weder gegen Artikel 6 Abs. 1 GG noch - aufgrund anderer Erwägungen - gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 GG (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 18.11.2008 15 K 101/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 590; Finanzgericht München , Urteile vom 17.2.2009 12 K 1075/08, EFG 2009, 837 , vom 22.4.2009 9 K 3729/08 und vom 17.6.2009 1 K 3887/08, letztere zu finden unter [...]), was der Kläger auch nicht ausdrücklich in Frage stellt.
  • FG Münster, 11.05.2010 - 8 K 2450/09

    Verlängerung des Kindergeldanspruchs bei freiwillig geleistetem sozialen Jahr;

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Herabsetzung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern auf das 25. Lebensjahr durch § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG durch Art. 1 Nr. 11 des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl. I 2006, S. 1652) bestehen nicht (vgl. FG Niedersachen, Urteil vom 18.11.2008, 15 K 101/08, EFG 2009, 359; FG München, Urteile vom 17.02.2009, 12 K 1075/08, EFG 2009, 837, vom 22.04.2009, 9 K 3729/08, EFG 2009, 1842, und vom 17.6.2009, 1 K 3887/08, EFG 2009, 1755).
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