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   VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11.F   

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https://dejure.org/2011,22772
VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11.F (https://dejure.org/2011,22772)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.07.2011 - 9 K 646/11.F (https://dejure.org/2011,22772)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - 9 K 646/11.F (https://dejure.org/2011,22772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KredWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 32 Abs. 1, § 37 Abs. 1
    "Ankauf" privater Lebensversicherungen als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 6 TG 1468/07

    Definition eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwirtschaftsgesetz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11
    Auf eine solche Wertung, nicht hingegen auf bestimmte Vertragsgestaltungen oder die Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstypus, kommt es für die rechtliche Qualifikation als Einlagengeschäft maßgebend an (HessVGH B. v. 29.10.2007 - 6 TG 1468/07 - juris, Rn. 9; VG B-Stadt B. v. 11.3.2010 - 1 L 271/10.F - juris, Rn. 23; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 1 Rn. 36; Reschke in Beck/Samm/Kokemoor, KWG, § 1 Rn. 76, 78, 92).

    Es kommt lediglich darauf an, dass die Gelder rückzahlbar sind und der Rückzahlungsanspruch unbedingt ist (HessVGH B. v. 29.10.2007, a. a. O.).

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11
    Auf eine solche Wertung, nicht hingegen auf bestimmte Vertragsgestaltungen oder die Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstypus, kommt es für die rechtliche Qualifikation als Einlagengeschäft maßgebend an (HessVGH B. v. 29.10.2007 - 6 TG 1468/07 - juris, Rn. 9; VG B-Stadt B. v. 11.3.2010 - 1 L 271/10.F - juris, Rn. 23; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 1 Rn. 36; Reschke in Beck/Samm/Kokemoor, KWG, § 1 Rn. 76, 78, 92).

    Dabei sind wichtige Indizien für die Annahme eines Einlagengeschäfts, dass aufgrund typisierter Verträge von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, fremde Gelder zur unregelmäßigen Verwahrung als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten laufend angenommen werden (VG B-Stadt B. v. 11.3.2010 - 1 L 271/10.F - Juris, Rdnr. 20, unter Verweis auf BGH III ZR 365/03, DVBl. 2006, 114).

  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 365/03

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bankenaufsicht; Haftung gegenüber den

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11
    Dabei sind wichtige Indizien für die Annahme eines Einlagengeschäfts, dass aufgrund typisierter Verträge von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, fremde Gelder zur unregelmäßigen Verwahrung als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten laufend angenommen werden (VG B-Stadt B. v. 11.3.2010 - 1 L 271/10.F - Juris, Rdnr. 20, unter Verweis auf BGH III ZR 365/03, DVBl. 2006, 114).
  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 37.09

    Abwicklungsanordnung; Anlegerinteressen; Anlegerpublikum; Anlegerschutz;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11
    Insbesondere hat sie nicht irrig die Annahme zugrunde gelegt, sie müsse bei ihrer Ermessensausübung in Bezug auf die Abwicklungsanordnung auch die Interessen der Kunden der Klägerin maßgebend berücksichtigen; auf die konkreten subjektiven Interessen der Anleger kommt es nämlich in diesem Zusammenhang nicht an (BVerwG U. v. 15.12.2010 - 8 C 37.09, Rn. 14 ff.).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    Es handelt sich nach allgemeiner Ansicht um einen bankwirtschaftlichen Begriff, der nur unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung bestimmt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 23. März 2010 - VI ZR 57/09, aaO Rn. 17; vom 9. November 2010 - VI ZR 303/09, aaO Rn. 11; BGH, Urteile vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, aaO S. 380 f.; vom 9. März 1995 - III ZR 55/94, BGHZ 129, 90, 92 f.; vom 29. März 2001 - IX ZR 445/98, NJW-RR 2001, 1639, 1640; Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06, NStZ 2007, 647; BVerwGE 69, 120, 124; VGH Kassel, WM 2009, 1889, 1891; OVGE Berlin 17, 45, 49 f.; VG Berlin, WM 1986, 879, 881; NJW-RR 2000, 642, 643; VG Frankfurt am Main, BKR 2011, 427 Rn. 30; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, aaO Rn. 36; Reschke in Beck/Samm/Kokemoor, aaO Rn. 92 f. (Stand: März 2011); Serafin/Weber in Luz/Neus/Scharpf/Schneider/Weber, aaO Rn. 11; Brogl in Reischauer/Kleinhans, aaO Rn. 41 (Stand: März 2010); Schwennicke in Schwennicke/Auerbach, aaO Rn. 18; Barleon in Assies/Beule/Heise/Strube, aaO Rn. 3; Canaris, BB 1978, 227, 228; Demgensky/Erm, aaO S. 1450; BaFin-Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts, aaO, 1c).
  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12

    Anspruch auf Auskunft über und Auszahlung von Rückkaufwerten einer

    Angesichts der erforderlichen wertenden Gesamtbetrachtung ist es nicht maßgeblich, dass sie die mit den Versicherungsnehmern abgeschlossenen Verträge formal als "Kauf- und Abtretungsverträge" bezeichnet (vgl. auch VG Frankfurt, BKR 2011, 427, 429).

    Im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung muss stattdessen auch hier berücksichtigt werden, dass die Klägerin - wirtschaftlich gesehen - dadurch rückzahlbare Beträge von ihren Kunden entgegennimmt, dass diese den grundsätzlich ihnen zustehenden und an sie auszuzahlenden Rückkaufswert ihrer Rentenversicherungen während des im Vertrag festgelegten Zeitraums zumindest teilweise der Klägerin überlassen (VG Frankfurt, BKR 2011, 427, 429).

    Mit diesen streitgegenständlichen Verträgen und den vielen vergleichbar behandelten Versicherungsverträgen erfüllt die Klägerin somit faktisch die anerkannten Indizien für die Annahme eines Einlagengeschäfts, nämlich die laufende Annahme fremder Gelder zur unregelmäßigen Verwahrung als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, auf Grund typisierter Verträge (VG Frankfurt, BKR 2011, 427, 429).

  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 7 U 186/16

    Lebensversicherungsvertrag: Geltung einer durch den Zedenten erklärten

    Die Frage, ob hier ein der Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG unterliegendes Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG) vorliegt, ist nicht vorrangig nach Maßgabe einer rechtsdogmatischen Einordnung der zugrunde liegenden Verträge, sondern aufgrund einer Wertung aller Umstände des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung zu entscheiden (VGH Hessen, Urteil vom 20.05.2009 - 6 A 1040/08 -, WM 2009, 1889, Tz. 40; VG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.07.2011 - 9 K 646/11.F -, BKR 2011, 427, Tz. 30; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 5. Auflage 2016, Rn. 40 zu § 1).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2014 - 14 W 2263/14

    Haftung des gewerbsmäßig tätigen Ankäufers für Lebensversicherungen aus

    Der Ankauf von Lebensversicherungen und die Auszahlung des Rückkaufwerts an den Kunden wird von den Gerichten weithin einheitlich als Einlagengeschäft angesehen (so etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2013 - 332 O 72/12 -, juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 2013 - 9 L 2958/13.F -, ZInsO 2014, 1865; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.7. 2011 - 9 K 646/11.F, BKR 2011, 427).
  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11

    Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens

    Mit Urteil vom 11. Juli 2011 (Az. 9 K 646/11.F) wies das Verwaltungsgericht die Klage ab und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, die Klägerin habe mit den geschlossenen Verträgen zur Nichtauszahlung ein Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2. Alt. KWG ohne die nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG hierfür notwendige Erlaubnis betrieben.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 7 U 188/16

    Lebensversicherung: Anspruch auf Feststellung des Fortbestehens des

    Die Frage, ob hier ein der Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG unterliegendes Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG) vorliegt, ist nicht vorrangig nach Maßgabe einer rechtsdogmatischen Einordnung der zugrunde liegenden Verträge, sondern aufgrund einer Wertung aller Umstände des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung zu entscheiden (VGH Hessen, Urteil vom 20.05.2009 - 6 A 1040/08 -, WM 2009, 1889, Tz. 40; VG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.07.2011 - 9 K 646/11.F -, BKR 2011, 427, Tz. 30; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 5. Auflage 2016, Rn. 40 zu § 1).
  • VG Frankfurt/Main, 20.01.2015 - 7 L 4566/14
    Auf eine solche Wertung, nicht hingegen auf bestimmte Vertragsgestaltungen oder die Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstypus, kommt es für die rechtliche Qualifikation als Einlagengeschäft maßgebend an (Hess. VGH, Beschluss vom 29.10.2007, Az.: 6 TG 1468/07 - [...] - VG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2011, Az.: 9 K 646/11.F - [...] - VG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2014, Az.: 7 L 1600/14.F; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 1 RdNr. 36).
  • LG Aachen, 24.03.2016 - 9 O 125/15

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung des geltend gemachten

    Dabei sind wichtige Indizien für die Annahme eines Einlagengeschäfts, dass aufgrund typisierter Verträge von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, fremde Gelder zur unregelmäßigen Verwahrung als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten laufend angenommen werden (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2011 - 9 K 646/11.F m. w. N.).
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