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   VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 724/20   

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VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 724/20 (https://dejure.org/2020,32490)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23.06.2020 - 9 K 724/20 (https://dejure.org/2020,32490)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 9 K 724/20 (https://dejure.org/2020,32490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fahrerlaubnis auf Probe, Fahranfänger, Frist, verkehrspsychologische Beratung, Maßnahmenstufen, Stufensystem, Durchlaufen der Stufen, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung rechtswidrig - Maßnahmenstufen nicht ordnungsgemäß durchlaufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 13.11.2009 - M 1 S 09.4697

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe; Zustellung einer schriftlichen Verwarnung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 724/20
    Trésoret in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 2a StVG (Stand: 06.01.2020), Rn. 252, vgl. VG München, Beschluss vom 13. November 2009 - M 1 S 09.4697 -, juris Rn. 29 (am Anfang).

    So noch zur alten Rechtslage OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 16 B 432/13 -, juris Rn. 8; vgl. ferner VG München, Beschluss vom 13. November 2009 - M 1 S 09.4697 -, juris Rn. 29.

    So VG München, Beschluss vom 13. November 2009 - M 1 S 09.4697 -, juris Rn. 29. Von einer Verknüpfung mit der behördlich gesetzten Zweimonatsfrist geht auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. A., § 2a Rn. 46 aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2013 - 16 B 432/13

    Zustellung bei Entgegennahme der Sendung durch einen siebzehneinhalbjärigen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 724/20
    So noch zur alten Rechtslage OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 16 B 432/13 -, juris Rn. 8; vgl. ferner VG München, Beschluss vom 13. November 2009 - M 1 S 09.4697 -, juris Rn. 29.
  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2012 - 7 L 88/12

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Probezeit

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 724/20
    vgl. unter wörtlicher Wiedergabe des Gesetzeswortlauts Trésoret in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 2a StVG, Rn. 152, 236 und öfter unter Bezugnahme auf VG Ansbach, Beschluss vom 29. August 2011 - AN 10 S 11.01487 -, juris Rn. 21, , und VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 7 L 88/12 -, juris Rn. 7; vgl. ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. A., § 2a Rn. 36, 41 sowie die im vorigen Absatz zitierte Rechtsprechung.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 724/20
    Auf Grundlage der Annahme, dass die Anwendung des § 46 VwVfG NRW grundsätzlich auch auf die Entziehung der Fahrerlaubnis vorbereitende Maßnahmen im Hinblick auf die streitgegenständliche Entziehung selbst Anwendung finden kann, vgl. BVerwG, Urteil v. 17.11.2016 - 3 C 20/15, juris Rn. 29 zur Gutachtenanordnung im Zusammenhang mit § 11 Abs. 6, Abs. 8 FeV, ist der Maßstab des § 46 VwVfG NRW an der Bedeutung der verletzten Rechtsvorschrift auszurichten.
  • VG Ansbach, 29.08.2011 - AN 10 S 11.01487

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe; Verkehrsverstoß während der Probezeit

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 724/20
    vgl. unter wörtlicher Wiedergabe des Gesetzeswortlauts Trésoret in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 2a StVG, Rn. 152, 236 und öfter unter Bezugnahme auf VG Ansbach, Beschluss vom 29. August 2011 - AN 10 S 11.01487 -, juris Rn. 21, , und VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 7 L 88/12 -, juris Rn. 7; vgl. ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. A., § 2a Rn. 36, 41 sowie die im vorigen Absatz zitierte Rechtsprechung.
  • VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22

    Ausländische Fahrerlaubnis; Beweislast; eidesstattliche Versicherung;

    Folglich sind die Maßnahmen des § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG nacheinander und gestuft zu ergreifen und können die Maßnahmenstufen nur jeweils dann als ordnungsgemäß durchlaufen gelten, wenn die ergriffenen Maßnahmen in Bestandskraft erwachsen sind oder den gesetzlichen Anforderungen im jeweils zu prüfenden Umfang vollumfänglich entsprochen haben (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 23.6.2020 - 9 K 724/20 -, juris Rn. 31 ff.; Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. Stand: 25.1.2022, § 2a StVG, Rn. 268 f., Rn. 246).

    Dies ist nach summarischer Bewertung rechtmäßig erfolgt; weil die Verwarnung mangels Regelung kein Verwaltungsakt ist und nicht in Bestandskraft erwächst (vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 2a StVG Rn. 40; Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand: 25.01.2022, § 2a StVG Rn. 258), ist dies im Rahmen eines auf § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Bescheids über die Entziehung der Fahrerlaubnis inzident zu überprüfen (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 23.6.2020 - 9 K 724/20 -, juris Rn. 31 ff.; Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. Stand: 25.1.2022, § 2a StVG, Rn. 268 f., Rn. 246).

    Der Antragsgegner hat schließlich auch die Frist (2 Monate ab Zugang der Verwarnung), innerhalb derer die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt wurde, zutreffend benannt (vgl. zu diesem Erfordernis VG Gelsenkirchen, U. v. 23.6.2020 - 9 K 724/20 -, juris Rn. 42 ff.).

  • VG Gelsenkirchen, 09.10.2020 - 9 L 727/20

    Fahrerlaubnisentziehung, Stufenverfahren; Führerscheinabgabe, Anordnung der

    vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom heutigen Tage - 9 L 824/20 -, sowie aus dem Zusammenhang des § 2a StVG Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 724/20 -, zur Veröffentlichung vorgesehen.

    Soweit § 41 Abs. 1 FeV - wofür der Wortlaut, der nicht von durch die Behörde zugrunde gelegten sondern "begangenen" Zuwiderhandlungen spricht - eine vollständige Auflistung der Zuwiderhandlungen verlangt, vgl. in diese Richtung auch BR-Drucks. 443/98 S. 293, der von "Unterrichtung" nach Abs. 1 spricht, und dabei auch solche erfasst, deren Tilgungsfrist bereits abgelaufen ist, die aber noch nicht gelöscht sind, konnte sich der Formfehler vorliegend aber offensichtlich nicht auf die Entscheidung in der Sache auswirken und wäre damit auf Grundlage der Annahme, dass die Anwendung des § 46 VwVfG NRW grundsätzlich auch auf die Entziehung der Fahrerlaubnis vorbereitende Maßnahmen im Hinblick auf die streitgegenständliche Entziehung selbst Anwendung findet, vgl. BVerwG, Urteil v. 17. November 2016 - 3 C 20/15, juris Rn. 29 zur Gutachtenanordnung im Zusammenhang mit § 11 Abs. 6, Abs. 8 FeV; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 724/20 -, zur Veröffentlichung vorgesehen.

  • VG Gelsenkirchen, 22.12.2020 - 9 L 1239/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte, Tattagprinzip, Rechtskraft, Bindung,

    Selbst wenn die Auflistung einschließlich der Bewertung des Fahreignungsseminars - dennoch - als formfehlerhaft angesehen würde, konnte sich der Formfehler vorliegend offensichtlich nicht auf die Entscheidung in der Sache auswirken und wäre damit auf Grundlage der Annahme, dass die Anwendung des § 46 VwVfG NRW grundsätzlich auch auf die Entziehung der Fahrerlaubnis vorbereitende Maßnahmen im Hinblick auf die streitgegenständliche Entziehung selbst Anwendung findet, vgl. BVerwG, Urteil v. 17. November 2016 - 3 C 20/15, juris Rn. 29 zur Gutachtenanordnung im Zusammenhang mit § 11 Abs. 6, Abs. 8 FeV; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 724/20 - juris Rn. 69, unerheblich.
  • VG Gelsenkirchen, 09.10.2020 - 9 L 824/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punkte; Klagefrist; Gewährung vorläufigen

    VG Gelsenkirchen, Beschluss vom heutigen Tage - 9 L 727/20 - vgl. auch aus dem Zusammenhang des § 2a StVG: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 724/20, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen.
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