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   VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14   

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VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14 (https://dejure.org/2016,47304)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2016 - 9 K 8316/14 (https://dejure.org/2016,47304)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 9 K 8316/14 (https://dejure.org/2016,47304)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 2 A 2679/12

    Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Hierzu gehört insbesondere, dass er die Behauptung eines eingetretenen Schadens durch Angaben zur Art des Schadens und zur annähernden Schadenshöhe substantiiert, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. März 2014 - 2 A 2679/12 -, juris.

    Für die Wirksamkeit der Ausfertigung eines Bebauungsplans reicht es mangels ausdrücklicher weitergehender normativer Vorgaben aus, wenn eine Originalurkunde geschaffen wird, auf welcher der Bürgermeister als Vorsitzender des Rats oder ein von ihm gemäß § 68 Abs. 3 Satz 1 GO NRW damit beauftragter Beamter oder Angestellter zeitlich nach dem Satzungsbeschluss des Rats und vor der Verkündung der Satzung schriftlich bestätigt, dass der Rat an einem näher bezeichneten Tag "diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen" hat, vgl. OVG NRW, Urteile vom 25. März 2014 - 2 A 2679/12 -, juris Rn. 63 ff. , vom 29. Januar 2013 - 2 D 102/11.NE - BauR 2013, 896 = juris Rn. 50, und vom 22. März 2011 - 2 A 371/09 -, juris Rn. 36, jeweils m. w. N.

    In Einzelfällen kann aber die Ausfertigung nur eines Teils des Bebauungsplans für eine wirksame Ausfertigung genügen, wenn in dem ausgefertigten Teil mit hinreichender Bestimmtheit auf die übrigen Teile der Satzung Bezug genommen wird oder auf andere Weise jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Teile der Satzung ausgeschlossen ist, vgl. OVG NRW, Urteile 25. März 2014 - 2 A 2679/12 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 2 A 204/12

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Dies kann nicht mit dem Einwand in Frage gestellt werden, dass auch abweichende Festlegungen möglich wären, vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 A 204/12 -, juris Rn. 94.

    Der Nahversorgungsstandort F. -Mitte stellt ein typisches Beispiel für den vom Gesetzgeber gewollten Schutz von Nahversorgungsstandorten dar, vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 A 204/12 -, juris Rn. 121.

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Darüber hinaus knüpft die Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 2a BauGB nicht daran an, dass schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu besorgen sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - und vom 27. März 2013 - 4 CN 6.11 - OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 D 103/12.NE -, jeweils juris.

    Etwas anderes kann nur in offensichtlichen Ausnahmefällen gelten, in denen der Ausschluss zentrenbildender Sortimente bei realistischer Betrachtungsweise keinerlei Beitrag zum Zentrenschutz leisten kann, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BauR 2013, 1399 = juris Rn. 19, und vom 27. März 2013 - 4 CN 6.11 -, BauR 2013, 1402 = juris Rn. 18.

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 6.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Darüber hinaus knüpft die Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 2a BauGB nicht daran an, dass schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu besorgen sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - und vom 27. März 2013 - 4 CN 6.11 - OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 D 103/12.NE -, jeweils juris.

    Etwas anderes kann nur in offensichtlichen Ausnahmefällen gelten, in denen der Ausschluss zentrenbildender Sortimente bei realistischer Betrachtungsweise keinerlei Beitrag zum Zentrenschutz leisten kann, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BauR 2013, 1399 = juris Rn. 19, und vom 27. März 2013 - 4 CN 6.11 -, BauR 2013, 1402 = juris Rn. 18.

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Darüber hinaus knüpft die Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 2a BauGB nicht daran an, dass schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu besorgen sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - und vom 27. März 2013 - 4 CN 6.11 - OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2013 - 2 D 103/12.NE -, jeweils juris.

    Im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB hat die Gemeinde folglich die Nachteile einer Planung für Planunterworfene zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - BVerwG 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1/13 -, juris Rn. 17ff.

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, wenn (erstens) die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, (zweitens) ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, (drittens) ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und (viertens) ein Feststellungsinteresse vorliegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 14/96 - juris.
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Durch die - rechtsstaatlich gebotene - Ausfertigung soll sichergestellt werden, dass der Inhalt der als Satzung beschlossenen Veränderungssperre mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans übereinstimmt, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 4 B 60.96 -, BRS 58 Nr. 41 = juris Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 2 A 371/09
    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Für die Wirksamkeit der Ausfertigung eines Bebauungsplans reicht es mangels ausdrücklicher weitergehender normativer Vorgaben aus, wenn eine Originalurkunde geschaffen wird, auf welcher der Bürgermeister als Vorsitzender des Rats oder ein von ihm gemäß § 68 Abs. 3 Satz 1 GO NRW damit beauftragter Beamter oder Angestellter zeitlich nach dem Satzungsbeschluss des Rats und vor der Verkündung der Satzung schriftlich bestätigt, dass der Rat an einem näher bezeichneten Tag "diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen" hat, vgl. OVG NRW, Urteile vom 25. März 2014 - 2 A 2679/12 -, juris Rn. 63 ff. , vom 29. Januar 2013 - 2 D 102/11.NE - BauR 2013, 896 = juris Rn. 50, und vom 22. März 2011 - 2 A 371/09 -, juris Rn. 36, jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 2 D 38/14

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Ordnungsgemäße Abwicklung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungserfordernis schon dann genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet, vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2015 - 2 D 38/14.NE -, juris; BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100 = BRS 73 Nr. 31 = juris Rn. 22.
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 8316/14
    Im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB hat die Gemeinde folglich die Nachteile einer Planung für Planunterworfene zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000 - BVerwG 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1/13 -, juris Rn. 17ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - 2 D 105/12

    Ausschluss bestimmter Sortimentsgruppen erfordert nachvollziehbares und

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 D 102/11

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzungen

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 7 A 2621/13

    Erteilung eines Vorbescheids zur Erweiterung der Verkaufsfläche einer

  • BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03

    Bebauungsplan; Auslegung des Planentwurfs; Bekanntmachungsfrist; Kompensation;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 7 D 129/06

    Nichteinhaltung der einwöchigen Bekanntmachungsfrist für die Offenlegung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 1512/07

    Bindende Rechtswirkung eines Einzelhandelskonzepts?

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 3 S 2313/10

    Bebauungsplanung; Durchführung der öffentlichen Auslegung; Verkürzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2013 - 10 D 39/11

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans i.R.d. Festsetzung des Ausschlusses von

  • VG Augsburg, 27.01.2010 - Au 4 K 09.285

    Erfolgreiche Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 2 D 103/12

    Gewichtung von Interessen bei der Ausgestaltung eines nahversorgungsrelevante

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 1 MN 229/08

    Bewertung des Interesses an dem Schutz der Privatsphäre vor der Anlegung eines

  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09

    Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche

  • VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 9 K 5139/15

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides zur Erweiterung des kleinflächigen

    Ergänzend beruft die Klägerin sich auf die im Verfahren 9 K 8316/14 geltend gemachten Rügen und Bedenken im Hinblick auf die Wirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 726/N.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahren 9 K 4903/14, 9 K 6770/14 und 9 K 8316/14 und die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Der Plangeberin waren der Erweiterungswunsch des B. -Marktes und der Ansiedlungswunsch eines Drogeriemarktes (vgl. Verfahren 9 K 8316/14) bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bekannt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - 2 A 2529/16

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Erweiterung des vorhandenen Gebäudes unter

    Ergänzend schließe sie sich den Rügen der (weiteren) Klägerin in dem Klageverfahren 9 K 8316/14 (Berufungsverfahren 2 A 2639/16) gegen den Bebauungsplan an (Ansiedlungswunsch für einen Drogeriemarkt im Plangebiet auf dem Grundstück T.------straße 30).
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