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   OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02   

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https://dejure.org/2003,9426
OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02 (https://dejure.org/2003,9426)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2003 - 9 KN 352/02 (https://dejure.org/2003,9426)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2003 - 9 KN 352/02 (https://dejure.org/2003,9426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitrag; Anbieter von PC-Kursen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 NKAG ; § 9 Abs. 2 S. 2 NKAG
    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem Erhebungsgebiet; Bemessung branchenspezifischer Beitragsmaßstäbe durch eine Gemeinde

  • Judicialis

    NKAG § 9 I 1; ; NKAG § 9 II 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem Erhebungsgebiet; Bemessung branchenspezifischer Beitragsmaßstäbe durch eine Gemeinde

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1539
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02
    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen (hier: Untersuchung des DWIF aus dem Jahre 1992) und verfügbaren Statistiken (hier: Gewinnsätze aus der Richtsatzsammlung 1999 des Bundesministeriums für Finanzen für die Oberfinanzdirektionen des Bundesgebietes) Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren - wie hier geschehen - ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Beitragsmaßstäbe verwendet, kann der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragssatz hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; u. v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55 = NST-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 220/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02
    Ihr steht vielmehr ein weitgehendes Ermessen zu, welche Vorteile den zu Beitragsgruppen zusammengefassten Personengruppen bei pauschalierender Betrachtungsweise zuzurechnen sind (ebenso: OVG Schleswig, Urt. v. 4.10.1995 - 2 L 220/95 - KStZ 1997, 93).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99

    Fremdenverkehrsbeitrag: Hebeberechtigung; erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02
    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen (hier: Untersuchung des DWIF aus dem Jahre 1992) und verfügbaren Statistiken (hier: Gewinnsätze aus der Richtsatzsammlung 1999 des Bundesministeriums für Finanzen für die Oberfinanzdirektionen des Bundesgebietes) Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren - wie hier geschehen - ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Beitragsmaßstäbe verwendet, kann der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragssatz hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; u. v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55 = NST-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02
    Der Fremdenverkehrsbeitrag unterscheidet sich von einer Steuer dadurch, dass für die Beitragserhebung mit der Wahrnehmung der in § 9 Abs. 1 NKAG bestimmten Aufgaben eine Gegenleistung der Gemeinde erbracht wird (BVerfG, Beschl. v. 26.5.1976 - 2 BvR 995/75 - BVerfGE 42, 223 = NJW 1976, 1837).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.04.1988 - 3 A 249/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02
    Dies sind - wie in § 2 Abs. 2 Satz 2 FVBS zutreffend wiedergegeben ist - alle selbstständig tätig Personen und Unternehmen, die mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile aus dem Fremdenverkehr (Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Inhaber von Ferienwohnungen, Läden usw.) im Rahmen der für den Fremdenverkehr erfolgten Bedarfsdeckung entgeltliche Geschäfte tätigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 3.4.1988 - 3 A 249/85 - KStZ 1989, 16/17).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Angesichts der Kompliziertheit der Feststellung, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil der einzelnen Beitragspflichtigen für sich genommen und der Gruppen von Beitragspflichtigen im Vergleich zueinander ist, braucht die Satzung den Maßstab nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in den beschriebenen Grundzügen festzulegen (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - VII C 13.70 u.a. - BVerwGE 39, 5, juris Rdn. 16; so im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris).

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Nds. OVG, Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 17; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; vgl. auch Urteil vom 7.5.2009 - 9 LC 361/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

    Dies sind - wie in § 2 Abs. 2 Satz 3 FVBS zutreffend wiedergegeben ist - diejenigen, deren Tätigkeit nach ihrer Art (nur) direkten Geschäftskontakt mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile im Rahmen der Bedarfsdeckung für den Fremdenverkehr herstellt (vgl. Urt. d. Sen. v. 26.3.2003 - 9 KN 252/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539).

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (vgl. Urteile d. Senats v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539 u. v. 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - ; OVG Schleswig, Urteile v. 14.10.1995 - 2 L 222/95 - KStZ 1997, 93 = ZKF 1997, 14 u.v. 16.6.2004 - 2 LB 76/03 - Die Gemeinde SH 2005, 49 = Gemeindehaushalt 2005, 20).

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

    Im Zusammenhang mit einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung können zwar nach dem Typisierungsgrundsatz Gruppen von Beitragsfällen geschaffen werden, wobei das weite Ermessen der Gemeinde zur Bildung von Beitragsgruppen erst dann ein Ende findet, wenn die Vorteilslage unter keinen Umständen mehr als gleich angesehen werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 3. März 2006 - 9 KN 327/03 -, juris, Rn. 24 f., mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ-RR 2007, 414, auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG , und vom 26. März 2003 - 9 KN 352/02 -, juris, Rn. 17, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2003, 1539 ff., auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG , nach dem offenbar der Auffangtatbestand "sonstige selbständige Personen, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden" zulässig ist, was in dem Urteil vom 13. November 1990, a. a. O., noch für ausgeschlossen erklärt worden war).

    Entsprechende wirtschaftliche Vorteile haben selbstständig tätige Personen und Unternehmen, die mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile aus dem Fremdenverkehr (Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Inhaber von Ferienwohnungen, Läden usw.), also mit den in der Anlage zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufgeführten - auf Geschäfts-, Kanzlei- oder Praxisräume angewiesenen - Beitragspflichtigen im Rahmen der für den Fremdenverkehr erfolgten Bedarfsdeckung entgeltliche Geschäfte tätigen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26. März 2003 - 9 KN 352/02 -, juris, Rn. 16).

    Es hat in der soeben zitierten Entscheidung klarstellend ausgeführt - wobei es allerdings entgegen der Auffassung des VGH Baden-Württemberg nicht von einer notwendigen, sondern von einer erfolgten Bedarfsdeckung ausgeht - (vgl. Urteil vom 26. März 2003, a.a.O.), bei der Vorteilsbemessung müssten diejenigen Umsätze ausscheiden, bei denen zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr kein konkreter Zusammenhang bestehe, die also entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet würden.

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 9 ME 177/06

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit eines Bauunternehmers für die Errichtung von

    Dies sind - wie in § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 FVBS definiert - diejenigen, deren Tätigkeit nach ihrer Art (nur) direkten Geschäftskontakt mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile im Rahmen der Bedarfsdeckung für den Fremdenverkehr herstellt (vgl. Urt. d. Sen. v. 26.3.2003 - 9 KN 252/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats z.B. der Fall bei Ärzten (Urt. v. 3.3.2006, a.a.O.), bei Baumärkten (Beschl. d. Sen. v. 11.8.2003 - 9 LA 42/03 - NordÖR 2003, 510 = DVBl 2004, 200 [nur Leitsatz]) und bei einem Anbieter von PC-Kursen, die auch für im Fremdenverkehr Tätige aus beruflichen Gründen interessant sein können (Urt. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte ist es zulässig, sich bei der Festlegung der Gewinnsätze an der Richtsatzsammlung zu orientieren (vgl. Senatsurteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 51; OVG RP, Urteil vom 19.12.2018, a. a. O., Rn. 51; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 42 f.; OVG SH, Urteil vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2007 - 9 ME 119/07

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer von einem Rentenversicherungsträger

    Bei der Schätzung des Vorteilssatzes steht der Gemeinde ein Ermessen zu, welche Vorteile den zu Beitragsgruppen zusammengefassten Personengruppen bei pauschalierender Betrachtungsweise zuzurechnen sind (Urteil des Senats vom 28.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539) und das gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (Urteil des Senats vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

    Nach der ständigen Rechtsprechung ist es zulässig, sich bei der Festlegung der Gewinnsätze an der Richtsatzsammlung zu orientieren (vgl. Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 207 und vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 51; OVG RP, Urteil vom 19.12.2018, a. a. O., Rn. 51; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 42 f.; OVG SH, Urteil vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - juris Rn. 47).
  • VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (vgl. Urteile d. Senats v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539 u. v. 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - ; OVG Schleswig, Urteile v. 14.10.1995 - 2 L 222/95 - KStZ 1997, 93 = ZKF 1997, 14 u.v. 16.6.2004 - 2 LB 76/03 - Die Gemeinde SH 2005, 49 = Gemeindehaushalt 2005, 20).

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).".

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2015 - 9 LA 268/13

    Abgabengerechtigkeit; Bagatellabgabe; Berater; Gleichheitssatz; Notar;

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass einer Gemeinde bei der Bestimmung des Vorteilssatzes ein weitgehendes Ermessen hinsichtlich der Beurteilung zusteht, welche Vorteile den zu Beitragsgruppen zusammengefassten Personengruppen bei pauschalierender Betrachtungsweise zuzurechnen sind (Senatsurteile vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; vom 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - juris Rn. 24; vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 47; vom 23.3.2009 - 9 LC 257/07 - juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2006 - 9 KN 327/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag aufgrund des

    Ihr steht vielmehr ein weitgehendes Ermessen zu, welche Vorteile den zu Beitragsgruppen zusammengefassten Personengruppen bei pauschalierender Betrachtungsweise zuzurechnen sind (Urt. d. Sen. v. 28.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539; OVG Schleswig, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 9 KN 546/02

    Rechtmäßigkeit einer Kurbeitragssatzung; Beitragspflicht von

  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

  • VG Hannover, 02.02.2016 - 1 A 9171/14

    Bedarfsdeckung; Fremdenverkehr; Fremdenverkehrsbeitrag; Gewinnsatz; Mittelbarer

  • VG Oldenburg, 31.05.2012 - 2 A 3280/10

    Fremdenverkehrsbeitrag; Immobilienverpachtung; Kalkulation; Rückwirkung;

  • VG Stade, 11.11.2004 - 6 A 1776/02

    Möglichkeit einer Gemeinde zur Erhebung eines Beitrages für den Fremdenverkehr;

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