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   VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05   

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VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05 (https://dejure.org/2005,13911)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2005 - 9 L 1114/05 (https://dejure.org/2005,13911)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2005 - 9 L 1114/05 (https://dejure.org/2005,13911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Mobilfunkanlage im Reinen Wohngebiet zulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Karlsruhe, 21.04.2004 - 10 K 2980/03

    Zur Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Die Befreiung darf nur eine Randkorrektur" darstellen, die gegenüber dem planerischen Willen der Gemeinde von minderem Gewicht sein muss, vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 21. April 2004 - 10 K 2980/03- m.w.N.

    Ausgehend hiervon handelt es sich bei der Zulassung der Mobilfunkanlage um eine bloße Randkorrektur von minderem Gewicht, die der planerischen Grundkonzeption nicht zuwiderläuft, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - 1 ME 256/04 -, BauR 2005, 975; VG Karlsruhe, Urteil vom 21. April 2004 - 10 K 2980/03 - m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 10196/03.OVG - im Ergebnis ebenso im Hinblick auf die Erteilung einer Ausnahme OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Mai 2005 - 10 B 2622/04 - und - 7 B 2752/04 -.

    Denn eine solche liegt jedenfalls darin, dass die in dem Betrieb der Mobilfunkanlage liegende gewerbliche Nutzung, wie oben ausgeführt, störungsfrei ist und nach den der Kammer vorliegenden Fotos auch optisch in Relation zu ihrer Umgebung kein nennenswertes Gewicht aufweist, ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 21. April 2004 - 10 K 2980/03 - m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 7 B 2752/04

    Mobilfunkstation in reinem Wohngebiet?

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Zwar dürfte es sich hierbei aufgrund ihrer Größe, ihrer Ausgestaltung und ihrer Funktion um eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1990 handeln, vgl. hierzu im einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Mai 2005 - 10 B 2622/04 - und - 7 B 2752/04 -.

    Ausgehend hiervon handelt es sich bei der Zulassung der Mobilfunkanlage um eine bloße Randkorrektur von minderem Gewicht, die der planerischen Grundkonzeption nicht zuwiderläuft, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - 1 ME 256/04 -, BauR 2005, 975; VG Karlsruhe, Urteil vom 21. April 2004 - 10 K 2980/03 - m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 10196/03.OVG - im Ergebnis ebenso im Hinblick auf die Erteilung einer Ausnahme OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Mai 2005 - 10 B 2622/04 - und - 7 B 2752/04 -.

    Bei Mobilfunkanlagen der hier streitgegenständlichen Art kommt die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Position aus Art. 87 f GG hinzu - wobei diese Vorschrift allerdings nicht dahingehend zu verstehen ist, dass die Netzbetreiber generell einen Anspruch darauf hätten, Netzelemente wie Basisstationen stets an den von ihnen individuell zweckmäßig und, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sinnvoll erscheinenden Standorten zu errichten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 7 B 2752/04 -.

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Für die Ausübung negativen Ermessens besteht wenig Raum, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung gegeben sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 4 C 13/01 -, BRS 65 Nr. 74.

    Entscheidend ist im Rahmen der Ermessensentscheidung, ob einer Befreiung gewichtige schützenswerte Interessen entgegenstehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 4 C 13/01 -, BRS 65 Nr. 74.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - 7 A 1397/02

    Mobilfunkanlage: Befreiung v. Bebauungsplanfestsetzungen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Das Interesse an der störungsfreien Teilnahme am Mobilfunk ist jedenfalls im Hinblick auf die Möglichkeit, auch ohne einen nicht immer erreichbaren Festnetzanschluss Polizei und Notdienste zu erreichen, von beachtlichem Gewicht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Oktober 2003 - 7 A 1397/02 - m.w.N.

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 -, NJW 1997, 2509; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 10 B 2417/02 -, BauR 2003, 9, und Urteil vom 8. Oktober 2003 - 7 A 1397/02 -, kann bei Einhaltung der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte derzeit nicht von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen ausgegangen werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 10196/03

    Mobilfunk, Mobilfunksendeanlage, Bebauungsplan, Befreiung, Wohl der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Ausgehend hiervon handelt es sich bei der Zulassung der Mobilfunkanlage um eine bloße Randkorrektur von minderem Gewicht, die der planerischen Grundkonzeption nicht zuwiderläuft, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - 1 ME 256/04 -, BauR 2005, 975; VG Karlsruhe, Urteil vom 21. April 2004 - 10 K 2980/03 - m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 10196/03.OVG - im Ergebnis ebenso im Hinblick auf die Erteilung einer Ausnahme OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Mai 2005 - 10 B 2622/04 - und - 7 B 2752/04 -.

    Ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 1 A 10196/03.OVG - VG Karlsruhe, a.a.O., m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 10 B 2622/04

    Ist Mobilfunkstation im reinen Wohngebiet zulässig?

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Zwar dürfte es sich hierbei aufgrund ihrer Größe, ihrer Ausgestaltung und ihrer Funktion um eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1990 handeln, vgl. hierzu im einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Mai 2005 - 10 B 2622/04 - und - 7 B 2752/04 -.

    Ausgehend hiervon handelt es sich bei der Zulassung der Mobilfunkanlage um eine bloße Randkorrektur von minderem Gewicht, die der planerischen Grundkonzeption nicht zuwiderläuft, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - 1 ME 256/04 -, BauR 2005, 975; VG Karlsruhe, Urteil vom 21. April 2004 - 10 K 2980/03 - m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 10196/03.OVG - im Ergebnis ebenso im Hinblick auf die Erteilung einer Ausnahme OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Mai 2005 - 10 B 2622/04 - und - 7 B 2752/04 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 -, NJW 1997, 2509; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 10 B 2417/02 -, BauR 2003, 9, und Urteil vom 8. Oktober 2003 - 7 A 1397/02 -, kann bei Einhaltung der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte derzeit nicht von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen ausgegangen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Schließlich kann offen bleiben, ob auch nach dem Wegfall des früheren Tatbestandsmerkmals des § 31 Abs. 2 BauGB im Einzelfall" durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BGBl. I 1997, 2081) für die Erteilung einer Befreiung weiterhin eine atypische Sondersituation vorliegen muss, verneinend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2003 - 3 S 2324/02 - , vom BVerwG bislang offen gelassen, vgl. Beschluss vom 2. Februar 2000 - 4 B 87/99 -, BRS 63 Nr. 190.
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 -, NJW 1997, 2509; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 10 B 2417/02 -, BauR 2003, 9, und Urteil vom 8. Oktober 2003 - 7 A 1397/02 -, kann bei Einhaltung der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte derzeit nicht von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen ausgegangen werden.
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.09.2005 - 9 L 1114/05
    Schließlich kann offen bleiben, ob auch nach dem Wegfall des früheren Tatbestandsmerkmals des § 31 Abs. 2 BauGB im Einzelfall" durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BGBl. I 1997, 2081) für die Erteilung einer Befreiung weiterhin eine atypische Sondersituation vorliegen muss, verneinend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2003 - 3 S 2324/02 - , vom BVerwG bislang offen gelassen, vgl. Beschluss vom 2. Februar 2000 - 4 B 87/99 -, BRS 63 Nr. 190.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2004 - 1 ME 256/04

    Umfang des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Nachbareilantrag gegen eine

  • VG Düsseldorf, 28.08.2001 - 9 L 1021/01

    Vorläufige Untersagung der Fortführung von Bauarbeiten an einer Mobilfunkanlage

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 01.11.1999 - 4 B 3.99

    Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme;

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

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