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   VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12.F   

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VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12.F (https://dejure.org/2012,54110)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.11.2012 - 9 L 3404/12.F (https://dejure.org/2012,54110)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. November 2012 - 9 L 3404/12.F (https://dejure.org/2012,54110)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    7 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 21.10.2011 - 9 L 2062/11.

    Die Auswahlentscheidung ist seit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 (a.a.O.) als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung i. S. d. § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO anzusehen.

    Daraus folgt, dass schon die der späteren Ernennung vorausgehende Auswahlentscheidung als einheitliche Entscheidung anzusehen ist, die gegenüber der ausgewählten Person, hier der Beigeladenen, begünstigend und gegenüber der nicht ausgewählten und zur Ablehnung vorgesehenen Person, hier dem Antragsteller, belastend wirkt (im Einzelnen v. Roetteken ZBR 2011, 73 ff.).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Das BVerwG erkennt die Verwaltungsakteigenschaft der Auswahlentscheidung auch in seinem Urteil vom 30.6.2011 zur Topfwirtschaft an (2 C 19.10 - ZTR 2011, 636 = NVwZ 2011, 1270), indem es in den Rn. 11 ff. die Einreihung eines Beamten in eine Beförderungsliste auf einem Platz ohne konkrete Beförderungsaussicht als Maßnahme einstuft, deren Rechtswidrigkeit einer Feststellung nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO in unmittelbarer Anwendung dieser Regelung zugänglich ist.

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Beurteilungen in Bezug auf Dienstposten erfolgt sind, die entgegen der Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 30.6.2011 (a.a.O.) drei verschiedenen Besoldungsgruppen zugeordnet und damit gebündelt bewertet sind.

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    In ihm müssen sich die unterschiedlichen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten wiederspiegeln (zur Fehlerhaftigkeit von Beurteilungen bei Tätigkeiten auf gebündelt bewerteten Dienstposten auch VG B-Stadt U. v. 16.3.2012 - 1 K 632/11.DA - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 06.03.2012 - 9 K 3815/11

    Nachvollziehbarkeit der Darstellung dienstlicher Leistungen; Beschränkung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Davon geht die Kammer in ständiger Rechtsprechung aus (U. v. 6.3.2012 - 9 K 3815/11.F - juris; 18.5.2012 - 9 K 4962/11.F.; 25.7.2012 - 9 K 4853/11.F u. 2129/11.F).
  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 4647/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    F. - n. v.; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Auch in anderen Fallkonstellationen kann aus dem Umstand, dass in der Hauptsache die Verpflichtungsklage statthaft ist, nicht zwingend der Schluss gezogen werden, dass Eilrechtsschutz nur durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich ist (vgl. HessVGH B. v. 26.3.1998 - 6 TZ 4017/97 - NVwZ-RR 1998, 777 zum einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO im Fall der Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Kopp/Schenke a.a.O. Rn. 5 a. E.).
  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12

    Konkurrenzschutz bei Beförderungsauswahl; Konkurrenzschutz bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Daran ist ungeachtet der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des HessVGH und einiger anderer Oberverwaltungsgerichte im Hinblick auf die eindeutigen Begründungserwägungen im Urteil des BVerwG festzuhalten (dazu neigend bereits die Kammerbeschlüsse v. 4.10.2011 - 9 L 1109/11.F; 27.9.2011 - 9 L 791/11.F u. 9 L 790/11.F; zuletzt u. a. Beschlüsse v. 15.5.2012 - 9 L 480/12.F; 13.6.2012 - 9 L 483/12.F; 19.6.2012 - 9 L 615/12.F; 8.10.2012 - 9 L 2304/12.F; 15.11.2012 - 9 L 2243/12.F; 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F).
  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Sie hält daran ungeachtet der gegenteiligen Rechtsprechung des HessVGH (B. v. 23.8.2011 - 1 B 1284/11 - ZBR 2012, 139) fest.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Dieser Mangel lässt sich im weiteren Verfahren nicht mehr heilen, da nach der Rechtsprechung des BVerfG alle relevanten Auswahlerwägungen in dem vor der Bekanntgabe der Auswahlentscheidung zu fertigenden Auswahlvermerk enthalten sein müssen und nur hinsichtlich der dort bereits angestellten Erwägungen Erläuterungen und Vertiefungen entsprechend § 114 VwGO möglich sind (BVerfG, 1. Kammer 2. Senat, B. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178, 1179).
  • OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Genehmigung für die Beförderung von Personen mit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Dass bei Konkurrenzverhältnissen anderer Art, etwa im Gewerberecht, einstweiliger Rechtsschutz (auch) nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden muss, selbst wenn in der Hauptsache nur die auf Gewährung einer Begünstigung gerichtete Verpflichtungsklage statthaft ist, ist allgemein anerkannt (vgl. zur Vergabe von Konzessionen nach dem PBefG zuletzt OVG Hamburg B. v. 21.2.2011 - 3 Bs 131/10 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 9 L 588/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11

    Rechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren; Beteiligung der Personalvertretung

  • VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10

    Stellenbesetzung Rechnungshof - Auswahlkriterien; Mobilität; unmittelbar

  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 499/11
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 9 K 2941/12

    Fehlerhaftes Beurteilungsverfahren

    Damit ist ein sachgerechter Vergleich der auf gebündelten Dienstposten eingesetzten Beamtinnen und Beamten nicht möglich (VG Darmstadt U. v. 16.3.2012 - 1 K 632/11.DA - juris Rn. 23 ff.; Kammer B. v. 27.11.2012 - 9 L 3404/12.F.; 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F).
  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 9 K 1285/12

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrentenverfahren

    Nach Auffassung der Kammer stellt bereits die Auswahlentscheidung einen Verwaltungsakt dar, der der Anfechtung fähig ist (vgl. etwa B. v. 27.11.2012 - 9 L 3404/12.F); die Kammer stützt sich insoweit maßgebend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 (2 C 16.09, NJW 2011, 695 und juris).
  • VG Frankfurt/Main, 03.04.2013 - 9 K 1135/12

    Maßstab für eine dienstliche Beurteilung; Maßstab für eine dienstliche

    Damit ist ein sachgerechter Vergleich der auf gebündelten Dienstposten eingesetzten Beamtinnen und Beamten nicht möglich (so auch VG Darmstadt, Urteil vom 16.03.2012 - 1 K 632/11.DA - juris Rn. 23 ff; Kammer, Beschluss vom 27. November 2012 - 9 L 3404/12.F; Urteil vom 17. Dezember 2012 - 9 K 2941/12.F).
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