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   OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94   

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OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94 (https://dejure.org/1995,1154)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 (https://dejure.org/1995,1154)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 1995 - 9 L 4417/94 (https://dejure.org/1995,1154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 3a Abs. 2 S. 2 AbfG ND; § 3a Abs. 5 AbfG ND; § 5 Abs. 4 KAG ND; § 3a Abs. 5 S. 4 AbfG ND
    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Mindestgebühr; Grundgebühr; Gebühr nach personenbezogenen Maßstäben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Mindestgebühr; Grundgebühr; Gebühr nach personenbezogenen Maßstäben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 289
  • DVBl 1995, 1147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    All dies ist in der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1994, 900 = DÖV 1994, 786) inzwischen geklärt, so daß der Senat von näheren Darlegungen absieht.

    Seinen Gestaltungsspielraum hat er erst dann überschritten, wenn er ein schlechthin ungeeignetes Mittel zur Abfallreduzierung wählt (vgl. BVerwG, NVwZ 1994, 900 = DÖV 1994, 786 [787]).

  • VGH Bayern, 15.03.1991 - 23 B 90.2230

    Zulässigkeit der Rückwirkung von kommunalen Satzungen; Berechnung von Gebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Als am durchschnittlichen Mindestumfang der Benutzung orientierte Gebühr soll sie auch diejenigen Benutzer einer öffentlichen Einrichtung angemessen an den Kosten beteiligen, deren Gebühr bei einer Veranlagung allein nach dem tatsächlichen Umfang der Benutzung wegen Geringfügigkeit so niedrig wäre, daß sie nicht einmal den Verwaltungsaufwand und die sonstigen Kosten der Benutzung decken würde (vgl. BVerwG, NVwZ 1987, 231 = KStZ 1987, 11; OVG Lüneburg, NST-N 1988, 110; VGH München, NVwZ-RR 1992, 157 = KStZ 1992, 11; Dahmen, § 6 Rdnrn. 502 ff.).

    Mit einer Grundgebühr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten abgegolten, so daß sie nicht nach dem Maß der Benutzung, also unabhängig von der anfallenden Abfallmenge bemessen wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1987, 231 = KStZ 197, 11; VGH München, NVwZ-RR 1992, 157 = KStZ 1992, 11).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Als am durchschnittlichen Mindestumfang der Benutzung orientierte Gebühr soll sie auch diejenigen Benutzer einer öffentlichen Einrichtung angemessen an den Kosten beteiligen, deren Gebühr bei einer Veranlagung allein nach dem tatsächlichen Umfang der Benutzung wegen Geringfügigkeit so niedrig wäre, daß sie nicht einmal den Verwaltungsaufwand und die sonstigen Kosten der Benutzung decken würde (vgl. BVerwG, NVwZ 1987, 231 = KStZ 1987, 11; OVG Lüneburg, NST-N 1988, 110; VGH München, NVwZ-RR 1992, 157 = KStZ 1992, 11; Dahmen, § 6 Rdnrn. 502 ff.).

    Mit einer Grundgebühr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten abgegolten, so daß sie nicht nach dem Maß der Benutzung, also unabhängig von der anfallenden Abfallmenge bemessen wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1987, 231 = KStZ 197, 11; VGH München, NVwZ-RR 1992, 157 = KStZ 1992, 11).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1981 - 3 A 3/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Daß der Bekl. die Größe des Behältervolumens abhängig gemacht hat von der auf dem Grundstück gemeldeten Personenzahl, ist im Grundsatz ebenfalls sachgerecht (vgl. OVG Lüneburg, NJW 1983, 411; OVG Koblenz, NVwZ 1985, 440; OVG Münster, GemH 1983, 214; Dahmen, § 6 Rdnrn. 326 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1983 - 6 A 55/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Daß der Bekl. die Größe des Behältervolumens abhängig gemacht hat von der auf dem Grundstück gemeldeten Personenzahl, ist im Grundsatz ebenfalls sachgerecht (vgl. OVG Lüneburg, NJW 1983, 411; OVG Koblenz, NVwZ 1985, 440; OVG Münster, GemH 1983, 214; Dahmen, § 6 Rdnrn. 326 f.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.03.1989 - 9 L 19/89

    "Besondere Fälle" i.S.v. § 4 Abs. 3 AbfGebS sind nicht nur atypische Sachverhalte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Denn die Messung oder Schätzung des je Grundstück anfallenden Abfalls nach Menge oder Gewicht war zur Zeit des Gesetzgebungsverfahrens mit einem so erheblichen Verwaltungsaufwand und so beträchtlichen Kosten verbunden, daß sie nicht als praktikabel angesehen werden konnte (vgl. zur Praktikabilität auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.2.1984 - 3 C 6/81, Abdr. S. 7, Urt. v. 20.3.1989 - 9 L 19/89, Abdr. S. 9, Dahmen, § 6 Rdnr. 324).
  • VGH Bayern, 11.05.1988 - 4 B 86.2556

    110-Liter-Mülltonne für Einpersonenhaushalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Dies läuft den Zielsetzungen des § 3 a II 2 NdsAbfG eindeutig zuwider, weil es eine wenig umweltbewußte, abfallwirtschaftlich unerwünschte Lebensweise ohne gebührenrechtliche Folgen zuläßt (vgl. VGH München, NVwZ 1989, 179 [180]).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Der "Realitätsverlust", der durch nicht am Wirklichkeitsmaßstab orientierte Gebührenmaßstäbe eintritt, muß sich in engen Grenzen halten und durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein (vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 1995, 348 = NST-N 1994, 323).
  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 10.82

    Zulassung der Berufung - Urteilsformel - Erwerb von Fischwaren - Eigentumserwerb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Zu § 5 III NKAG und vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern wird im allgemeinen die Ansicht vertreten, daß es sich beim Abstellen auf das Behältervolumen um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab handelt, der für die Abfallbeseitigung rechtlich zulässig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.2.1984 - 3 C 6/81 Abdr. S. 5 ff.; Beschl. v. 26.7.1984 - 3 C 10/82 Abdr. S. 4 ff.; VGH Kassel, KStZ 1987, 190; NVwZ-RR 191, 578; Lichtenfeld, § 6 Rdnr. 765; Dahmen, in: Driehaus, KommunalabgabenR, Stand: Sept. 1994, § 6 Rdnrn. 323 ff. m. w. Nachw.).
  • VGH Hessen, 31.01.1991 - 5 N 1388/88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungssatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94
    Die Bestimmungen in § 3 a II 2, V 1 NdsAbfG sind schließlich nicht im Blick darauf rechtlich bedenklich, daß sie die gebührenrechtlichen Maßstäbe des § 5 III 1, 2 NKAG abändern, um Zwecke zu verfolgen, die nicht der Einnahmeerzielung, sondern der Verhaltenssteuerung dienen (für vergleichbare Regelungen ebenso Dahmen, § 6 Rdnr. 302, offengelassen hingegen vom VGH Kassel, NVwZ-RR 1991, 578 [582]).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 316/13

    Abfallgebühr; Abfallgebührensatzung; Behälterabfuhr; Behältervolumenmaßstab;

    Im Hinblick auf die Frage, nach welchen Maßgaben das Mindestbehältervolumen festgelegt werden darf, hat der Senat bereits entschieden, dass es unterhalb des durchschnittlichen wöchentlichen Abfallvolumens pro Person liegen soll, um einem Abfallbesitzer einen hinreichenden Anreiz zu bieten, sich hinsichtlich der angestrebten Abfallreduzierung nicht nur durchschnittlich zu verhalten (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 - NdsVBl.

    In den in Bezug genommenen Entscheidungen wird von einem durchschnittlichen Abfallvolumen von 10 Litern pro Person und Woche ausgegangen, weil umweltbewusste Bürger heutzutage durchaus so leben können, dass weniger als 10 Liter pro Person und Woche anfallen (hierzu das Senatsurteil vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 - a. a. O.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass ein Restabfallbehälter nach der Senatsrechtsprechung das regelmäßig benötigte Restabfallvolumen im Zuständigkeitsbereich des Einrichtungsträgers abdecken soll, damit die Behältergröße für die durchschnittliche Inanspruchnahme ausreichend bemessen ist (vgl. das Senatsurteil vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 - a. a. O.).

    Für das vorzuhaltende Behältervolumen dürfen insbesondere Durchschnittswerte verwendet werden, denn es besteht nach der Senatsrechtsprechung kein Anspruch darauf, dass das vorzuhaltende Behältervolumen entsprechend dem individuellen Bedarf des jeweiligen Benutzers, nicht aber nach der durchschnittlichen Inanspruchnahme festgelegt wird (vgl. das Senatsurteil vom 29.03.1995, a. a. O.; Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 765).

  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung;

    Auch diese Vorschrift fordert für die Abfallgebühr zwar keinen Wirklichkeitsmaßstab, sondern lässt Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe zu, die brauchbare und wirklichkeitsnahe Anhaltspunkte für das unterschiedliche Maß der Inanspruchnahme der Abfallbeseitigung liefern (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996, 289 [290 f.]).

    Ein an sich zulässiger Behältervolumenmaßstab muss deshalb durch hinreichende Differenzierung den Unterschieden in der wirklichen Inanspruchnahme der Leistung (nicht: der Kosten) der Abfallbeseitigung so weit angenähert sein, dass er wirksame Impulse zur Abfallvermeidung und -verwertung schafft (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996, 289 [291]).

    So nimmt das OVG Lüneburg an, dass umweltbewusste Bürger heute durchaus so leben können, dass weniger als 10 l Restabfall pro Person und Woche anfallen (OVG Lüneburg, Urteil vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 -, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 1996, 289; zitiert nach Juris).

    Dass die Antragsgegnerin für Ein- Personen-Haushalte bei einem zu bezahlenden Behältervolumen von 40 l pro Person und Woche keinen erheblichen und nachhaltigen Anreiz zur Abfallvermeidung und -verwertung bietet, liegt nach den vorangegangenen Erwägungen auf der Hand (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996, 289 [292]; a. A. auch in insoweit OVG Saarlouis, Urteil vom 18.07.1996 - 1 N 1/96 -, AS RP-SL 25, 346 ff.).

    Für die Regelung des Gebührenmaßstabs in kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften gelten daher bereits nach dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 20 GG höhere Anforderungen: Der Gebührenpflichtige muss dem Wortlaut der Gebührensatzung nach dem Grundsatz der konkreten Vollständigkeit für alle im Geltungsbereich der Gebührensatzung konkret zu erwartenden Anwendungsfälle zweifelsfrei entnehmen können, welcher Maßstab gelten soll, auf welche Weise die Gebühr berechnet wird und wie hoch die auf ihn entfallende Gebühr sein wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 -, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 1996, 289; zitiert nach Juris; Lichtenfeld, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblatt-Kommentar, Stand März 2001, § 6 Rdnr. 720).

  • VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15

    Abfallgebühren

    Zum anderen kann die Mindestgebühr durch die Mindestbelastung im unteren Leistungsbereich sicherstellen, dass auch die Bezieher bzw. Verursacher besonders niedriger Leistungsmengen, deren Gebühr bei einer Veranlagung allein nach dem tatsächlichen Umfang der Benutzung wegen Geringfügigkeit so niedrig wäre, dass sie nicht einmal den Verwaltungsaufwand und die sonstigen Kosten der Benutzung decken würde, angemessen an den Kosten, insbesondere den invariablen Kosten der Leistungserstellung im Einzelfall beteiligt werden können, und zwar stärker, als dies einer strikt leistungsmengenproportionalen Gebührenbemessung entspräche (vgl. BVerwG, Urt. vom 1.8.1996, a. a. O.; Urt. vom 1.12.2005 - 10 C 4/04 -, NVwZ 2006 S. 589; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783; zum dortigen Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 22.1.1987 - 3 OVG 55/84 -, NST-N 1988 S. 11; Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VGH BW, Beschl. vom 5.9.1996 - 2 S 893/95 -, NVwZ-RR 1997 S. 732; Urt. vom 26.7.2001, a. a. O.; BayVGH, Urt. vom 15.3.1991 - 23 B 20.2230 -, KStZ 1992 S. 11; HessVGH, Beschl. vom 24.8.1995 - 5 N 2019/92 -, NVwZ-RR 1996 S. 347; Urt. vom 7.3.2012 - 5 C 206/10.N -, KStZ 2012 S. 151, 153; ThürOVG, Urt. vom 16.2.2011, a. a. O., Rn. 101; vgl. zu den spezifisch abfallrechtlichen Zwecken, die mit der Erhebung einer Mindestgebühr verfolgt werden, noch unten).

    Es ist hiernach unzulässig, für konsequent Müll vermeidende Haushalte keinerlei gebührenrechtliche Anreize zu schaffen, also keine finanziellen Belohnungen für das gewünschte Verhalten zu gewähren (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urt. vom 12.10.2009, a.a.O., Rn. 26 ff.; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783 g; zum dortigen, zum Teil allerdings im Wortlaut abweichenden Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289; Urt. vom 2.11.2000 - 9 K 2785/98 -, NVwZ-RR 2001 S. 601 f.; OVG Saarland, Urt. vom 18.5.2011 - 1 A 7/11 -, zit. nach juris, Rn. 79; Beschl. vom 20.6.2016 - 2 A 122/16 -, zit. nach juris Rn. 9; OVG LSA, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O.; ThürOVG, Urt. vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002 S. 526, 531; VGH BW, Urt. vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, zit. nach juris, Rn. 93; VG Göttingen, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).

    Dies schließt es aus, bei der Höhe der Abfallentsorgungsgebühr zu stark ausschließlich nach dem anfallenden Hausmüll zu differenzieren (vgl. insoweit wie hier zum dortigen Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 29.3. 1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289).

    2004, 267; Beschl. vom 23.3.2006 - 14 A 1219/04 -, zit. nach juris; Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; NdsOVG, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; Urt. vom 29.3.1995, a. a. O.; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VG Cottbus, Urt. vom 17.11.2016, a.a.O.; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 15; Urt. vom 24.9.2013 - 14 K 795/12 -, zit. n ach juris, Rn. 14; VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, zit. nach juris, Rn. 22).

  • VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16

    Heranziehung zu Abfallgebühren

    Zum anderen kann die Mindestgebühr durch die Mindestbelastung im unteren Leistungsbereich sicherstellen, dass auch die Bezieher bzw. Verursacher besonders niedriger Leistungsmengen, deren Gebühr bei einer Veranlagung allein nach dem tatsächlichen Umfang der Benutzung wegen Geringfügigkeit so niedrig wäre, dass sie nicht einmal den Verwaltungsaufwand und die sonstigen Kosten der Benutzung decken würde, angemessen an den Kosten, insbesondere den invariablen Kosten der Leistungserstellung im Einzelfall beteiligt werden können, und zwar stärker, als dies einer strikt leistungsmengenproportionalen Gebührenbemessung entspräche (vgl. BVerwG, Urt. vom 1.8.1996, a. a. O.; Urt. vom 1.12.2005 - 10 C 4/04 -, NVwZ 2006 S. 589; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783; zum dortigen Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 22.1.1987 - 3 OVG 55/84 -, NST-N 1988 S. 11; Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VGH BW, Beschl. vom 5.9.1996 - 2 S 893/95 -, NVwZ-RR 1997 S. 732; Urt. vom 26.7.2001, a. a. O.; BayVGH, Urt. vom 15.3.1991 - 23 B 20.2230 -, KStZ 1992 S. 11; HessVGH, Beschl. vom 24.8.1995 - 5 N 2019/92 -, NVwZ-RR 1996 S. 347; Urt. vom 7.3.2012 - 5 C 206/10.N -, KStZ 2012 S. 151, 153; ThürOVG, Urt. vom 16.2.2011, a. a. O., Rn. 101; vgl. zu den spezifisch abfallrechtlichen Zwecken, die mit der Erhebung einer Mindestgebühr verfolgt werden, noch unten).

    Es ist hiernach unzulässig, für konsequent Müll vermeidende Haushalte keinerlei gebührenrechtliche Anreize zu schaffen, also keine finanziellen Belohnungen für das gewünschte Verhalten zu gewähren (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urt. vom 12.10.2009, a.a.O., Rn. 26 ff.; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783 g; zum dortigen, zum Teil allerdings im Wortlaut abweichenden Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289; Urt. vom 2.11.2000 - 9 K 2785/98 -, NVwZ-RR 2001 S. 601 f.; OVG Saarland, Urt. vom 18.5.2011 - 1 A 7/11 -, zit. nach juris, Rn. 79; Beschl. vom 20.6.2016 - 2 A 122/16 -, zit. nach juris Rn. 9; OVG LSA, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O.; ThürOVG, Urt. vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002 S. 526, 531; VGH BW, Urt. vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, zit. nach juris, Rn. 93; VG Göttingen, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).

    Dies schließt es aus, bei der Höhe der Abfallentsorgungsgebühr zu stark ausschließlich nach dem anfallenden Hausmüll zu differenzieren (vgl. insoweit wie hier zum dortigen Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 29.3. 1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289).

    2004, 267; Beschl. vom 23.3.2006 - 14 A 1219/04 -, zit. nach juris; Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; NdsOVG, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; Urt. vom 29.3.1995, a. a. O.; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VG Cottbus, Urt. vom 17.11.2016, a.a.O.; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 15; Urt. vom 24.9.2013 - 14 K 795/12 -, zit. n ach juris, Rn. 14; VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, zit. nach juris, Rn. 22).

  • VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 549/15

    Vorauszahlungen von Mindestentleerungsgebühren bei Nichterreichen des

    Zum anderen kann die Mindestgebühr durch die Mindestbelastung im unteren Leistungsbereich sicherstellen, dass auch die Bezieher bzw. Verursacher besonders niedriger Leistungsmengen, deren Gebühr bei einer Veranlagung allein nach dem tatsächlichen Umfang der Benutzung wegen Geringfügigkeit so niedrig wäre, dass sie nicht einmal den Verwaltungsaufwand und die sonstigen Kosten der Benutzung decken würde, angemessen an den Kosten, insbesondere den invariablen Kosten der Leistungserstellung im Einzelfall beteiligt werden können, und zwar stärker, als dies einer strikt leistungsmengenproportionalen Gebührenbemessung entspräche (vgl. BVerwG, Urt. vom 1.8.1996, a. a. O.; Urt. vom 1.12.2005 - 10 C 4/04 -, NVwZ 2006 S. 589; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783; zum dortigen Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 22.1.1987 - 3 OVG 55/84 -, NST-N 1988 S. 11; Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VGH BW, Beschl. vom 5.9.1996 - 2 S 893/95 -, NVwZ-RR 1997 S. 732; Urt. vom 26.7.2001, a. a. O.; BayVGH, Urt. vom 15.3.1991 - 23 B 20.2230 -, KStZ 1992 S. 11; HessVGH, Beschl. vom 24.8.1995 - 5 N 2019/92 -, NVwZ-RR 1996 S. 347; Urt. vom 7.3.2012 - 5 C 206/10.N -, KStZ 2012 S. 151, 153; ThürOVG, Urt. vom 16.2.2011, a. a. O., Rn. 101; vgl. zu den spezifisch abfallrechtlichen Zwecken, die mit der Erhebung einer Mindestgebühr verfolgt werden noch unten).

    Es ist hiernach unzulässig, für konsequent Müll vermeidende Haushalte keinerlei gebührenrechtliche Anreize zu schaffen, also keine finanziellen Belohnungen für das gewünschte Verhalten zu gewähren (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urt. vom 12.10.2009, a.a.O., Rn. 26 ff.; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 783 g; zum dortigen, zum Teil allerdings im Wortlaut abweichenden Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289; Urt. vom 2.11.2000 - 9 K 2785/98 -, NVwZ-RR 2001 S. 601 f.; OVG Saarland, Urt. vom 18.5.2011 - 1 A 7/11 -, zit. nach juris, Rn. 79; Beschl. vom 20.6.2016 - 2 A 122/16 -, zit. nach juris Rn. 9; OVG LSA, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O.; ThürOVG, Urt. vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002 S. 526, 531; VGH BW, Urt. vom 1.2.2011 - 2 S 550/09 -, zit. nach juris, Rn. 93; VG Göttingen, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).

    Dies schließt es aus, bei der Höhe der Abfallentsorgungsgebühr zu stark ausschließlich nach dem anfallenden Hausmüll zu differenzieren (vgl. insoweit wie hier zum dortigen Landesrecht NdsOVG, Urt. vom 29.3. 1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996 S. 289).

    2004, 267; Beschl. vom 23.3.2006 - 14 A 1219/04 -, zit. nach juris; Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; NdsOVG, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; Urt. vom 29.3.1995, a. a. O.; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VG Cottbus, Urt. vom 17.11.2016, a.a.O.; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 15; Urt. vom 24.9.2013 - 14 K 795/12 -, zit. n ach juris, Rm. 14; VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, zit. nach juris, Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot (Art. 20 GG) fordert, dass der Gebührenpflichtige dem Wortlaut der Gebührensatzung zweifelsfrei entnehmen können muss, welcher Maßstab gelten soll, auf welche Weise die Gebühr berechnet wird, wie hoch die auf ihn entfallende Gebühr sein wird und wie die Leistung der öffentlichen Einrichtung zur Straßenreinigung beschaffen sein muss, für die die Gebühr zu entrichten ist (vgl. insbesondere zum Gebührenmaßstab Senatsbeschluss vom 19.8.2008 - 9 LA 406/06 - juris Rn. 14; Senatsurteil vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - juris Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5.11.2018 - 3 B 4.18 - juris Rn. 25; ThürOVG, Urteil vom 11.6.2001 - 4 N 47/96 - juris Rn. 65; VG Göttingen, Urteil vom 25.7.2014 - 3 A 305/13 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Eine derart strenge Betrachtungsweise teilt der erkennende Senat für den Bereich von Niedersachsen nicht (vgl. z.B. Urt. v. 29.3.1995, 9 L 4417/94, S. 38; so für Nordrhein-Westfalen auch OVG Münster, Urt. v. 15.12.1994, 9 A 2251/93, NWVBl. 1995, 173, 175; Lichtenfeld, aaO, § 6 Rdnr. 738 a)).

    Abzustellen ist vielmehr auf eine durchschnittliche Abfallmenge, die der erkennende Senat mit 10 Liter pro Person und Woche bemißt (vgl. Urteil vom 29.3.1995, 9 L 4417/94, Nds.VBl. 1995, 204).

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2008 - 9 LA 406/06

    Vollständigkeit sowie hinreichende Bestimmtheit von Maßstabsregelungen im

    Der Gebührenpflichtige muss dem Wortlaut der Gebührensatzung zweifelsfrei entnehmen können, welcher Maßstab gelten soll, auf welche Weise die Gebühr berechnet wird und wie hoch die auf ihn entfallende Gebühr sein wird (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, z. B. Beschluss vom 30.7.1991- 9 M 4684/91 -, Urteil vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - S. 11; ebenso Lichtenfeld in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 720).

    Ein Bestimmtheitsmangel folgt indessen daraus, dass der Gebührenmaßstab in § 2 Abs. 1 Satz 1 AGS insoweit unvollständig ist, als eine Regelung fehlt, die eine Verknüpfung herstellt zwischen dem rauminhaltsbezogenen Maßstabselement einerseits und dem durchschnittsgewichtbezogenen Maßstabselement andererseits (vgl. zu einem ähnlichen Beziehungsmangel Urteil des Senats vom 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

    Dies gilt auch in Ansehung des Umstands, dass bei der Abfallentsorgung die fixen Kosten deutlich überwiegen, was nicht ohne Einfluss auf die Gebührengestaltung bleiben kann (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.3.1995, KStZ 1997, 12 und OVG Bremen, Urteil vom 12.7.2000, NVwZ-RR 2002, 379).

    Dass jedenfalls kleineren und mittelgroßen Haushalten erhebliche Entsorgungskapazitäten zur Verfügung stehen, wird auch durch die Annahme des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestützt, umweltbewusste Bürger könnten heutzutage durchaus so leben, dass weniger als 10 l Restabfall pro Person und Woche anfielen (Urteil vom 29.3.1995, KStZ 1997, 12).

  • VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05

    Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Hausmüll - hier: Nichtigkeit einer

    Das OVG Niedersachsen (Urt. v. 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - NVwZ-RR 1996, 289; ebenso OVG Thüringen, Urt. v. 11.6.2001 - 4 N 47.96 - LKV 2002, 526) nimmt an, dass umweltbewußte Bürger heute so leben können, dass weniger als 10 l Restabfall pro Person und Woche anfallen.

    Unabhängig davon ist es nicht zulässig, eine Gebühr derart zu bemessen, dass sie nur dann den rechtlichen Anforderungen genügt, wenn der Gebührenschuldner zusätzliche Maßnahmen zur Gebührenminderung ergreift, die aber von ihm rechtlich nicht gefordert werden können (OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.3.1995, a.a.O.).

    Die in den Abfallbehälter eingebrachte Restmüllmenge bringt daher nur begrenzt zum Ausdruck bringt, in welchem Umfang das öffentliche Abfallbeseitigungssystem insgesamt in Anspruch genommen wird (OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.3.1995, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 9 L 234/96

    Abfallentsorgung; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunalabgabe

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 1 A 7/11

    Abfallgebührenrecht; Zulässigkeit einer Mindestentleerungsgebühr

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2504/96

    Heranziehung zur Zahlung einer Abfallbeseitigungsgebühr ; Unwirksamkeit des

  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

  • OVG Niedersachsen, 13.02.1996 - 9 K 1853/94

    Entwässerungsgebührensatzung; Abwassergebühren; Beitragsmaßstab;

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei

  • OVG Bremen, 12.07.2000 - 1 A 88/00

    Festlegung des Satzungsgebers auf bestimmtes Gebührensystem durch Gebot der

  • VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06

    Müllgebühren; Bemessung einer Jahresgebühr nach Behältergröße; Kostendeckung;

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02

    Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr;

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 5992/13

    Kölner Abfallgebührensatzung unwirksam - Mehrgebühren für nachsortierte Tonnen

  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22

    Abgeltung der für die Schmutzwasserbeseitigung anfallenden laufenden Kosten nach

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 6760/13

    Abfallgebührensatzung 2013 der Stadt Köln

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 6796/13

    Abfallgebührensatzung 2013 der Stadt Köln

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 5993/13

    Abfallgebührensatzung 2013 der Stadt Köln

  • VG Köln, 17.03.2015 - 14 K 5994/13

    Abfallgebührensatzung 2013 der Stadt Köln

  • VG Gelsenkirchen, 02.05.1996 - 13 K 3985/92

    Veranlagung zu Entwässerungsgebühren ; Unwirksamkeit einer Gebührensatzung bei

  • VG Schleswig, 10.07.2017 - 4 A 85/16

    Straßenreinigungsgebühr

  • VG Lüneburg, 12.12.2006 - 3 A 27/05

    Gebührenkalkulation bei der Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren.

  • VG Oldenburg, 13.07.2006 - 2 A 319/05

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung; Wesen der Grundgebühr; Erhebung einer

  • VG Aachen, 19.03.2010 - 7 K 375/08

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung im Fall eines Verstoßes gegen das

  • VG Aachen, 19.03.2004 - 7 K 1836/98

    Heranziehung zu Abfallgebühren; Verstoß des angelegten Gebührenmaßstabes für die

  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2003 - 6 E 548/02

    Festlegung eines Mindestbehältervolumens im Abfallgebührenrecht

  • VG Braunschweig, 22.09.1999 - 8 A 8292/98

    Gebühren für die Entsorgung von Sperrmüll ; Inanspruchnahme öffentlicher

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