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   VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17.GI   

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VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17.GI (https://dejure.org/2018,17245)
VG Gießen, Entscheidung vom 18.06.2018 - 9 L 9756/17.GI (https://dejure.org/2018,17245)
VG Gießen, Entscheidung vom 18. Juni 2018 - 9 L 9756/17.GI (https://dejure.org/2018,17245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 45 WaffG, § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG, § 5 Abs 2 Nr 3 WaffG
    Waffenrecht (Reichsbürger)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Waffenrecht (Reichsbürger)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reichsbürger - und der Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zugehörigkeit zu "Reichsbürgerbewegung" rechtfertigt den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine waffenrechtliche Erlaubnis für so genannte "Reichsbürger"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Waffenerlaubnis für "Reichsbürger" gerechtfertigt - Personen der "Reichsbürgerbewegung" dürfen grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person, anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15 m. w. N. , u. a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris).

    Diese Zweifel führen wiederum dazu, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auszuschließen (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 17 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt; enger und keine abschließende Prognose zur Unzuverlässigkeit wagend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, Rn. 27, unter Hinweis darauf, dass mit den Begriffen "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" keine hinreichend strukturierte und klar organisierte Personengruppe umschrieben werde und es auf die Umstände des Einzelfalls ankomme).

    Dass für die Feststellung eines solchen personellen oder ideologischen Anschlusses nicht alle typischen Merkmale zugleich erfüllt sein müssen, folgt daraus, dass es sich bei der Bewegung um eine sehr heterogene Personengruppe handelt, und daher die Frage einer Zugehörigkeit bzw. ideologischen Verbundenheit eine Gesamtwürdigung erfordert (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Vielmehr ist eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend, bei der kein Restrisiko hingenommen werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 25; m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 -, juris; VG München, Beschluss vom 2. März 2018 - M 7 S 17.3913 -, juris, Rn. 24 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 54).

    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).

    Diese Zweifel führen wiederum dazu, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auszuschließen (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 17 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt; enger und keine abschließende Prognose zur Unzuverlässigkeit wagend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, Rn. 27, unter Hinweis darauf, dass mit den Begriffen "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" keine hinreichend strukturierte und klar organisierte Personengruppe umschrieben werde und es auf die Umstände des Einzelfalls ankomme).

  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).

    Von dem ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - u.a. den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, juris).

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Vielmehr ist eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend, bei der kein Restrisiko hingenommen werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 25; m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 -, juris; VG München, Beschluss vom 2. März 2018 - M 7 S 17.3913 -, juris, Rn. 24 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 54).
  • VG München, 02.03.2018 - M 7 S 17.3913

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Vielmehr ist eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend, bei der kein Restrisiko hingenommen werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 25; m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 -, juris; VG München, Beschluss vom 2. März 2018 - M 7 S 17.3913 -, juris, Rn. 24 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 54).
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 21 CS 17.1668

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Diese Bezeichnung wird von "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" entweder exakt in diesem Wortlaut oder zumindest sinngemäß im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Geschäftsbeziehung mit der nach ihrer Vorstellung nur als "Firma" existenten Bundesrepublik Deutschland sowie deren Ländern und Gebietskörperschaften verwendet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 21 CS 17.1668 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person, anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15 m. w. N. , u. a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17
    Die Waffenbehörde müsse nachweisen, dass der Waffenbesitzer Bestrebungen gegen die Verfassungsgrundsätze geführt habe, die das Bundesverfassungsgericht in seiner NPD-Entscheidung (Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -) präzisiert habe.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • VG Schwerin, 04.05.2023 - 3 A 812/20

    Reichsbürger; Erteilung von Waffenerlaubnissen; Stellung eines Antrags auf

    Auffällig ist insoweit auch, dass auch in anderen Verfahren Kläger sich darauf berufen haben, sie hätten den Ausweis nur beantragt, weil sie (irrtümlich) davon ausgingen, dieser sei zum Abschluss eines Grundstückserwerbs in der Schweiz erforderlich sei (VG Freiburg, Urteil vom 17. Juli 2019 - 6 K 4503/18 -, juris Rn. 23; VG Gießen, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 9 L 9756/17.GI -, juris Rn. 32).
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