Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08   

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OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08 (https://dejure.org/2010,5558)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2010 - 9 LA 318/08 (https://dejure.org/2010,5558)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 (https://dejure.org/2010,5558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslegung einer Zweitwohnungsteuersatzung anhand von Begriffen des Melderechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 3 MRRG; Art. 6 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 1 S. 2 NKAG
    Grundsätze für die Auslegung des Begriffs der Hauptwohnung in der Zweitwohnungsteuersatzung einer Kommune; Notwendigkeit der Befreiung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten von der Zweitwohungsteuer bei Haltung der Zweitwohung aus beruflichen Gründen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze für die Auslegung des Begriffs der Hauptwohnung in der Zweitwohnungsteuersatzung einer Kommune; Notwendigkeit der Befreiung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten von der Zweitwohungsteuer bei Haltung der Zweitwohung aus beruflichen Gründen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Melderechtlicher Begriff der Hauptwohnung bei Zweitwohnungsteuer

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer: Was ist eine Hauptwohnung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zweitwohnungssteuer und das Melderecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze für die Auslegung des Begriffs der Hauptwohnung in der Zweitwohnungsteuersatzung einer Kommune; Notwendigkeit der Befreiung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten von der Zweitwohungsteuer bei Haltung der Zweitwohung aus beruflichen Gründen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 538 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2010, 6
  • NZM 2011, 269
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
    In seinem Beschluss vom 11. Oktober 2005 (1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, BVerfGE 114, 316, hier zitiert nach juris Rdn. 83 f., 91 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht hierzu im Einzelnen ausgeführt:.

    Es ist weder vorgetragen noch erkennbar, dass das Fehlen eines Befreiungstatbestands die Abgabenpflicht der übrigen Zweitwohnungsteuerpflichtigen berühren könnte (vgl. im Ergebnis auch BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316, hier zitiert nach juris, das ebenfalls nur von einer Teilnichtigkeit ausgegangen ist; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.2.2005 - 7 CN 6/04 - NVwZ 2005, 695, juris; ThürOVG, Beschluss vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - KStZ 2003, 114, juris).

    Aus den dargelegten Gründen lässt sich die von dem Kläger geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, BVerfGE 114, 316, hier zitiert nach juris Rdn. 83 f., 91 ff.) nicht feststellen (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08

    Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - zur Veröffentlichung vorgesehen) bedürfte es einer solchen Regelung jedenfalls dann, wenn es im Satzungsgebiet der Beklagten entsprechende Fälle gibt.

    Selbst wenn im Gebiet der Beklagten ein Befreiungstatbestand der beschriebenen Art rechtlich geboten wäre, führte dessen Fehlen entsprechend dem Rechtsgedanken des § 139 BGB nicht automatisch zu einer Gesamtunwirksamkeit der den Kreis der Abgabenschuldner im Übrigen in nicht zu beanstandender Weise festlegenden Regelung (jeweils § 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsteuersatzungen, vgl. dazu auch bereits Nds. OVG, Urteil vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
    Es ist weder vorgetragen noch erkennbar, dass das Fehlen eines Befreiungstatbestands die Abgabenpflicht der übrigen Zweitwohnungsteuerpflichtigen berühren könnte (vgl. im Ergebnis auch BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316, hier zitiert nach juris, das ebenfalls nur von einer Teilnichtigkeit ausgegangen ist; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.2.2005 - 7 CN 6/04 - NVwZ 2005, 695, juris; ThürOVG, Beschluss vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - KStZ 2003, 114, juris).
  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
    Es ist weder vorgetragen noch erkennbar, dass das Fehlen eines Befreiungstatbestands die Abgabenpflicht der übrigen Zweitwohnungsteuerpflichtigen berühren könnte (vgl. im Ergebnis auch BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316, hier zitiert nach juris, das ebenfalls nur von einer Teilnichtigkeit ausgegangen ist; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.2.2005 - 7 CN 6/04 - NVwZ 2005, 695, juris; ThürOVG, Beschluss vom 16.12.2002 - 4 EO 866/02 - KStZ 2003, 114, juris).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
    Danach ist Hauptwohnung die durch eine Person bzw. ihre Familie vorwiegend, d.h. bei rein quantitativer Betrachtung am häufigsten, genutzte Wohnung (vgl. § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 2 NMG, § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 MRRG i.d. Fassung vom 19.4.2002 sowie dazu BVerwG, Urteil vom 15.10.1991 - 1 C 24/90 - BVerwGE 89, 110, juris) und jede weitere Wohnung Nebenwohnung (vgl. § 8 Abs. 3 NMG, § 12 Abs. 3 MRRG).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90

    Bekanntgabe eines an mehrere Beteiligte gerichteten Abgabenbescheides; Auslegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
    Hat - wie hier - ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Satzung nicht näher bestimmt und/oder eine Abgrenzung zwischen der Hauptwohnung und der Zweitwohnung nicht vorgenommen, liegt es - sofern nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Normen Abweichendes folgt - nahe, eine diesbezügliche Auslegung anhand der Begriffe des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze vorzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2009 - 9 LB 5/07 - NSt-N 2007, 257 betreffend die Auslegung eines in einer Zweitwohnungsteuersatzung enthaltenen Wohnungsbegriffs anhand der melderechtlichen Bestimmungen; zu - wie vorliegend - einer Auslegung des in einer Zweitwohnungsteuersatzung enthaltenen Begriffs der Hauptwohnung und deren Abgrenzung zu anderen Wohnungen anhand des Melderechts VGH BW, Urteil vom 5.11.1992 - 2 S 194/90 - BWGZ 1993, 167, hier zitiert nach juris; s. auch Birk in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: September 2009, Band I, § 3 Rdn. 204 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für einen ganzjährig auf einem Campingplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08
    Hat - wie hier - ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Satzung nicht näher bestimmt und/oder eine Abgrenzung zwischen der Hauptwohnung und der Zweitwohnung nicht vorgenommen, liegt es - sofern nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Normen Abweichendes folgt - nahe, eine diesbezügliche Auslegung anhand der Begriffe des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze vorzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2009 - 9 LB 5/07 - NSt-N 2007, 257 betreffend die Auslegung eines in einer Zweitwohnungsteuersatzung enthaltenen Wohnungsbegriffs anhand der melderechtlichen Bestimmungen; zu - wie vorliegend - einer Auslegung des in einer Zweitwohnungsteuersatzung enthaltenen Begriffs der Hauptwohnung und deren Abgrenzung zu anderen Wohnungen anhand des Melderechts VGH BW, Urteil vom 5.11.1992 - 2 S 194/90 - BWGZ 1993, 167, hier zitiert nach juris; s. auch Birk in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: September 2009, Band I, § 3 Rdn. 204 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Da es sich um eine typische Begrifflichkeit des Melderechts handelt, liegt es - sofern nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Satzung Abweichendes folgt - nahe, in einem solchen Fall die Auslegung anhand der Begriffe des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze vorzunehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2.6.2014 - 9 LA 231/13 - m. w. N.; vom 27.1.2010 - 9 LA 318/08 - juris Rn. 2; VGH BW, Urteil vom 5.11.1992 - 2 S 194/90 - BWGZ 1993, 167 = juris Rn. 33).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2022 - 5 MB 44/21

    Fehlende Ausnahmeregelung von der Steuerpflicht für Erwerbszweitwohnungen

    Denn § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG dürfte nur voraussetzen, dass für alle im Erhebungsgebiet tatsächlich vorkommenden und von der Zweitwohnungssteuersatzung erfassten Steuerfälle eine den Kreis der Abgabenschuldner festlegende Regelung vorhanden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.01.2010 - 9 LA 318/08 -, juris Rn. 14 hinsichtlich § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG; Urt. v. 15.01.2010 - 9 LB 256/08 -, juris Rn. 22).

    Eine Gesamtunwirksamkeit wäre vielmehr erst dann anzunehmen, wenn nach dem mutmaßlichen Willen des Satzungsgebers davon auszugehen wäre, dieser hätte, hätte er von der Notwendigkeit zur Schaffung einer Ausnahmeregelung zugunsten des beschriebenen Personenkreises gewusst, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Kreis der übrigen Abgabenschuldner anders festgelegt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.01.2010 - 9 LA 318/08 -, juris Rn. 14).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15

    Zweitwohnungssteuer; Haupt- und Nebenzweitwohnung; Melderecht; Tatbestandswirkung

    Auch nach der Rechtsprechung jenes Senats hat das Melderecht weiterhin nicht lediglich Indizwirkung hinsichtlich der Frage der Hauptwohnung (so wohl OVG Nds., Beschl. v. 27.01.2010 - 9 LA 318/08 -, NVwZ-RR 2010, 538; VGH BW, Beschl. v. 25.02.2013 - 2 S 2515/12 -, NVwZ-RR 2013, 658 zum jeweiligen dortigen Landesrecht), sondern Tatbestandswirkung mit der Folge, dass - unabhängig von der Richtigkeit der Eintragung im Melderegister - eine dort als Hauptwohnung verzeichnete Wohnung zweitwohnungssteuerrechtlich als Hauptwohnung gilt.
  • VG Aachen, 08.05.2019 - 9 K 795/18

    Zweitwohnungssteuer; Unverheiratete

    vgl. zum gänzlichen Fehlen einer Ausnahmevorschrift für Erwerbs-zweitwohnungen Verheirateter Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 4 ZB 17.1801 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 -, juris, Rn. 14; die hiesigen Fragen im Ergebnis teilweise ebenfalls offen lassend BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2018 - 14 A 650/17 -, NRWE, Rn. 16.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12

    Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bei Innehaben einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für das Zweitwohnungssteuerrecht zuständigen 2. Senats (seit Urt. v. 25.06.1991 - 2 L 58/91 -, SchlHA 1992, 80) hat das Melderecht nicht lediglich Indizwirkung hinsichtlich der Frage der Hauptwohnung (so wohl OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.01.2010 - 9 LA 318/08 -, NVwZ-RR 2010, 538; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.02.2013 - 2 S 2515/12 -, NVwZ-RR 2013, 658 zum jeweiligen dortigen Landesrecht), sondern Tatbestandswirkung mit der Folge, dass - unabhängig von der Richtigkeit der Eintragung im Melderegister - eine dort als Hauptwohnung verzeichnete Wohnung zweitwohnungssteuerrechtlich als Hauptwohnung gilt.
  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 68/20

    Rundfunkbeitragspflicht: Nachweis das Innehaben einer Erst- und einer

    Zum einen ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von anderen Oberverwaltungsgerichten durchaus aufgegriffen worden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 -, Rn. 2, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 S 2515/12 -, Rn. 13, juris), zum anderen wird vorliegend - anders als im Zweitwohnungssteuerrecht - Bundesrecht angewendet (vgl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG) und liegt eine dem Zweitwohnungssteuerrecht nicht vergleichbare Interessenlage zugrunde, die einer zu erwartenden vom Betroffenen ausgehenden Korrektur unrichtiger Meldedaten (vgl. zu diesem Argument: OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2015 - 2 LB 7/15 -, Rn. 27, juris) entgegenwirkt.
  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 271/19

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

    Zum einen ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von anderen Oberverwaltungsgerichten durchaus aufgegriffen worden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 -, Rn. 2, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 S 2515/12 -, Rn. 13, juris), zum anderen wird vorliegend - anders als im Zweitwohnungssteuerrecht - Bundesrecht angewendet (vgl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG) und liegt eine dem Zweitwohnungssteuerrecht nicht vergleichbare Interessenlage zugrunde, die einer zu erwartenden vom Betroffenen ausgehenden Korrektur unrichtiger Meldedaten (vgl. zu diesem Argument: OVG Schleswig, Urteil vom 6. August 2015 - 2 LB 7/15 -, Rn. 27, juris) entgegenwirkt.
  • VG Oldenburg, 19.11.2015 - 2 A 1939/14

    Mietwert; Zweitwohnungsteuer

    Es kommt nicht darauf an, wo jemand melderechtlich seinen Hauptwohnsitz angegeben hat oder welchen Ort der Betreffende nach seinen Vorstellungen als Lebensmittelpunkt ansieht oder welchen er sich als solchen wünscht, sondern darauf, welcher Ort nach objektiven Kriterien, insbesondere bei quantitativer Betrachtung der Aufenthaltszeiten, als Hauptwohnsitz anzusehen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 - juris, Rn.2; VG Oldenburg, Urteil vom 26. August 2008 - 2 A 1568/06 - V.n.b.).
  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

    - und zwar auch für die Hauptwohnung und die Nebenwohnung - unter Anknüpfung an Art. 15 des Bayerischen Gesetzes über das Meldewesen (MeldeG), was zulässig ist (Nds OVG, B.v. 27.1.2010 - 9 LA 318/08 - juris) wiederum jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
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