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   OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07   

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OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07 (https://dejure.org/2008,15112)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.2008 - 9 LB 9/07 (https://dejure.org/2008,15112)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 9 LB 9/07 (https://dejure.org/2008,15112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Jagdsteuerpflicht im Einzelfall für eine kommunale Gebietskörperschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 105 Abs. 2a GG; § 11 Abs. 1 NWaldG; § 11 Abs. 2 NWaldG; § 15 Abs. 1 NWaldG; § 15 Abs. 2 NWaldG; § 15 Abs. 3 NWaldG
    Anforderungen an das Bestehen einer Jagdsteuerpflicht für nicht verpachtete Eigenjagdbezirke einer kommunalen Gebietskörperschaft; Voraussetzung für die Einordnung der Jagdsteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG; Wirksamkeit der Einordnung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 105 Abs. 2a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Bestehen einer Jagdsteuerpflicht für nicht verpachtete Eigenjagdbezirke einer kommunalen Gebietskörperschaft; Voraussetzung für die Einordnung der Jagdsteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG; Wirksamkeit der Einordnung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 639
  • NVwZ-RR 2008, 639
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07
    Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende besondere Konsumfähigkeit des Steuerpflichtigen (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 = KStZ 1984, 29 = DVBl 1984, 216 = NJW 1984, 785 m. w. N.).

    Hinzu kommt, dass auch derjenige, der einem Dritten die unentgeltliche Nutzung einer Sache überlässt, Aufwand betreibt (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - a. a. O.; Beschluss vom 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152 = ZKF 1990, 12 = UPR 1990, 61).

    Diesem Ansatz steht nicht entgegen, dass das Wesen der Aufwandsteuer es ausschließt, für die Steuerpflicht von vornherein auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke, die dem Aufwand zugrunde liegen, abzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - a. a. O.).

    Solche Motive oder Absichten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - a. a. O.), der der Senat weiter folgt (vgl. Urteil des Senats vom 3.12.2007 - 9 KN 10/07 - m. w. N.), bei der Erhebung der Jagdsteuer unbeachtlich.

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07
    Ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden (BVerfG, Beschluss vom 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 - BStBl II 1989, 867 = NVwZ 1989, 1152 = UPR 1990, 61 m. w. N.).

    Hinzu kommt, dass auch derjenige, der einem Dritten die unentgeltliche Nutzung einer Sache überlässt, Aufwand betreibt (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - a. a. O.; Beschluss vom 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152 = ZKF 1990, 12 = UPR 1990, 61).

    Auch setzt die Ausübung des Jagdrechts in der Regel einen besonderen Aufwand voraus, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht (BVerfG, Beschluss vom 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07
    Solche Motive oder Absichten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - a. a. O.), der der Senat weiter folgt (vgl. Urteil des Senats vom 3.12.2007 - 9 KN 10/07 - m. w. N.), bei der Erhebung der Jagdsteuer unbeachtlich.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07
    Diese Zielrichtung ist vergleichbar dem Aufwand zur Einkommenserzielung im Zweitwohnungsteuerrecht, der - sofern er der reinen Kapitalanlage dient - ebenfalls nicht der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303 = DÖV 1996, 289 = DVBl 1996, 374 = NVwZ 1997, 86 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2016 - 9 LC 314/14

    Steuerbarer Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagdbezirk; Einkommenserzielung;

    Denn die damit besteuerte Ausübung des Jagdrechts im Gebiet des Beklagten geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert die Verwendung finanzieller Mittel unabhängig davon, ob der Jagdausübungsberechtigte - wie hier die Klägerin - eine Eigenjagd erworben oder einen Jagdbezirk gepachtet hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.1989, a.a.O., Rn. 3; BVerwG, Urteile vom 18.1.1991 - 8 C 24.89 - juris Rn. 10; vom 27.6.2012 - 9 C 2.12 - juris Rn. 9 und - 9 C 10.11 - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 15.2.2008 - 9 LB 9/07 - juris Rn. 26).

    Der Jagdausübungsberechtigte muss nicht nur eine Jagd zu Eigentum erwerben oder pachten, sondern wendet auch finanzielle Mittel für die Ausübung der Jagd als solche auf (BVerwG, Urteil vom 10.8.1989, a.a.O., Rn. 4; Senatsurteil vom 15.2.2008, a.a.O., Rn. 26).

    Geklärt ist darüber hinaus, dass auch derjenige einen Aufwand betreibt, der einem Dritten die unentgeltliche Nutzung einer Sache zu dessen persönlichem Lebensbedarf in tatsächlicher Hinsicht überlässt, wenn er sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 77; BVerwG, Urteil v. 13.5.2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 19; Beschluss v. 20.12.2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; siehe auch Senatsurteil vom 15.2.2008, a.a.O., Rn. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06

    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen

    Nachdem bereits mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg) das Heimgesetz des Bundes durch eigenständige landesrechtliche Bestimmungen vollständig ersetzt haben (vgl. hierzu Drasdo, NVwZ 2008, 639) und der Erlass eines Heimgesetzes auch für das Land Sachsen-Anhalt geplant ist, ist eine richtungweisende Klärung von Rechtsfragen, welche die Auslegung des bisherigen Heimgesetzes des Bundes betreffen, in einem Revisionsverfahren voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 55/06

    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen

    Nachdem bereits mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg) das Heimgesetz des Bundes durch eigenständige landesrechtliche Bestimmungen vollständig ersetzt haben (vgl. hierzu Drasdo, NVwZ 2008, 639) und der Erlass eines Heimgesetzes auch für das Land Sachsen-Anhalt geplant ist, ist eine richtungweisende Klärung von Rechtsfragen, welche die Auslegung des bisherigen Heimgesetzes des Bundes betreffen, in einem Revisionsverfahren voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 A 10951/10

    Jagdsteuerpflicht einer Jagdgenossenschaft

    Insbesondere kann daher unerörtert bleiben, ob eine kommunale Gebietskörperschaft jagdsteuerpflichtig ist, die mehrere ausschließlich aus Wald bestehende Eigenjagdbezirke nachvollziehbar allein deshalb nicht verpachtet, weil der Schutz des Kommunalwalds gegen Waldschäden verursachendes Wild durch einen eigenen Einfluss auf die Regulierung des Wildbestands in den Eigenjagdbezirken besser und kostengünstiger gewährleistet werden kann als durch eine Verpachtung der Eigenjagdbezirke (NdsOVG, 9 LB 9/07, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 58/06

    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen

    Nachdem bereits mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg) das Heimgesetz des Bundes durch eigenständige landesrechtliche Bestimmungen vollständig ersetzt haben (vgl. hierzu Drasdo, NVwZ 2008, 639) und der Erlass eines Heimgesetzes auch für das Land Sachsen-Anhalt geplant ist, ist eine richtungweisende Klärung von Rechtsfragen, welche die Auslegung des bisherigen Heimgesetzes des Bundes betreffen, in einem Revisionsverfahren voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 56/06

    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen

    Nachdem bereits mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg) das Heimgesetz des Bundes durch eigenständige landesrechtliche Bestimmungen vollständig ersetzt haben (vgl. hierzu Drasdo, NVwZ 2008, 639) und der Erlass eines Heimgesetzes auch für das Land Sachsen-Anhalt geplant ist, ist eine richtungweisende Klärung von Rechtsfragen, welche die Auslegung des bisherigen Heimgesetzes des Bundes betreffen, in einem Revisionsverfahren voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 53/06

    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen

    Nachdem bereits mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg) das Heimgesetz des Bundes durch eigenständige landesrechtliche Bestimmungen vollständig ersetzt haben (vgl. hierzu Drasdo, NVwZ 2008, 639) und der Erlass eines Heimgesetzes auch für das Land Sachsen-Anhalt geplant ist, ist eine richtungweisende Klärung von Rechtsfragen, welche die Auslegung des bisherigen Heimgesetzes des Bundes betreffen, in einem Revisionsverfahren voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11

    Gemeinden können jagdsteuerpflichtig sein

    Die Klägerin vermag sich für ihre Auffassung, sie unterliege nicht der Jagdsteuer, auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren 9 LB 9/07 (NVwZ-RR 2008, 639, juris) zu berufen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 54/06

    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen

    Nachdem bereits mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg) das Heimgesetz des Bundes durch eigenständige landesrechtliche Bestimmungen vollständig ersetzt haben (vgl. hierzu Drasdo, NVwZ 2008, 639) und der Erlass eines Heimgesetzes auch für das Land Sachsen-Anhalt geplant ist, ist eine richtungweisende Klärung von Rechtsfragen, welche die Auslegung des bisherigen Heimgesetzes des Bundes betreffen, in einem Revisionsverfahren voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 60/06

    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen

    Nachdem bereits mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg) das Heimgesetz des Bundes durch eigenständige landesrechtliche Bestimmungen vollständig ersetzt haben (vgl. hierzu Drasdo, NVwZ 2008, 639) und der Erlass eines Heimgesetzes auch für das Land Sachsen-Anhalt geplant ist, ist eine richtungweisende Klärung von Rechtsfragen, welche die Auslegung des bisherigen Heimgesetzes des Bundes betreffen, in einem Revisionsverfahren voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 59/06

    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen

  • VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10

    Kein Jagdsteuerprivileg für Kommunen

  • VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10

    Jagdsteuerpflicht einer Kommune

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