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   OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08   

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https://dejure.org/2010,5120
OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08 (https://dejure.org/2010,5120)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 (https://dejure.org/2010,5120)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 (https://dejure.org/2010,5120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 NKAG; § 9 Abs. 2 NKAG; § 2 Abs. 1 S. 1, 2 NKAG
    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von im Erhebungsgebiet gelegenen Räumlichkeiten an durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen und Unternehmen; Rückgriff auf Auffangvorschriften zur Erstreckung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von im Erhebungsgebiet gelegenen Räumlichkeiten an durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen und Unternehmen; Rückgriff auf Auffangvorschriften zur Erstreckung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Wangerland unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von im Erhebungsgebiet gelegenen Räumlichkeiten an durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen und Unternehmen; Rückgriff auf Auffangvorschriften zur Erstreckung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 210 (Ls.)
  • DVBl 2011, 124
  • DÖV 2011, 203
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Der Bemessung anhand von Produktionsfaktoren liegt erkennbar die nachvollziehbare Erwägung zugrunde, dass unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten mit der Größe eines Betriebes auch dessen Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten steigen und dass der jeweils in Bezug genommene Produktionsfaktor - im Falle der Klägerin beispielhaft die Anzahl der Fahrräder - ein hinreichender Indikator für die Bestimmung der Betriebsgröße ist (vgl. dazu bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.11.1973 - III OVG C 4/73 - KStZ 1974, 51 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 17 ff.; OVGSH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93).

    Angesichts der Kompliziertheit der Feststellung, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil der einzelnen Beitragspflichtigen für sich genommen und der Gruppen von Beitragspflichtigen im Vergleich zueinander ist, braucht die Satzung den Maßstab nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in den beschriebenen Grundzügen festzulegen (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - VII C 13.70 u.a. - BVerwGE 39, 5, juris Rdn. 16; so im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris).

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Nds. OVG, Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 17; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; vgl. auch Urteil vom 7.5.2009 - 9 LC 361/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Angesichts der Kompliziertheit der Feststellung, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil der einzelnen Beitragspflichtigen für sich genommen und der Gruppen von Beitragspflichtigen im Vergleich zueinander ist, braucht die Satzung den Maßstab nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in den beschriebenen Grundzügen festzulegen (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - VII C 13.70 u.a. - BVerwGE 39, 5, juris Rdn. 16; so im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris).

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Nds. OVG, Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 17; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; vgl. auch Urteil vom 7.5.2009 - 9 LC 361/07 -).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Zugleich fehlt es an einer Regelung, wie der umzulegende Aufwand auf die unterschiedlichen Gruppen von Beitragspflichtigen zu verteilen ist, nach welchen Maßstäben also die Gruppen von Beitragspflichtigen im Verhältnis zueinander zu belasten sind (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris; OVGSH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93 und vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, juris).

    Auf eine solche Auffangvorschrift darf in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris Rdn. 35).

    Selbst wenn aber ein solches festzustellen gewesen wäre, handelte es sich nur um eine durch die Klägerin nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts (Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2008 - 9 LA 37/07 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris Rdn. 35; BayVGH, Beschluss vom 18.6.2008 - 4 ZB 08.258 - juris).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1990 - 14 K 1/89

    Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Er ist deswegen zur Erfassung der in Rede stehenden Gruppe von Vermietern und Verpächtern nicht geeignet (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Lüneburg, Urteil vom 5.12.1990 - 14 K 1/89 - juris Rdn. 4).

    Der zuletzt dargestellte Verstoß gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit führt zur Gesamtunwirksamkeit der Satzung (vgl. bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 5.12.1990 - 14 K 1/89 - juris; s. auch VGHBW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - ZKF 2009, 141, juris).

  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Dies gilt unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Überlassungsvertrag eine auf den jeweiligen Geschäftsbetrieb ausgerichtete Nutzung festgeschrieben ist oder nicht (a. A. wohl BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris jew. m.w.N.).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (in diesem Sinne auch OVGSH, Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - NVwZ-RR 2009, 397, juris; wohl auch BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris; BayVGH, Urteil vom 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - ZKF 1998, 135, juris; a. A. wohl VGHBW, Urteil vom 12.1.1995 - 2 S 505/93 - juris).

  • VGH Bayern, 12.06.2002 - 4 CS 02.1220
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Dies gilt unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Überlassungsvertrag eine auf den jeweiligen Geschäftsbetrieb ausgerichtete Nutzung festgeschrieben ist oder nicht (a. A. wohl BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris jew. m.w.N.).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (in diesem Sinne auch OVGSH, Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - NVwZ-RR 2009, 397, juris; wohl auch BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris; BayVGH, Urteil vom 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - ZKF 1998, 135, juris; a. A. wohl VGHBW, Urteil vom 12.1.1995 - 2 S 505/93 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2008 - 2 LB 40/07

    Fremdenverkehrsabgabe; Schönheitsfarm; Vorteilsentgelt; Vorteilsnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07

    Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Selbst wenn aber ein solches festzustellen gewesen wäre, handelte es sich nur um eine durch die Klägerin nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts (Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2008 - 9 LA 37/07 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris Rdn. 35; BayVGH, Beschluss vom 18.6.2008 - 4 ZB 08.258 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 952/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Chirurgen zur Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).
  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 ZB 08.258

    Fremdenverkehrsbeitrag; Vermieter beitragspflichtiger Unternehmen; kein Verstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Selbst wenn aber ein solches festzustellen gewesen wäre, handelte es sich nur um eine durch die Klägerin nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts (Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2008 - 9 LA 37/07 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris Rdn. 35; BayVGH, Beschluss vom 18.6.2008 - 4 ZB 08.258 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 13.70

    Unterscheidung zwischen Steuern und Abgaben - Satzung über den

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08

    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 2 S 505/93

    Fremdenverkehrsabgabe: zum mittelbaren Vorteil

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2007 - 9 ME 119/07

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer von einem Rentenversicherungsträger

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • VGH Bayern, 18.03.1998 - 4 B 95.3470
  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 20.70

    Unzulässige Begrenzung der Höhe eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2009 - 9 LB 415/07

    Straßenreinigungsgebührenpflicht bei Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1973 - III C 4/73
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

    Der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit besagt, dass eine Beitragssatzung auf jeden in der Gemeinde denkbaren Beitragsfall anwendbar ist (vgl. Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 179 und vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 48; zum Erschließungsbeitrag siehe Senatsurteil vom 8.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 40, wonach der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit nicht verlangt, dass für alle "irgendwie denkbaren" Fälle eine Maßstabsregelung vorhanden sein muss, wohl aber für die realistischer Weise zu erwartenden Fälle).

    Dabei gilt, dass auf eine Auffangvorschrift, der zufolge auch sonstige selbständige Personen und Unternehmen beitragspflichtig sind, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden darf, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.; Senatsurteile vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 35).

    Für diese Fälle konnte nicht auf die Auffangvorschrift zurückgegriffen werden, weil dieser Kreis der Beitragspflichtigen vorhersehbar war (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 53).

    Eine solche Funktion einer Auffangregelung ist nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats jedoch nicht zu beanstanden, zumal hier für diese Fälle zudem jeweils Vorteils- und Gewinnsätze bestimmt sind (Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 184 und vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53; s. a. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.).

    Durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus unmittelbar bevorteilt sind nach der Rechtsprechung des Senats diejenigen Personen bzw. Unternehmen, die in direkter Verbindung mit den Fremden stehen, indem sie für diese gegen Entgelt Dienstleistungen erbringen oder an sie Waren verkaufen (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 49).

    Dazu zählen z. B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr bzw. Tourismus Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 49).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 55).

  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

    Werden nicht alle Beitragspflichtigen von einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung erfasst, liegt darin grundsätzlich ein weitreichender Fehler bei der Maßstabsbildung, der die Gesamtunwirksamkeit der Satzung nach sich zieht (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 05.12.1990 - 14 K 1/89 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2008 - 2 S 669/07 - zitiert nach juris).

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 352/02 - zitiert nach juris; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 25. Ergänzungslieferung, § 11 Rn. 81).

    Vermieter und Verpächter, die im Erhebungsgebiet gelegene Räumlichkeiten an im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 NKAG durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen bzw. Unternehmen überlassen, sind selbst mittelbar bevorteilt und deswegen nach niedersächsischem Landesrecht beitragspflichtig (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris).

    Im Übrigen setzt die Anwendung eines solchen Auffangtatbestands weiter voraus, dass der vorgesehene Beitragsmaßstab den Vorteil des Beitragspflichtigen sachgerecht abbildet (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - zitiert nach juris).

    Der dargelegte Verstoß gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit führt zur Gesamtunwirksamkeit der Satzung (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 05.12.1990 - 14 K 1/89 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2008 - 2 S 669/07 - zitiert nach juris).

    Wird - wie hier- der Kreis der Beitragspflichtigen falsch festgelegt, hat das Auswirkungen auf die Kalkulation der Abgabensätze für alle einzelnen Gruppen von Beitragspflichtigen, weil den Gruppen jeweils ein der Höhe nach fehlerhafter Aufwand zugeteilt wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris).

    Es handelt sich auch nicht um einen unbeachtlichen Kalkulationsfehler im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG; denn zu den unbeachtlichen Kalkulationsfehlern zählen nicht Fehler bei der Maßstabsbildung an sich (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit schließt in Fällen der Bestands- oder Rechtskraft einen Anspruch des Einzelnen auf Beseitigung der behördlichen Entscheidung grundsätzlich aus (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

    Der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit besagt, dass eine Beitragssatzung auf jeden in der Gemeinde denkbaren Beitragsfall anwendbar ist (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 48; zum Erschließungsbeitrag siehe Senatsurteil vom 8.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 40, wonach der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit nicht verlangt, dass für alle "irgendwie denkbaren" Fälle eine Maßstabsregelung vorhanden sein muss, wohl aber für die realistischer Weise zu erwartenden Fälle).

    Dabei gilt, dass auf eine Auffangvorschrift, der zufolge auch sonstige selbständige Personen und Unternehmen beitragspflichtig sind, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden darf, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.; Senatsurteile vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 35).

    Für diese Fälle konnte nicht auf die Auffangvorschrift zurückgegriffen werden, weil dieser Kreis der Beitragspflichtigen vorhersehbar war (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 53).

    Eine solche Funktion einer Auffangregelung ist nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats jedoch nicht zu beanstanden, zumal hier für diese Fälle zudem jeweils Vorteils- und Gewinnsätze bestimmt sind (vgl. zu dieser Anforderung Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 53; s. a. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.).

    Denn nicht nur gewerbliche, sondern auch private Vermieter von Ferienwohnungen sind "selbständig tätig" i. S. v. § 9 Abs. 2 Satz 1 NKAG (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 50; Senatsbeschluss vom 15.12.2008 - 9 LA 349/05 - n. v.).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 55).

  • VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz

    Die von der Klägerin vorgehaltene Aufzählung von im Stadtgebiet ansässigen, aber nicht in der Betriebsartentabelle der Satzung enthaltenen Unternehmen umfasse keine Unternehmen, bei denen im Sinne der entsprechenden Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 -) eine nicht nur vereinzelte Verbindung mit dem Fremdenverkehr typisch oder nach der allgemeinen Lebenserfahrung offensichtlich sei.

    Die Situation für Rechtsanwälte ist insofern nicht anders zu beurteilen als diejenige von Notaren und Steuerberatern, welche in der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts als Freischaffende, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, explizit genannt werden (Nds. OVG, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf Nds.VBl. 2011, 84, m.w.N.).

    Diese Möglichkeiten haben in der Regel diejenigen selbständig tätigen Personen und Unternehmen, bei denen eine nicht nur vereinzelte Verbindung mit dem Fremdenverkehr typisch oder nach der allgemeinen Lebenserfahrung offensichtlich ist (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - a.a.O.) darf zwar auf eine allgemeine Auffangvorschrift in dem Sinne, dass auch sonstige selbständige Personen und Unternehmen beitragspflichtig sind, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war.

    Selbst wenn insofern ein Vollzugsdefizit festzustellen wäre, würde es sich nur um eine durch die Klägerin nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts handeln (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2012 - 9 LA 151/11

    Tätigkeit als Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums an einer

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - OVGE MüLü 53, 466 m. w. Nw.).

    Insofern ist der mittelbare Vorteil des Klägers vergleichbar mit dem anderer Freischaffender, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen (wie etwa Steuerberater, Notare, Architekten, Banken oder Sparkassen; hierzu ebenfalls das Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - a. a. O. m. w Nw.).

    Denn unabhängig davon, ob eine Nutzung zum dauerhaften Wohnen im Ferienpark B. konkret möglich und zulässig wäre, hängt die Beantwortung der Frage, ob erzielte bzw. erzielbare Umsätze/Gewinne fremdenverkehrsbedingt sind oder sein würden, nach der Senatsrechtsprechung nicht davon ab, wie und von wem die Eigentumswohnungen im Ferienpark zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt werden, sondern ob sie objektiv geeignet wären, als Ferienwohnungen zu dienen (entsprechend zum Bau und zur Veräußerung von Wohnungen, die als Ferienwohnungen nutzbar sind: Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - a. a. O. m. w Nw.).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2021 - 9 LA 159/18

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehrseinrichtung; Kurzzeitpflege; Pflegeheim;

    Beitragspflichtig sind mithin z. B. solche Vermieter oder Verpächter, die ihre Räumlichkeiten an einen Beherbergungsbetrieb, an Gaststätten oder an Inhaber von Ferienwohnungen, Läden oder Betriebe überlassen, die Freizeitaktivitäten anbieten (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 50).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 51 m. w. N.).

    Insoweit kommt es durchaus auf die jeweilige, möglicherweise Änderungen unterworfene Nutzung der Räumlichkeiten an (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 52).

  • VG Hannover, 02.02.2016 - 1 A 9171/14

    Bedarfsdeckung; Fremdenverkehr; Fremdenverkehrsbeitrag; Gewinnsatz; Mittelbarer

    Anzunehmen ist das etwa bei Geschäftsbeziehungen mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar, sondern nur mittelbar bevorteilten Ortsansässigen (Nds. OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris, Rn. 49).

    26 Nach Auffassung der Kammer entspricht diese rechtliche Einordnung der aktuellen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 27.05.2015 - 9 LA 268/13 - juris, Rn. 12 sowie Rn. 52; Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris, Rn. 49).

    Hingegen hat das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.11.2010 ebenfalls die mittelbaren Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrs thematisiert und dabei ausdrücklich alle Freischaffenden als mittelbar Bevorteile angesehen, sofern sie gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris, Rn. 49).

  • VG Arnsberg, 17.12.2014 - 13 K 2771/13

    Erhebung von Fremdenverkehrsbeitrag ggü. Steuerberater in Kurort rechtmäßig

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 2010 - 9 LC 393/08 -, juris, Rdnr. 55; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 4 ZB 08.258 -, juris, Rdnr. 4, jeweils m.w.N.

    Selbst wenn aber ein solches festzustellen wäre, handelte es sich nur um eine durch den Kläger nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 2010, a.a.O., Rdnr. 55; sowie Beschluss vom 10. April 2008 - 9 LA 37/07 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 4 ZB 08.258 -, juris, Rdnr. 4, jeweils m.w.N.

  • VG Oldenburg, 31.05.2012 - 2 A 3280/10

    Fremdenverkehrsbeitrag; Immobilienverpachtung; Kalkulation; Rückwirkung;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten mit Urteil vom 22. November 2010 (Az. 9 LC 393/08) zurück.

    In den vormaligen Satzungen fehlte die erforderliche Festlegung einer Beitragsgruppe derjenigen Vermieter und Verpächter, die im Erhebungsgebiet gelegene Räumlichkeiten an durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen bzw. Unternehmen vergeben, dadurch selbst mittelbar bevorteilt und deswegen dem Grunde nach beitragspflichtig sind (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08).

    Die Kammer schließt sich insofern in vollem Umfang den im Folgenden zitierten Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - an:.

  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

    Ist dies der Fall, bestehen direkte Geschäftskontakte des Vermieters/Verpächters mit einem Nutznießer unmittelbarer Vorteile aus dem Fremdenverkehr und damit eine konkrete Verbindung mit dem Fremdenverkehr, mit erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08) und wird der dem Vermieter/Verpächter hieraus mittelbar entstehende Vorteil durch den Tourismusbeitrag abgeschöpft.

    Die vorstehend beschriebene Verbindung zwischen mittelbar und unmittelbar Bevorteiltem besteht auch dann, wenn der jeweilige Miet- oder Pachtvertrag die Nutzung für eine unmittelbar bevorteilte Betriebsart nicht ausdrücklich vorsieht, diese im konkreten Fall jedoch tatsächlich gegeben ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.2010, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 29.02.2016 - 5 A 469/13

    Fremdenverkehrsabgabe, Schätzung der Berechnungsgrund-lagen, Erklärungspflicht,

  • VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870

    Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags wegen Verstoß gegen Formvorschriften oder

  • VG Schleswig, 05.12.2023 - 4 A 59/21

    Tourismusabgabe - Zahnärzte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21

    Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag

  • VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr

  • VG Köln, 27.09.2016 - 17 K 6525/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Rechtsanwalts zu einem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14

    Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag

  • VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15

    Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung;

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