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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15   

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https://dejure.org/2016,41795
OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15 (https://dejure.org/2016,41795)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2016 - 9 M 33.15 (https://dejure.org/2016,41795)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2016 - 9 M 33.15 (https://dejure.org/2016,41795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 KAG BB, § 166 VwGO, § 114 ZPO, § 115 ZPO, § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12
    PKH-Bewilligung mittels Stundung des Anspruchs auf Zahlung der Verfahrenskosten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 KAG BB, § 166 VwGO, § 114 ZPO, § 115 ZPO, § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12, § 90 Abs 3 SGB 12
    Prozesskostenhilfe; Schonvermögen; angemessenes Hausgrundstück; Verwertung; Beleihung; Vermietung; Verpachtung; Veräußerung; Zumutbarkeit; Alterssicherung; Schaffung von Wohnraum; Angehörige; wirtschaftliches Verwertungshindernis; Verhältnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 249/11

    Anforderungen an die Festsetzung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15
    Hierbei kann offen bleiben, ob die Pflicht zur Verwertung eines nicht zum Schonvermögen gehörenden Grundstücks dann entfallen kann, wenn sein Wert um ein Vielfaches höher liegt als die Prozesskosten, und ab welcher Höhe von einem der Verwertung entgegenstehenden Missverhältnis ausgegangen werden könnte (vgl. allgemein zu wirtschaftlichen Verwertungshindernissen: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2012 - II-2 WF 249/11 u.a. - juris Rn. 31).
  • OLG Bremen, 26.10.2010 - 4 WF 133/10

    Stundung der Verfahrenskosten bis zur Verwertung eines Vermögensgegenstandes im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15
    Bei dieser Sachlage ist der Pflicht zum Vermögenseinsatz dadurch Rechnung zu tragen, dass die Begleichung der Verfahrenskosten bis zu dem Zeitpunkt gestundet wird, zu welchem bei entsprechender Anstrengung mit Einnahmen gerechnet werden kann, welche zur Begleichung der Prozesskosten ausreichen (vgl. zur Veräußerung: OLG Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 4 WF 133/10 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2013 - 13 WF 682/13 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - II-2 WF 156/15 u.a. -, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 9 S 22.16

    Erschließung von Hinterliegergrundstücken

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15
    Es müssen deshalb im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht Anhaltspunkte vorliegen, welche den Schluss erlauben, die abzurechnende Anlage werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus - ungeachtet dessen Anbindung an seine "eigene" Anlage - in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (vgl. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2016 - OVG 9 S 22.16 -, juris Rn. 7; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 55. EL September 2016, § 8 Rn. 401 j f. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81

    Erschließungsbeitrag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15
    Unbeschadet der Tiefenbegrenzung in § 5 Abs. 1 a der Straßenbaubeitragssatzung ist eine Einbeziehung der Gewässerfläche mangels eines durch die Anlage vermittelten Vorteils nicht erforderlich (vgl. hierzu: OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 L 274.11 -, juris Rn. 12; VG Schleswig, Urteil vom 29. Februar 2016 - 9 A 289.14 -, juris Rn. 33, 49; VG Greifswald, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 3 A 35.08 -, juris Rn. 41; s. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Beschluss vom 15. September 1981 - 8 B 77.81 -, juris Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 04.09.2013 - 13 WF 682/13

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bewilligung unter Berücksichtigung künftig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15
    Bei dieser Sachlage ist der Pflicht zum Vermögenseinsatz dadurch Rechnung zu tragen, dass die Begleichung der Verfahrenskosten bis zu dem Zeitpunkt gestundet wird, zu welchem bei entsprechender Anstrengung mit Einnahmen gerechnet werden kann, welche zur Begleichung der Prozesskosten ausreichen (vgl. zur Veräußerung: OLG Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 4 WF 133/10 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2013 - 13 WF 682/13 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - II-2 WF 156/15 u.a. -, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 156/15

    Verfahrenskostenhilfe auch bei Eigentum an Dreifamilienhaus möglich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 9 M 33.15
    Bei dieser Sachlage ist der Pflicht zum Vermögenseinsatz dadurch Rechnung zu tragen, dass die Begleichung der Verfahrenskosten bis zu dem Zeitpunkt gestundet wird, zu welchem bei entsprechender Anstrengung mit Einnahmen gerechnet werden kann, welche zur Begleichung der Prozesskosten ausreichen (vgl. zur Veräußerung: OLG Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 4 WF 133/10 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2013 - 13 WF 682/13 -, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - II-2 WF 156/15 u.a. -, juris Rn. 13).
  • OVG Saarland, 22.02.2017 - 1 D 166/17

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakaten mit

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.11.2016 - OVG 9 M 33.15 -, juris, Rdnr. 21; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.10.2016 - 19 C 15.2217 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.6.2014 - 5 B 446/14, 5 E 451/14 -, juris.
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
    In einem solchen Fall darf die Gemeinde die Kosten mithilfe gesicherter Erfahrungssätze schätzen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2016 - OVG 9 M 33.15 -, juris Rn. 9).
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