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   OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05   

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OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05 (https://dejure.org/2005,20959)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.2005 - 9 MN 43/05 (https://dejure.org/2005,20959)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 9 MN 43/05 (https://dejure.org/2005,20959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufszentrum Schlosspark" der Stadt Braunschweig - einstweilige Anordnung -

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsschutzbdürfnisses für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Notwendigkeit einer wesentlichen Ausnutzung der Planfestsetzungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung der Anträge, den Bebauungsplan Einkaufszentrum Schlosspark in Braunschweig zu stoppen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsschutzbdürfnisses für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Notwendigkeit einer wesentlichen Ausnutzung der Planfestsetzungen des ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 10a B 3422/93

    Einstweiliger Rechtsschutz ; Bebauungsplan; Bauplanungsrechtliche Maßgaben eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Ob eine Genehmigung noch anfechtbar oder inzwischen bestandskräftig ist, lässt den allein maßgeblichen Umstand, dass sie schon erteilt worden ist, unberührt (OVG Münster, Beschl. v. 22.4.1994 - 10 a B 3422/93.NE -, BRS 56 Nr. 38).

    Der Justizgewährleistungsanspruch ändert daran nichts; denn er ist keine Grundlage dafür, sich über geltendes, hier in der Form des Rechtsschutzbedürfnisses zu beachtendes Prozessrecht hinwegzusetzen (vgl. OVG Münster, B. v. 22.2.1994 - 10a B 3422/93.NE -, ZfBR 1994, 195 = BRS 56 Nr. 38).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05

    Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat seine - seit dem Beschluss vom 4.Oktober 2004 (- 1 MN 225/04 - BauR 2005, 532 = DWW 2004, 306 [LS] = NordÖR 2004, 507 [LS]) mittlerweile ständige - Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO in den Fällen der (mehr oder weniger vollständigen) Ausnutzung der Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans durch Erteilung von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen in seinen jüngsten Beschlüssen vom 23. Juni 2005 (- 1 MN 46/05 - Veröffentlichung beabsichtigt) und vom 4. Juli 2005 (- 1 MN 56/05 -) nochmals in folgender Weise zusammengefasst:.
  • OVG Niedersachsen, 04.10.2004 - 1 MN 225/04

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat seine - seit dem Beschluss vom 4.Oktober 2004 (- 1 MN 225/04 - BauR 2005, 532 = DWW 2004, 306 [LS] = NordÖR 2004, 507 [LS]) mittlerweile ständige - Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO in den Fällen der (mehr oder weniger vollständigen) Ausnutzung der Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans durch Erteilung von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen in seinen jüngsten Beschlüssen vom 23. Juni 2005 (- 1 MN 46/05 - Veröffentlichung beabsichtigt) und vom 4. Juli 2005 (- 1 MN 56/05 -) nochmals in folgender Weise zusammengefasst:.
  • VG Braunschweig, 08.02.2005 - 2 B 409/04

    Kein Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung nach § 1 Abs. 7 BauGB; Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Seinen Antrag, die aufschiebende Wirkung des gegen die Baugenehmigung gerichteten Widerspruchs anzuordnen, lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Februar 2005 ab (2 B 409/04).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 401/04

    Anträge, den Bebauungsplan "Einkaufszentrum Schlosspark" in Braunschweig zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten 9 MN 43/05 und 9 KN 331/04 sowie die zum Parallelerfahren 9 KN 395/04 (9 MN 401/04) beigezogenen Aufstellungsvorgänge zum angegriffenen Bebauungsplan und Verwaltungsvorgänge betreffend die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für das Einkaufszentrum Schlosspark.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 11a B 1710/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1983 - 10 D 1/83

    Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Anfechtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Erweist sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung bei einem Erfolg seines Antrages nicht verbessern kann, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, Urt. v. 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 5 ME 92/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05
    Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat seine - seit dem Beschluss vom 4.Oktober 2004 (- 1 MN 225/04 - BauR 2005, 532 = DWW 2004, 306 [LS] = NordÖR 2004, 507 [LS]) mittlerweile ständige - Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO in den Fällen der (mehr oder weniger vollständigen) Ausnutzung der Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans durch Erteilung von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen in seinen jüngsten Beschlüssen vom 23. Juni 2005 (- 1 MN 46/05 - Veröffentlichung beabsichtigt) und vom 4. Juli 2005 (- 1 MN 56/05 -) nochmals in folgender Weise zusammengefasst:.
  • OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07

    Erfolgloser Antrag nach § 47 Abs 6 VwGO gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan;

    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung durch den Begünstigten selbst dann unberührt lässt, wenn sie angefochten und damit noch nicht bestandskräftig sind, kann ein genehmigtes oder durch planungsrechtlichen Vorbescheid zugelassenes Bauvorhaben mit einer Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.7.2000, 2 Bs 179/00, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.10.2005, 9 MN 43/05, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.9.2004, 2 R 240/04, juris; OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996, NVwZ 1997 S. 1006; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.7.1996, DÖV 1997 S. 556; jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07

    Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

    Hinsichtlich der Arbeiten zur Herstellung einer weiteren Busspur, einer "Wende" für den das Parkhaus zuzuführenden Kraftfahrzeugverkehr und eine weitere Rechtsabbiegespur hat die Beigeladene zutreffend auf den Beschluss des 9. Senats dieses Gerichts vom 6. Oktober 2005 (- 9 MN 43/05 -, Langtext JURIS und OVG-Entscheidungsdatenbank; sonstige Vnb) verwiesen.
  • VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10

    Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines

    Dass diese Begrifflichkeit auch ansonsten der Üblichkeit entspreche, belege überdies beispielhaft der Beschluss des OVG Lüneburg vom 6.10.2005 - 9 MN 43/05 -.

    Der Hinweis der Beklagten auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 06.10.2005 (- 9 MN 43/05 -, juris) ist nicht weiterführend.

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 401/04

    Auswahlentscheidung zweier Dienstpostenbewerber anhand aktueller Beurteilungen

    Auch ist nach den im Parallelverfahren 9 MN 43/05 (9 KN 331/04) vorgelegten Pressemeldungen zumindest ein Teil der Umgestaltung der Straßen im Bereich der geplanten Schloss-Arkaden, insbesondere die Neugestaltung des Bohlwegs zur Flaniermeile, unabhängig von der Errichtung des Einkaufszentrums beabsichtigt, um als "Wiedergutmachung der Bausünden der 60er Jahre die Attraktivität des östlichen Innenstadtbereichs zu erhöhen".
  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Denn die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm; sie erklärt diese weder rückwirkend vorläufig für unwirksam, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand von auf Grundlage der Norm bereits ergangenen Verwaltungsakten ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (BayVGH vom 7.7.2003 - 1 NE 03.984 - Juris; OVG HH vom 28.2.2007 - 2 ES 1/07.N - Juris; OVG ST vom 7.9.2004 - 2 R 240/04 - Juris; NdsOVG vom 6.10.2005 - 9 MN 43/05 - Juris; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 RdNr. 151).
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