Rechtsprechung
LG Braunschweig, 21.12.2011 - 9 O 1286/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Irreführende Werbung mit "streng limitierten” Gedenkmünzen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Unzulässige Werbung für Münzen in "streng limitierter Auflage"
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für Münzen in "streng limitierter Auflage"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeaussage "streng limitiert" für Münzen Stückzahl im Millionenbereich
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für Münzen in "streng limitierter Auflage" -
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)
Werbeaussage "streng limitiert" für Münzen unzulässig, wenn tatsächlich Stückzahl im Millionenbereich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bei einer Auflage von 1,8 Millionen Stück ist die Aussage amtlich streng limitiert irreführend
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Münzhandelsgesellschaft darf millionenfach erhältliche Münzen nicht mit "amtlich streng limitiert" bewerben - Auflage der Münzen wird auf Basis verbindlicher Vorbestellungen an erwartete Nachfrage angepasst
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus LG Braunschweig, 21.12.2011 - 9 O 1286/11
Bei der Beurteilung ist unter Zugrundelegung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. BGH, Urt. v. 13.1.2000 I ZR 223/97, GRUR 2000, 506, 508 = WRP 2000, 535 - ATTACHE/TISSERAND) von der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise, also der von der entsprechenden Werbung angesprochenen Personen auszugehen. - BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09
TÜV II
Auszug aus LG Braunschweig, 21.12.2011 - 9 O 1286/11
2.) Der Antrag ist auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des BGH zur alternativen Klagehäufung (BGH GRU 2011, 521-TOV I. BGH GRUR 2011, 1043-TOV 11.) zulässig.