Rechtsprechung
LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Domain "www.myfab.de”, die vor Gründung des Unternehmens "MyFab” von einem Dritten registriert wurde, verletzt die Namensrechte des Unternehmens nicht
- rechtsanwaltmoebius.de
Www.myfab.de, www.my-fab.de
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Myfab.com vs myfab.de - Landgericht Braunschweig schützt Priorität einer Domain gegenüber Firmennamen
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09
- OLG Braunschweig, 13.07.2010 - 2 W 71/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05
afilias. de
Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09
In diesen Fällen kann der Namensschutz ergänzend gegen Beeinträchtigungen der Unternehmensbezeichnung herangezogen werden, die nicht mehr im Schutzbereich des Unternehmenskennzeichens liegen (BGH Urteil vom 24.04.2008 -1 ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 - 1102 - afilias.de).Vielmehr ist eine Abwägung der betroffenen Interessen geboten (BGH GRUR 2008, 1099, 1102 - affilias.de).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Domaininhaber dann gegen Treu und Glauben verstößt, wenn er den Domainnamen ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht registrieren lässt, durch diesen von dem Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrecht abkaufen zu lassen (BGH GRUR 2008, 1099, 1102 - affilias.de).
- BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98
DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen
Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09
Bei eingetragenen Marken geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung dann vorliegt, wenn ein Markeninhaber 1. eines Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, 2. hinsichtlich der in Rede stehenden Marken keine ernsthaften Benutzungswillen hat - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen aufgrund eines bestehenden oder potentiellen Beratungskonzeptes - und 3. die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH Urteil vom 23.11.2000 I ZR 93/98 Ziff. 35 - Classe E). - BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94
"Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung
Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09
Die Ingebrauchnahme einer Firmenbezeichnung erfordert unabhängig davon, ob es sich um eine in- oder ausländische Kennzeichnung handelt, Benutzungshandlungen im Inland, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lassen; dabei kommt es nicht darauf an, dass die Kennzeichnung bereits im Verkehr eine gewisse Anerkennung gefunden hat (BGH GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).
- OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Schadensersatzanspruch des Abgemahnten …
Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09
Auf ein Verschulden des Geschäftsführers kommt es nicht an (zur Anwendbarkeit des § 678 BGB zugunsten des unberechtigt Abgemahnten vgl. die ausführliche Darstellung des Rechtsstandes in Rechtsprechung und Literatur in dem Beschluss des OLG München vom 08.01.2008 - 29 W 2738/07 in GRUR-RR 2008, 461, 462). - BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09
Deshalb stelle die Registrierung eines fremden Namens als Domain-Namen unter der in Deutschland üblichen Top-Level- Domain ".de" eine erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Namensinhaber dar (…BGH a.a.O. 1100 - affilias.de; BGH GRUR 2002, 622 - shell.de). - BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89
Streitwertbemessung - Streitwertbemessung
Auszug aus LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09
Auf der anderen Seite ist ebenso die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und die Schädlichkeit der Beeinträchtigung bestimmend (BGB GRUR 1990, 1052 f., 1053; OLG Braunschweig Beschluss vom 21.09.2009 - 2 W 148/09).