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   LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08   

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https://dejure.org/2008,53745
LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08 (https://dejure.org/2008,53745)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.12.2008 - 9 O 258/08 (https://dejure.org/2008,53745)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 9 O 258/08 (https://dejure.org/2008,53745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Reichweite der Unterlassungsverpflichtung - Google-Cache

  • openjur.de
  • suchmaschinen-und-recht.de

    Reichweite einer Unterlassungserklärung umfasst auch Löschung des Google-Caches

  • sewoma.de

    Unterlassungsschuldner schuldet Löschung aus Google Cache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    Als unbedenklich, weil ohnehin der gesetzlichen Regelung (§ 315 Abs. 3 BGB) entsprechend, erweist sich auch, dass in der Vereinbarung eine gerichtliche Überprüfung der durch den Gläubiger vorzunehmenden Bestimmung der Vertragsstrafehöhe ausdrücklich vorgesehen ist (BGH NJW 1994, 45, 46).

    Zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Funktion der Strafe als Druck- und Sicherungsmittel und als pauschalierter Schadensersatz, das Interesse des Gläubigers an der Verhinderung der Handlung (BGH NJW 1984, 919, 921), die Art des Verstoßes, der Verschuldensgrad und die wirtschaftliche Lage des Schuldners (BGH NJW 1994, 45, 46 f.).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    Für das Zustandekommen eines solchen Vertrags gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (BGH ZIP 2006, 1777, 1778).

    aa) Ansprüche aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe kann der Gläubiger grundsätzlich allein für ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangene Verstöße geltend machen (BGH ZIP 2006, 1777, 1778).

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88

    Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    aa) Die der Sicherung einer wettbewerblichen Unterlassungsverpflichtung dienende Vertragsstrafevereinbarung kann gemäß § 315 Abs. 1 BGB auch in der Form getroffen werden, dass für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht dem Gläubiger die Bestimmung der Vertragsstrafehöhe nach seinem billigen Ermessen überlassen bleibt (BGH NJW 1985, 191; NJW-RR 1990, 1390).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    Der Anspruch auf Prozesszinsen von dem Eintritt der - im Klageantrag für den Beginn der Verzinsung genannten - Rechtshängigkeit an ergibt sich gemäß §§ 288 Abs. 1, 291 BGB, 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO allerdings erst ab dem auf die Zustellung der Klageschrift am 16.09.2008 folgenden Tage (vgl. BGH NJW-RR 1990, 518, 519), also dem 17.09.2008.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    Ist - wie hier - nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG eine wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, so vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr (BGH NJW 2007, 2049).
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 78/81

    Vertragsstrafe für versuchte Vertreterabwerbung - Verwirkung und Herabsetzung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    Zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Funktion der Strafe als Druck- und Sicherungsmittel und als pauschalierter Schadensersatz, das Interesse des Gläubigers an der Verhinderung der Handlung (BGH NJW 1984, 919, 921), die Art des Verstoßes, der Verschuldensgrad und die wirtschaftliche Lage des Schuldners (BGH NJW 1994, 45, 46 f.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    Allerdings hat der Schuldner nicht schlechthin alle durch sein pflichtwidriges Verhalten adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Gläubigers zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2005, 1112; 2008, 1888 f.).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    aa) Die der Sicherung einer wettbewerblichen Unterlassungsverpflichtung dienende Vertragsstrafevereinbarung kann gemäß § 315 Abs. 1 BGB auch in der Form getroffen werden, dass für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht dem Gläubiger die Bestimmung der Vertragsstrafehöhe nach seinem billigen Ermessen überlassen bleibt (BGH NJW 1985, 191; NJW-RR 1990, 1390).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    Die Vereinbarung einer hohen Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung wird eher die Annahme begründen, dass die Vertragspartner eine weitergehende Zusammenfassung verschiedener Handlungen zu einer rechtlichen Einheit gewollt haben (BGHZ 146, 318, 324 ff.).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
    Allerdings hat der Schuldner nicht schlechthin alle durch sein pflichtwidriges Verhalten adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Gläubigers zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2005, 1112; 2008, 1888 f.).
  • RG, 06.12.1918 - VII 211/18

    Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung neben Schadensersatz wegen

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

  • LG Hamburg, 22.02.2006 - 308 O 743/05

    Urheberrecht: Störerhaftung für die Darstellung der in einem Internet-Auftritt

  • OLG Köln, 05.05.2000 - 6 W 61/99

    Einstweilige Verfügung; Ordnungsgeld; Schuldhafter Verstoß; Sofortige Beschwerde;

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

  • LG Mannheim, 01.08.1997 - 7 O 291/97

    Arwis - Markenrecht

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.1999 - 11 O 98/99

    Markenverstoß und Internet

  • LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Einspruchsfristbeginn nach

    Zwar mag der eine Webseite betreibende Schuldner, dem eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden ist, verpflichtet sein, nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08 - Rz. 15, zitiert nach juris; vgl. auch KG NJW-RR 2010, 968, 970 zur Einwirkungspflicht auf Suchmaschinenbetreiber im Hinblick auf persönlichkeitsverletzende Trefferanzeigen).
  • LG Düsseldorf, 10.11.2010 - 34 O 76/10

    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch lediglich im Google-Cache abrufbare Inhalte

    Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden und war diese mit google verlinkt, so muss der Betreiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08, zitiert nach Juris Ziffer 15; KG Berlin, 9 U 27/09, zitiert nach Juris Ziffer 29 bis 31).
  • LG Düsseldorf, 27.10.2010 - 34 O 76/10

    Abwälzung der Rücksendekosten auf einen Verbraucher beim Verkauf von Yoga-Zubehör

    Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden und war diese mit google verlinkt, so muss der Betreiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08, zitiert nach Juris Ziffer 15; KG Berlin, 9 U 27/09, zitiert nach Juris Ziffer 29 bis 31).
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   LG Kiel, 21.04.2011 - 9 O 258/08   

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LG Kiel, 21.04.2011 - 9 O 258/08 (https://dejure.org/2011,86426)
LG Kiel, Entscheidung vom 21.04.2011 - 9 O 258/08 (https://dejure.org/2011,86426)
LG Kiel, Entscheidung vom 21. April 2011 - 9 O 258/08 (https://dejure.org/2011,86426)
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