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   LG Braunschweig, 28.11.2018 - 9 O 2616/17 (369)   

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https://dejure.org/2018,40347
LG Braunschweig, 28.11.2018 - 9 O 2616/17 (369) (https://dejure.org/2018,40347)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28.11.2018 - 9 O 2616/17 (369) (https://dejure.org/2018,40347)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28. November 2018 - 9 O 2616/17 (369) (https://dejure.org/2018,40347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Anforderungen an die Prüfpflichten des Ärztebewertungsportal- Betreibers aus § 305 SBG V

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Jameda: Reichweite der Sorgfaltspflichten bei Arzt-Bewertungen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ärztebewertungsportal haftet als mittelbarer Störer für negative Bewertung wenn Portalbetreiber nicht prüft ob Verfasser tatsächlich beim Arzt in Behandlung war

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen Arztbewertungsportal wenn Portalbetreiber sich bei negativer Bewertung nicht durch Krankenkassenbescheinung Behandlungskontakt bestätigen lässt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Bewertungsportals für Ärzte

  • IWW (Kurzinformation)

    Bewertungsportale | Prüfpflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Jameda muss prüfen, ob Patient wirklich bei dem bewerteten Arzt war

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Online-Bewertungsportals für Ärzte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Bewertungsportals für Ärzte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschreibung einer Praxis genügt nicht als Nachweis

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 75 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Anforderungen an die Prüfpflichten des Ärztebewertungsportalbetreibers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.11.2018 - 9 O 2616/17
    Hostprovider wie die Beklagte werden als unmittelbarer Störer angesehen, wenn es sich bei der angegriffenen Bewertung um einen eigenen Inhalt des Hostproviders handelte, wobei zu den eigenen Inhalten eines Portalbetreibers auch solche Inhalte gehören, die zwar von einem Dritten eingestellt wurden, die sich der Portalbetreiber aber zu Eigen gemacht hat (vgl. Urteil des BGH vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15 - jameda.de II Rn. 17 m. w. N.).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGH, Urteil v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, Rn. 22 m. w. N.).

    Bei Äußerungen, in denen sich - wie im vorliegenden Fall - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (BGH, Urteil v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15 jameda.de II, Rn. 36 zitiert nach juris m. w. N.).

    Die Beklagte trifft allerdings eine sekundäre Darlegungslast, wenn dem Kläger eine nähere Darlegung nicht möglich ist und er keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat (BGH, Urteil v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15 jameda.de II, Rn. 46 ff. zitiert nach juris m. w. N.).

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.11.2018 - 9 O 2616/17
    Damit hat sie die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive redaktionelle Rolle übernommen (vgl. dazu BGH, Urteil v. 04.04.2017 - VI ZR 123/16, Rn. 20 zitiert nach juris).

    Es genügt vielmehr, dass die Beklagte dem Kläger als Betroffenem ihren Umgang mit der Bewertung kundgetan hat (vgl. BGH, Urteil v. 04.04.2017 - VI ZR 123/16, Rn. 21 zitiert nach juris), wie es mit den als Anlagen K 1, 4, 6 f. und K 9 erfolgt ist.

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.11.2018 - 9 O 2616/17
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH, Urteil v. 28.07.2015 - VI ZR 340/14, AfP 2015, 425Rn. 34; v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219Rn. 21 mwN - Blog-Eintrag).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.11.2018 - 9 O 2616/17
    Das von der Beklagten im nachgelassenen Schriftsatz dargestellte, anfänglich nach Behauptung der Beklagten automatisiert ablaufende Prüfverfahren dient der Einhaltung eigener Rechtspflichten als Diensteanbieter gemäß § 2 Nr. 1, 7 ff.TMG (vgl. BGH, Urteil v. 19.03.2015, I ZR 94/13 - Hotelbwertungsportal - Rn. 28, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.11.2018 - 9 O 2616/17
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH, Urteil v. 28.07.2015 - VI ZR 340/14, AfP 2015, 425Rn. 34; v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219Rn. 21 mwN - Blog-Eintrag).
  • OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18

    Bewertung in einem Ärztebewertungsportal; Prüfungsumfang bei Beanstandungen

    das Urteil des Landgerichts Braunschweig (Az.: 9 O 2616/17) abzuändern und die Klage abzuweisen.
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