Rechtsprechung
LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 138 BGB; § 314 BGB; § 723 BGB
Außerordentliche Kündigung einer Abgrenzungsvereinbarung zwischen international tätigen Herstellern von Kräuterspirituosen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung einer Abgrenzungsvereinbarung zwischen international tätigen Herstellern von Kräuterspirituosen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Markeninhabern können nicht ohne Weiteres gekündigt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Farbgestaltung der Kräuterschnapsetiketten
- Jurion (Kurzinformation)
Erheblicher Wertzuwachs der eigenen Marke rechtfertigt keine Kündigung eines "Interessenabgrenzungsabkommens"
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Grün bleibt der Kräuterschnaps - Zwei Spirituosenhersteller streiten um die Farbe auf den Etiketten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entscheidung über Feststellungsklage wegen Gültigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung bei Kräuterschnaps
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen nur ausnahmsweise kündbar
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Schnaps ist Schnaps und Vertrag ist Vertrag
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen - Markenrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen zeitlich unbeschränkt gültig - Markenrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gültigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen - Markenrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündbarkeit von Abgrenzungsvereinbarungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abgrenzungsvereinbarung zur Etikettengestaltung zweier Hersteller von Kräuterschnaps weiterhin gültig - LG Braunschweig verneint Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Vertragskündigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der …
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Der BGH hatte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Rechtsprechung des RG fortgesetzt und anerkannt, dass auch Farben oder Farbzusammenstellungen Ausstattungsschutz genießen können, wenn sie auf eine bestimmte Herkunftsstätte hinweisen, also eine selbständige Kennzeichnungskraft besitzen (BGH GRUR 1957, 369 - rot-weiß-Packung; BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).Während es für § 25 WZG genügt, dass die Aufmachung bestimmter Waren als Kennzeichen aufgefasst wird, betrifft § 16 UWG a.F. den umfassenderen Fall, dass sich das Klagezeichen darüber hinaus zur Unterscheidung des Geschäfts von anderen Geschäften durchgesetzt hat, und geht dementsprechend in seiner Tragweite insofern weiter, als der Schutz anders als bei § 25 WZG nicht notwendig auf den Bereich gleichartiger Waren beschränkt ist (BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).
- BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
Jette Joop
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Daher ist es naheliegend, dass dies auch für markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen gilt (BGH GRUR 2011, 641 [BGH 07.12.2010 - KZR 71/08] - "JOOP!" Abs. 47).Nach der Rechtsprechung des BGH sind diese "kartellrechtlich grundsätzlich positiv zu beurteilen" (BGH GRUR 2011, 641 [BGH 07.12.2010 - KZR 71/08] - jette Joop, Rn. 55).
- BGH, 29.03.1957 - I ZR 107/55
Rechtsmittel
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Der BGH hatte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Rechtsprechung des RG fortgesetzt und anerkannt, dass auch Farben oder Farbzusammenstellungen Ausstattungsschutz genießen können, wenn sie auf eine bestimmte Herkunftsstätte hinweisen, also eine selbständige Kennzeichnungskraft besitzen (BGH GRUR 1957, 369 - rot-weiß-Packung; BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).
- EuGH, 30.01.1985 - 35/83
BAT / Kommission
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Nach der schon vor 1995 ergangenen Rechtsprechung des EuGH waren Abgrenzungsvereinbarungen, durch die im beiderseitigen Interesse der Parteien der jeweilige Benutzungsumfang ihrer Zeichen festgelegt wird, um Verwechslungen und Konflikte zu vermeiden, nach Art. 85 I EWG-Vertrag grundsätzlich zulässig, sofern mit ihnen nicht zugleich auch Marktaufteilungen oder andere Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt wurden ( EuGH , Slg. 1985, 363 = WuW/E EWG/MUV 674 - Toltecs/Dorcet II). - BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
Rechtsmittel
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Dabei müssen allerdings Umstände, die im Gefahrenbereich des Kündigenden liegen, ähnlich wie beim Wegfall der Geschäftsgrundlage grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ). - OLG Hamm, 29.01.1991 - 4 U 105/90
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Diese Regeln gelten auch für Abgrenzungsvereinbarungen (OLG Hamm GRUR 1991, 699 [OLG Hamm 29.01.1991 - 4 U 105/90] - Grohe; Knaak GRUR 1981, 386 ( 394)). - BGH, 13.01.1959 - I ZR 47/58
Kündigungsfrist bei Dauerschuldverhältnis bzw. Rahmenvertrag, ergänzende …
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Soweit in der Rechtsprechung auch ein Kündigungsrecht im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung angenommen worden ist, handelt es sich um ausgesprochene Einzelfallentscheidungen (vgl. BGH GRUR 1970, 528 -Migrol; BGH GRUR 1959, 384 - Postkalender; Knaak GRUR 1981, 386). - BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90
Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines …
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Für die Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist maßgebend, wie diese vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstanden werden musste (BGH NJW 1990, 3206 [BGH 05.07.1990 - IX ZR 10/90] ). - BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage der Klägerin eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2010, 1877 (1878) [BGH 13.01.2010 - VIII ZR 351/08] . - BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79
Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der …
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12
Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags für den Kündigenden unzumutbar machen - § 314 BGB (vgl. a. BGH NJW 1989, 1483; 1981, 1264). - BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67
Anspruch auf Schadensersatz - Zuerkennung einer Veröffentlichungsbefugnis - …
- BGH, 27.11.1968 - I ZR 138/66
Herstellung und Vertrieb von Spirituosen - Benutzung von grünen Vierkantflaschen …