Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 08.06.2010 - 9 O 366/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,76219
LG Saarbrücken, 08.06.2010 - 9 O 366/09 (https://dejure.org/2010,76219)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.06.2010 - 9 O 366/09 (https://dejure.org/2010,76219)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 9 O 366/09 (https://dejure.org/2010,76219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,76219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung und zur Darlegungs- und Beweislast zur Vorsteuerabzugsberechtigung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 76/07

    "Werbung über Suchmaschine" - Keyword-Advertising als markenmäßige Benutzung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.06.2010 - 9 O 366/09
    Der Berechtigte eines Freistellungsanspruchs kann auch schon, wenn die Inanspruchnahme durch den Dritten mit Sicherheit zu erwarten ist, nach erfolgloser Fristsetzung Zahlung an sich begehren (Staudinger/Claudia Bittner (2009), § 257 BGB Rn. 8; OLGR Köln 2008, 430).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.06.2010 - 9 O 366/09
    Allerdings hat der Schuldner nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2005, 1112; BGH NJW 2008, 1888 f.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 08.06.2010 - 9 O 366/09
    Allerdings hat der Schuldner nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2005, 1112; BGH NJW 2008, 1888 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht