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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06   

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LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06 (https://dejure.org/2007,20109)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 22.11.2007 - 9 O 403/06 (https://dejure.org/2007,20109)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 22. November 2007 - 9 O 403/06 (https://dejure.org/2007,20109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 315 Abs. 3 BGB; § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB; § 4 AVBGasV; § 5 AVBGasV; § 1 EnWG
    Billigkeit und Wirksamkeit einer Erhöhung eines zur Berechnung von Erdgaslieferungen genutzten Gastarifs; Vorliegen einer ausschließlichen Zuständigkeit des Kartellgerichts im Falle der Prüfung eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eines Gaskonzerns; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Billigkeit und Wirksamkeit einer Erhöhung eines zur Berechnung von Erdgaslieferungen genutzten Gastarifs; Vorliegen einer ausschließlichen Zuständigkeit des Kartellgerichts im Falle der Prüfung eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eines Gaskonzerns; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die EWE AG abgewiesen - Gaspreiserhöhungen sind nicht unbillig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gaspreiserhöhungen sind nicht unbillig - Klagen gegen die EWE AG abgewiesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Die Grenzen allgemeiner kartellrechtlicher Ge- und Verbote fallen daher nicht mit den Grenzen der Billigkeitsentscheidung nach § 315 BGB zusammen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 Az.: 6 S 16/05 Ab, BGH v. 13.06.07 VIII ZR 36/06 Rn. 18).

    Das notwendige Feststellungsinteresse ist gegeben, denn die Kläger können nicht auf einen Rückforderungsprozeß verwiesen werden (BGH v. 13.06.07 VIII ZR 36/06).

    Auch die von der Beklagten festgesetzten Gaspreise unterliegen in - zumindest entsprechender Anwendung - des § 315 Abs. 3 BGB der gerichtlichen Billigkeitskontrolle (BGH v. 13.06.2007, VIII ZR 36/06 Rn. 10 ff).

    Im Rahmen der Billigkeitsprüfung des nach § 315 Abs. 3 BGB ist anerkannt, dass jedenfalls die Weitergabe von gestiegenen Bezugskosten an die Tarifkunden im Grundsatz der Billigkeit entspricht (BGH v. 13.06.2007 VIII ZR 36/06 Rn. 19 ff).

    Entspricht dieser - wie hier - für sich genommen der Billigkeit, so kann die nur für das Vertragsverhältnis zwischen der die Leistung bestimmenden und der dieser Bestimmung unterworfenen Partei geltende Regelung des § 315 BGB nicht herangezogen werden, um auch die auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette vereinbarten Preise einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BGH v. 13.06.2007 VIII ZR 36/06 Rn. 27).

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    § 315 BGB soll im Unterschied dazu die der einen Vertragspartei übertragene Rechtsmacht, den Inhalt des Vertrages, hier Höhe des Preises, einseitig festzusetzen, eingrenzen, und erfordert damit im wesentlichen eine Prüfung und Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessenlage nur bei den beiden Vertragspartnern ( BGHZ 41, 271 ff. ; BGH NJW 1992, 183 ff [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] "Strompreis").

    Für die Anwendung dieser Vorschrift ist die Tatsache, dass die zur Leistungsbestimmung berufene Partei eine marktbeherrschende Stellung innehat, jedenfalls insofern ohne Belang, als dieser Umstand die Grenzen ihres Ermessens nicht erweitern kann (BGH NJW 1992, 183 ff. [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] ).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse -, einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 77/86] "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 [BGH 10.10.1991 - III ZR 100/90] "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 [BGH 05.07.2005 - X ZR 99/04] "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 7/05] "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.).

    Grundsätzlich ist aber eine umfassende Würdigung des Vertragszweckes sowie der Interessen läge beider Parteien erforderlich, in die weitere Gesichtspunkte einfließen können ( BGHZ 41, 271 ff. ; BGH NJW 1992, 183 ff [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] m.w.N.).

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Erst diese vom Gericht neu festgesetzten Tarife sind für den Kunden verbindlich und erst mit der Rechtskraft dieses Gestaltungsurteils wird die Forderung des Versorgungsunternehmens fällig und kann der Kunde in Verzug geraten ( BGH v. 05.07.2005 Az.: X ZR 60/04 ).

    Die Kläger sind daher nicht darauf beschränkt, die Einrede der unbilligen Leistungsbestimmung im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen (vgl. BGH 05.07.2005 Az.: X ZR 60/04 - S. 8), denn - wie ausgeführt - ist die Einrede der unbilligen Tarifsetzung vom sachlichen Anwendungsbereich des § 30 AVBGasV gerade nicht erfaßt (BGH NJW 2003, 3131 ff. [BGH 30.04.2003 - VIII ZR 279/02] [BGH 30.04.2003 - VIII ZR 279/02] ).

    Eine Rechtfertigung, dem Versorgungsunternehmen darüber hinaus die Befugnis zuzugestehen, zunächst eine unter Umständen gar nicht geschuldete Leistung zu vereinnahmen und den Abnehmer auf einen Rückforderungsprozess zu verweisen ist nicht zu erkennen ( BGH v. 05.07.2005 Az.: X ZR 60/04 - S. 18).

  • LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05

    Gasversorgung: Gerichtliche Billigkeitskontrolle einer Gaspreiserhöhung

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Die Grenzen allgemeiner kartellrechtlicher Ge- und Verbote fallen daher nicht mit den Grenzen der Billigkeitsentscheidung nach § 315 BGB zusammen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 Az.: 6 S 16/05 Ab, BGH v. 13.06.07 VIII ZR 36/06 Rn. 18).

    Es besteht keine Verpflichtung der Beklagten, ihre gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen, insbesondere die Kalkulation des Gesamtpreises offen zu legen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 - 6 S 16/05 Ab), da zunächst einmal nur die Weitergabe der Bezugskostensteigerung maßgeblich für die Billigkeitskontrolle ist und nicht die Frage, ob auch der Grund-Sockelpreis billig ist.

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Das Bestreiten der Billigkeit der Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens wird davon nicht erfasst (BGH NJW 2003, 3131 ff. [BGH 30.04.2003 - VIII ZR 279/02] [BGH 30.04.2003 - VIII ZR 279/02] ).

    Die Kläger sind daher nicht darauf beschränkt, die Einrede der unbilligen Leistungsbestimmung im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen (vgl. BGH 05.07.2005 Az.: X ZR 60/04 - S. 8), denn - wie ausgeführt - ist die Einrede der unbilligen Tarifsetzung vom sachlichen Anwendungsbereich des § 30 AVBGasV gerade nicht erfaßt (BGH NJW 2003, 3131 ff. [BGH 30.04.2003 - VIII ZR 279/02] [BGH 30.04.2003 - VIII ZR 279/02] ).

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 99/04

    Anspruch auf Entgelt für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung gegenüber

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse -, einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 77/86] "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 [BGH 10.10.1991 - III ZR 100/90] "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 [BGH 05.07.2005 - X ZR 99/04] "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 7/05] "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 7/05

    Anforderungen an die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse in der Wasserversorgung

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse -, einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 77/86] "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 [BGH 10.10.1991 - III ZR 100/90] "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 [BGH 05.07.2005 - X ZR 99/04] "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 7/05] "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.).
  • LG Berlin, 28.06.2007 - 51 S 16/07
    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Ein Sonderkundenvertrag wird dadurch nicht begründet (so auch LG Berlin v. 28.06.2007 - 51 S 16/07 ).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse -, einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 77/86] "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 [BGH 10.10.1991 - III ZR 100/90] "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 [BGH 05.07.2005 - X ZR 99/04] "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 7/05] "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil im Bedarfsfalle angewiesen ist - auch im Rahmen privatrechtlich ausgestalteter Benutzungsverhältnisse -, einer Kontrolle - zumindest analog - nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1987, 1828 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 77/86] "Hausanschluss" AVBGasV; BGH NJW 1992, 183 [BGH 27.09.1991 - V ZR 55/90] "Strompreisbestimmung"; BGH NJW 1992, 171 [BGH 10.10.1991 - III ZR 100/90] "tarifliche Abwasserentgelete"; BGH WuM 2005, 593 [BGH 05.07.2005 - X ZR 99/04] "Abfallentsorgung"; BGH NJW-RR 2006, 133 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 7/05] "Baukostenzuschuss" AVBWasserV m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

  • LG Hagen, 25.03.2009 - 7 S 84/08

    Generelle Spezialzuständigkeit wegen der Unterwerfung der Energieversorger unter

    Das LG Oldenburg (Urteile vom 22.11.2007, 9 0 403/06 und 656/06) vertritt die Auffassung, es gehe nicht um die Grenzen kartellrechtlicher Ge- oder Verbote, sondern allein um die BiIIigkeitsabwägung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner, weshalb nicht das Kartellgericht zuständig sei.
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 14.09.2006 - 9 O 403/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,91052
LG Oldenburg, 14.09.2006 - 9 O 403/06 (https://dejure.org/2006,91052)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - 9 O 403/06 (https://dejure.org/2006,91052)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - 9 O 403/06 (https://dejure.org/2006,91052)
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