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   LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12 U.   

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https://dejure.org/2014,868
LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Erben gegen die frühere Betreuerin und Miterbin des Erblassers auf Auskunft über den Nachlass

  • ra.de
  • RA Kotz

    Ungeteilte Erbengemeinschaft - Auskunftsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährung des Auskunftsanspruch gegen den ehemaligen Betreuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben über den Nachlass

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben über den Nachlass

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1140
  • Rpfleger 2014, 379
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14

    Auskunftspflichten unter Miterben

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az.9 O 444/12 teilweise abgeändert.

    Hinsichtlich des Klageantrags zu 2. wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az. 9 O 444/12 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Der Kläger formuliert den ursprünglichen Klageantrag zu 1.c. um, der jetzt den ursprünglichen Klageantrag zu 1.d. enthält, so dass er nunmehr beantragt, unter Abänderung des am 15.01.2014 verkündeten und am 21.01.2014 zugestellten Teilurteils des Landgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 9 O 444/12 die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, 1. der Erbengemeinschaft nach der am 23.12.1937 geborenen und am 23.02.2008 in D verstorbenen R B, geborene B, bestehend aus ihm, der Beklagten, D R B und H H H B.

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