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   LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16   

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https://dejure.org/2017,22944
LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16 (https://dejure.org/2017,22944)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2017 - 9 O 95/16 (https://dejure.org/2017,22944)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2017 - 9 O 95/16 (https://dejure.org/2017,22944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsschutz für Klage im Rahmen des VW-Abgasskandals

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz für Klagen im VW-Abgasskandal

  • test.de (Kurzinformation)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.10.2015 - IV ZR 266/14

    Deckungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung: Erfüllung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Dies stimmt zudem mit der in der Rechtsschutzversicherung angelegten Trennung zwischen Versicherungsvertrag und Mandatsverhältnis überein und benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015, Az.: IV ZR 266/14, juris).

    Über die Höhe der gesetzlichen Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts kann deshalb verbindlich nur im Verhältnis zwischen Anwalt und Versicherungsnehmer entschieden werden (BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az.: IV ZR 266/14, NJW 2016, 61).

  • LG Düsseldorf, 18.06.2009 - 11 O 509/08

    Pflicht zum Hinweis auf die Möglichkeit eines Stichentscheides bei Ablehnung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Fragen der Kostenintensität und Zweckmäßigkeit der Rechtsverfolgung stellen Teilaspekte der Mutwilligkeit dar (LG Düsseldorf, Urteil v. 18.06.2009 - 11 O 509/08 -, juris).

    Denn anderenfalls hätte es der Versicherer in der Hand, sich durch bloße "Deklarierung" eines der Sache nach auf Mutwilligkeit im Sinne des § 158 n VVG a. F. abzielenden Vorwurfs als eine Obliegenheitsverletzung im Sinne des § 15 Abs. 1 d cc ARB 75 den Rechtsfolgen des § 158 n VVG a. F. zu entziehen." (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2009, Az.: 11 O 509/08, BeckRS 2012, 05634).

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 124/13

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für die Geltendmachung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Die Hinweispflicht gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers die Möglichkeit eines solchen Verfahrens kennt (BGH NJW 2014, 1813; BGH ZfS 2016, 38; Rixecker , in: Römer/Langheid, VVG, 5. Aufl. 2016, § 128 Rn. 5; Paffenholz , in: Looschelders/Pohlmann, VVG, 3. Aufl. 2016, § 128 Rn. 12; a.A. Armbrüster , in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 128 Rn. 5).

    Der Wortlaut des § 128 S. 2 VVG sieht eine Einschränkung der Hinweispflicht aus subjektiven Gründen nicht vor; auch § 128 S. 3 VVG knüpft die Fiktion der Anerkennung an rein objektive Kriterien (BGH NJW 2014, 1813, 1815).

  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Jedenfalls wurde das Vorliegen eines erheblichen Sachmangels durch einige Instanzgerichte bereits bejaht (exemplarisch LG München I, Urteil vom 14. April 2016, Az.: 23 O 23033/15, juris).
  • LG Detmold, 11.08.2016 - 9 O 51/16

    Rechtsschutzversicherung, Deckungsschutz, Mutwilligkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht nur um einen einfachen Herstellungsfehler handelt, sondern um eine bewusst auf Manipulation ausgerichtete und programmierte Software, die Abgaswerte vortäuschen sollte, die tatsächlich nicht zu erreichen waren (LG Detmold, Urteil vom 11. August 2016, Az.: 9 O 51/16, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 106/16

    Rechtsschutzversicherung; Ablehnung des Deckungsschutzes wegen fehlender

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Die hinreichenden Erfolgsaussichten entfallen nicht bereits dadurch, dass Instanzgerichte in Einzelfällen abweichend entschieden haben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2016, Az.: 12 U 106/16).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Ein Klageantrag ist allgemein dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf die beklagte Partei abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 1999, 954).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Diese Kosten bilden den Schaden, dessen Deckung der Rechtsschutzversicherer vertraglich übernommen hat (BGH, Urteil vom 14. April 1999, Az.: IV ZR 197/98, W2 1999, 706 unter 2 c, m.w.N) und von denen der Versicherer den Versicherungsnehmer nach den Regelungen der ARB freizustellen hat.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Die Angabe der Vertragsgrundlage sowie die Angabe, dass es sich um Gewährleistungsrechte, insbesondere um Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im Hinblick auf den Kaufvertrag des mit Fahrzeugidentifikationsnummer benannten Fahrzeugs handelt, ist insbesondere unter dem Aspekt ausreichend, dass zur streitgegenstandsbestimmenden Auslegung des Antrags auch der Sachvortrag des Klägers heranzuziehen ist (vgl. BGH NJW 2001, 445, 447; BGH NJW 1987, 3003).
  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 9 O 95/16
    Leistungen sind erforderlich, wenn sie sich auf eine objektiv notwendige Interessenwahrnehmung beziehen (BGH, Urteil vom 04. Mai 2005, Az.: IV ZR 135/04, juris).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 156/13

    Rechtsschutzversicherung: Kostendeckungsschutz für die Geltendmachung

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13

    Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

  • LG Köln, 22.06.2016 - 20 O 62/16

    Deckungsschutz für vorgerichtliche Anwaltskosten und eine beabsichtigte Klage

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

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Rechtsprechung
   LG Kiel, 03.08.2018 - 9 O 95/16   

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https://dejure.org/2018,63774
LG Kiel, 03.08.2018 - 9 O 95/16 (https://dejure.org/2018,63774)
LG Kiel, Entscheidung vom 03.08.2018 - 9 O 95/16 (https://dejure.org/2018,63774)
LG Kiel, Entscheidung vom 03. August 2018 - 9 O 95/16 (https://dejure.org/2018,63774)
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