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   AG Grimma, 18.07.2012 - 9 OWi 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21188
AG Grimma, 18.07.2012 - 9 OWi 14/11 (https://dejure.org/2012,21188)
AG Grimma, Entscheidung vom 18.07.2012 - 9 OWi 14/11 (https://dejure.org/2012,21188)
AG Grimma, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 9 OWi 14/11 (https://dejure.org/2012,21188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Rahmengebühr, angemessene Gebühr, Bußgeldverfahren

  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Rahmengebühr, Angemessenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit einer Mittelgebühr eines Rechtanwalts in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten; Rechtfertigung eines Abweichens von der Mittelgebühr nach oben duch den Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die Bedeutung der Angelegenheit für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG Nr. 5100 VV; RVG Nr. 5103 VV
    Angemessenheit einer Mittelgebühr eines Rechtanwalts in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten; Rechtfertigung eines Abweichens von der Mittelgebühr nach oben duch den Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die Bedeutung der Angelegenheit für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Spürbares Abweichen von der Mittelgebühr nach oben”..

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundsätzlich Mittelgebühr bei Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Düsseldorf, 18.02.2014 - 20 C 3087/13

    Rahmengebühren, Bemessung, Bußgeldverfahren

    Bei der in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage, ob im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten die Abrechnung nach sogenannten Mittelgebühren (wie von der Klägerin vorgenommen) angemessen ist oder aber im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich Mindestgebühren unterhalb der Mittelgebühr in Ansatz gebracht werden können, ist eine an den Kriterien des § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes orientierte Einzelfallbetrachtung erforderlich (vgl. z. B. Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 2 Qs 8/12; Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 18.07.2012, Az. 9 OWi 14/11, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Friedberg (Hessen), 08.02.2013 - 2 C 1418/12

    Bußgeldverfahren, Rahmengebühr, Mittelgebühr, Bemessung

    Bei der in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage, ob im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten die Abrechnung nach sogenannten Mittelgebühren wie vom Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgenommen angemessen ist, oder aber im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich Mindestgebühren unterhalb der Mittelgebühr in Ansatz gebracht werden können, ist eine an den Kriterien des § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes orientierte Einzelfallbetrachtung erforderlich (vgl. z. B. Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012, Az, 2 Os 8/12; Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 18.01.2012, Az. 9 OWI 14/11, jeweils zitiert nach Juris; Gerold/Schmidt-Mayer, 19. Auflage, § 14 RVG, Rz. 30 am Ende).
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