Rechtsprechung
BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06, 9 PKH 2.06 (9 A 21.06, 9 VR 10.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer Teilortsumgehung; Beanstandung der Prüfung von Trassenvarianten; Spürbare Immissionsverringerung durch Abrücken einer Trasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06
Dass hier eine für einen vollständigen Lärmschutz erforderliche, das Haus der Klägerin in einem Abstand von teilweise weniger als einem Meter umgebende 8 Meter hohe Lärmschutzwand auch aus städtebaulichen Gründen (vgl. hierzu Urteil vom 15. März 2000 BVerwG 11 A 42.97 BVerwGE 110, 370 ) nicht in Betracht kommt, liegt auf der Hand und wird auch von der Klägerin nicht gefordert. - BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04
Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens darstellt (Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03 BVerwGE 121, 57 ; vgl. auch Urteil vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04 BVerwGE 123, 23 ). - BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95
Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06
Schon der reine Kostenvergleich zwischen erforderlichen Aufwendungen für passiven Schallschutz und den zehnmal höheren Kosten für aktiven Schallschutz indiziert ein Missverhältnis (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 1995 BVerwG 11 B 100.95 NVwZ-RR 1997, 336 ). - BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte; …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens darstellt (Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03 BVerwGE 121, 57 ; vgl. auch Urteil vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04 BVerwGE 123, 23 ). - BVerwG, 22.05.2007 - 9 VR 10.06
Auszug aus BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06
BVerwG 9 PKH 2.06 (9 A 21.06, 9 VR 10.06).
- LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses
nicht von vornherein verwehrt sein, die Frage nach der Erforderlichkeit aktiven Schallschutzes auch unter Rückgriff darauf zu beantworten, ob unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten noch ein signifikanter Nutzen gegenüber Maßnahmen passiven Schallschutzes hervorgebracht wird (vgl. etwa: BVerwG NVwZ 2001, 1154/1159; nach BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2006, Az.: 9 B 21.05 - juris und Beschluss vom 3. April 2007, Az.: 9 PKH 2.06 u.a. - juris ist davon auszugehen, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den Kosten für aktiven und passiven Schallschutz ein "Indiz" für die Unverhältnismäßigkeit im Sinne des § 41 II BImSchG ist). - BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende …
- OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben …
Schon der reine Kostenvergleich zwischen erforderlichen Aufwendungen für passiven Schallschutz und den Kosten für aktiven Schallschutz kann ein Missverhältnis indizieren (vgl. (BVerwG, Beschl. v. 3. April 2007 - 9 PKH 2.06 [9 A 21.06, 9 VR 10.06] -, juris; Beschl. v. 10. Oktober 1995 - 11 B 100.95 -, juris). - BVerwG, 22.05.2007 - 9 VR 10.06 Die mangelnden Erfolgsaussichten der Klage und des Antrages auf Anordnung ihrer aufschiebenden Wirkung ergeben sich aus dem Beschluss des Senats über den Antrag der Antragstellerin zu 2 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 3. April 2007 (BVerwG 9 PKH 2.06).