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   LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3853
LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,3853)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,3853)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt) (https://dejure.org/2008,3853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Akteneinsicht in Bagatellfällen - Wird lediglich eine Musikdatei im Wege des Filesharing bereitgehalten, handelt es sich regelmäßig um eine bagatellartige Rechtsverletzung, bei der sich die Aufdeckung der Identität des Inhabers einer IP-Adresse im Wege der ...

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Akteneinsicht bei Urheberrechtsverfahren

  • gewrs.de PDF, S. 53

    Akteneinsicht im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke durch Internet-Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Recht auf Akteneinsicht in Bagatellfällen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Akteneinsicht bei Bagatellfällen

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine strafrechtliche Akteneinsicht bei P2P - Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine strafrechtliche Akteneinsicht in P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Akteneinsicht bei einem Musiktitel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: Keine Akteneinsicht bei einer Musikdatei

  • anwalt.de (Leitsatz)

    Abmahnung Filesharing: Keine Akteneinsicht bei einer Musikdatei

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine strafrechtliche Akteneinsicht in P2P-Urheberrechtsverletzungen

Verfahrensgang

  • StA Darmstadt - 721 Js 26995/08
  • LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 (721 Js 26995/08 - StA Darmstadt)

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 290 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 007
  • K&R 2009, 211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08
    7 Mit Beschluss vom 09.10.2008 (9 Qs 490/08) hat die Kammer entschieden, dass zur Beurteilung überwiegend schutzwürdiger Interessen zunächst die widerstreitenden Grundrechte der Beteiligten in Ansatz zu bringen sind.

    Weiterhin kann unentschieden bleiben, ob Akteneinsicht allein bei Rechtsverletzungen von "gewerblichem Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG n.F. zu gewähren ist (vgl. dazu Beschl. der Kammer v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08; zur Auslegung dieses Begriffes nunmehr noch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08).

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08
    Weiterhin kann unentschieden bleiben, ob Akteneinsicht allein bei Rechtsverletzungen von "gewerblichem Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG n.F. zu gewähren ist (vgl. dazu Beschl. der Kammer v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08; zur Auslegung dieses Begriffes nunmehr noch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08).
  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.).

    Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).

    Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird von einer solchen Bagatelle dann auszugehen sein, wenn über die inkriminierte IP-Adresse lediglich ein einziges Musikstück oder ein einziges Filmwerk nachweislich zum Herunterladen angeboten wurde (LG Darmstadt, Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für einzelne Musikstücke; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09 für einzelne Filmwerke).

  • LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09

    Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen

    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu fünf Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09; LG Darmstadt, MMR 2009, 290).
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