Weitere Entscheidung unten: BSG, 18.06.1996

Rechtsprechung
   BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94   

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https://dejure.org/1996,506
BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,506)
BSG, Entscheidung vom 12.03.1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,506)
BSG, Entscheidung vom 12. März 1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gewerkschaftsmitglied - Verbandsmitglied - Vertretung - Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1163
  • NZA 1996, 1342 (Ls.)
  • NZS 1996, 397
  • NZS 1997, 45
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94
    Durch den regelmäßigen Ausschluß vom Anspruch auf Prozeßkostenhilfe wird weder die kollektive Vereinigungsfreiheit noch die Tätigkeit der Gewerkschaften (vgl BVerfGE 88, 5, 15) noch die Entscheidungsfreiheit des einzelnen, einem Verband oder einer Gewerkschaft beizutreten, ernsthaft beeinträchtigt.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94
    Da Prozeßkostenhilfe eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet gerichtlichen Rechtsschutzes ist (BVerfGE 9, 256, 258; 35, 348, 355), ist ein Antragsteller wegen des für Sozialhilfe und Prozeßkostenhilfe gleichermaßen geltenden Subsidiaritätsprinzips verpflichtet, die dem Justizfiskus durch Prozeßkostenhilfe entstehenden Ausgaben gering zu halten.
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94
    Gerichtlicher Rechtsschutz ist auf dem Gebiet des Sozialrechts bereits bei Vertretung durch eine Behörde gewährleistet (BVerfGE 22, 349, 358) und erst recht bei Vertretung durch Verbands- oder Gewerkschaftsangestellte, denen der Gesetzgeber in § 166 Abs. 2 SGG Rechtsanwälte gleichgestellt hat.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94
    Art. 3 Abs. 1 GG verlangt i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip lediglich, die Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Realisierung gerichtlichen Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (vgl BVerfGE 81, 347, 356, NJW 1995, 1415).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94
    Art. 3 Abs. 1 GG verlangt i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip lediglich, die Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Realisierung gerichtlichen Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (vgl BVerfGE 81, 347, 356, NJW 1995, 1415).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 12/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens über Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94
    Da Prozeßkostenhilfe eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet gerichtlichen Rechtsschutzes ist (BVerfGE 9, 256, 258; 35, 348, 355), ist ein Antragsteller wegen des für Sozialhilfe und Prozeßkostenhilfe gleichermaßen geltenden Subsidiaritätsprinzips verpflichtet, die dem Justizfiskus durch Prozeßkostenhilfe entstehenden Ausgaben gering zu halten.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten -

    Im Übrigen kann in Fällen, in denen die Verbandsvertretung Geld kostet, nicht ohne weiteres eine vermögenswerte Position angenommen werden, die vor Inanspruchnahme der PKH einzusetzen ist (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05

    Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines

    Ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG liegt darin nicht (BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, MDR 1996, 1163 = NZA 1996, 1342).

    Durch den regelmäßigen Ausschluss vom Anspruch auf Prozesskostenhilfe wird weder die kollektive Vereinigungsfreiheit noch die Tätigkeit der Gewerkschaften (vgl. BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, a.a.O.) noch die Entscheidungsfreiheit des einzelnen, einem Verband oder einer Gewerkschaft beizutreten, ernsthaft beeinträchtigt.

    Diese allenfalls geringfügigen Auswirkungen sind aber in Abwägung mit dem Ziel hinzunehmen, Prozesskostenhilfe nur demjenigen zu gewähren, der sonst aus wirtschaftlichen Gründen gehindert wäre, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, a.a.O.).

    Das Recht, unter vertretungsbereiten Anwälten zu wählen (§ 121 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO), hat nur, wer überhaupt Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat (BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, MDR 1996, 1163 = NZA 1996, 1342).

    (BSG v. 12.03.1996 - 9 RV 24/94, MDR 1996, 1163 = NZA 1996, 1342).

  • LSG Hamburg, 21.01.2008 - L 5 B 256/06

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Rechtsschutz

    Zum Vermögen wird nach ganz h.M. auch der Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung sowie der Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch einen Verband gezählt (BSG, Beschluss v. 12.3.1996, 9 RV 24/94, SozR 3-1500 § 73a Nr. 4, S. 4 ff.; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 16.6.2005, L 6 U 236/04, NZS 2006, 278, 279; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG 8. Aufl, § 73a Rn. 4; Knittel in Hennig, SGG, § 73a Rn. 38; Littmann in Hk-SGG, § 73a Rn. 8; Udsching in Krasney/Udsching, Hdb. des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl., Kap VI Rn. 56; Düring in Jansen, SGG 2. Aufl., § 73a Rn. 3, 6).

    So heißt es dort: ´Im Übrigen kann in Fällen, in denen die Verbandsvertretung Geld kostet, nicht ohne weiteres eine vermögenswerte Position angenommen werden, die vor Inanspruchnahme der PKH einzusetzen ist (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).

    Grund für die Berücksichtigung eines Zumutbarkeitskriteriums ist, dass ein Verbandsmitglied im Gegensatz zu einem Rechtsschutzversicherten nicht die Möglichkeit hat, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu wählen (vgl. BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4, S. 5).

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht erst dann, wenn der Verband tatsächlich keinen Rechtsschutz gewährt (vgl. BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4 S. 5; Littmann a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94   

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https://dejure.org/1996,4641
BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,4641)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,4641)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 9 RV 24/94 (https://dejure.org/1996,4641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • tripod.com
  • rechtsportal.de

    Entschädigung der durch Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht verursachten Personenschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sowjetische Besatzungsmacht - Personenschaden - Kriegerische Vorgänge - Verkehrssicherungspflicht - Grundstück

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.11.1985 - 9a RV 2/84

    Verkehrsunfall - Soldat der Sowjetarmee - DDR - Angehöriger derBesatzungsmacht -

    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94
    Der Senat hat die sowjetische Besatzungsherrschaft in einer früheren Entscheidung zwar bereits durch den Vertrag vom 20. September 1955 über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR, in Kraft getreten am 6. Oktober 1955 (Gbl I 917), für beendet gehalten und deshalb Versorgungsansprüche nach § 5 Abs. 2 Buchst. a BVG wegen eines erst 1965 durch sowjetische Soldaten in der DDR verursachten Verkehrsunfalls ausgeschlossen (BSGE 59, 94, 97 = SozR 3100 § 5 Nr. 9).
  • BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54
    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94
    Das LSG habe im übrigen verkannt, daß nach der Rechtsprechung (BSGE 2, 99, 101, 102) nicht jede mit der Besatzung ursächlich zusammenhängende Gefahr unter § 5 Abs. 1 Buchst. d BVG falle.
  • BSG, 31.07.1962 - 9 RV 934/57
    Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94
    Nicht besetzungseigentümlich und deshalb vom Versorgungsschutz ausgenommen sind schädigende Vorgänge, die ihrer Art nach ebenso hätten eintreten können, wenn sie durch Maßnahmen oder Unterlassungen der deutschen Verwaltung statt durch die Besatzungsmacht verursacht worden wären (BSGE 17, 225, 229 = SozR BVG § 1 Nr. 62).
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 20/98 R

    Beschädigtenversorgung - Sowjetzone - DDR - Besatzungspersonenschaden - Moskauer

    Insoweit berief sich das LSG auf das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 1996 (9 RV 24/94 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 3).

    Dafür, daß es - entgegen der Auffassung des LSG und des Senats in seinem Urteil vom 18. Juni 1996, aaO - nicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Stationierungsabkommens ankommen kann, spricht auch die Rechtspraxis zur gleichgelagerten Problematik für das Gebiet der alten Bundesländer.

    Auch wenn dadurch die Durchsetzung von Ansprüchen des Geschädigten sicherlich erschwert wurde und die Haftungsregelung - wovon der Senat auch in seinem Urteil vom 18. Juni 1996 (SozR 3-3100 § 5 Nr. 3) ausgegangen ist - möglicherweise kaum praktische Bedeutung hatte, waren durch das Abkommen vom 12. März 1957 "andere Vorschriften" geschaffen worden.

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1996 (aaO) - übrigens nicht entscheidungserheblich - statt auf den 6. Oktober 1955 auf den 27. April 1957 als Stichtag abgestellt hat, wird hieran nicht festgehalten.

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung

    Der Senat hat deshalb auch nicht für die Verletzungsfolgen nach Sprengkörperfund auf dem Gelände einer ehemaligen Munitionsfabrik einen Versorgungsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst e BVG bejaht (so aber Riecker, SGb 1996, 672 in seiner Anmerkung zu BSG SozR 3-3100 § 5 Nr. 3).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 RV 29/95

    Versorgung nach dem BVG wegen eines Besatzungsschadens

    Wie der Kläger zu Recht geltend macht, entspricht es außerdem dem Zweck des § 5 Abs. 2 Buchst a BVG (vgl dazu BSG SozR 3-3100 § 5 Nr. 3), Versorgungsansprüche auch für solche Personenschäden zu begründen, die nach Besetzung eines Gebietes aber vor der Kapitulation am 7./8. Mai 1945 durch ausländische Soldaten verursacht worden sind.
  • LSG Hessen, 04.08.1998 - L 4 V 940/95

    Besatzungspersonenschaden - US-amerikanische Streitkräfte - Anspruchsgrundlage -

    Für den Zeitraum, in dem seit Kriegsende die Besatzungsmächte sich weigerten, eine zivilrechtliche Entschädigung vorzunehmen, werden die Schäden durch § 5 Abs. 2 Buchstabe a BVG zu nachträglichen Auswirkungen kriegerischer Vorgänge erklärt (vgl. BSG vom 18.06.96 - Az.: 9 RV 24/94, SozR 3-3100 § 5 BVG; BSG vom 26.10.1956 - Az.:8 RV 321/54, BSGE 1, 65, 68).
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