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   BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95   

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BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95 (https://dejure.org/1997,8339)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 9 RVg 1/95 (https://dejure.org/1997,8339)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 9 RVg 1/95 (https://dejure.org/1997,8339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen des Vorsatzes eines tätlichen Angriffs - Voraussetzungen für das Vorliegen der Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs - Annahme eines tätlichen Angriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 1/89

    Beweiswürdigung bei der Opferentschädigung

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95
    Der Vorsatz muß sich nur auf den Angriff als solchen gerichtet haben, nicht auf den entstandenen Körperschaden (BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 und § 10a Nr. 1).

    Auf die innere Tatsache eines derartigen Vorsatzes durfte das LSG - wie geschehen - aus den äußeren Tatumständen schließen (BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1).

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BSGE 59, 46, 47 [BSG 23.10.1985 - 9a RVg 5/84] = SozR 3800 § 1 Nr. 6) genügt hierfür in Anlehnung an das Strafrecht (vgl §§ 113 Abs. 1, 121 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ) ein gewaltsames, handgreifliches Vorgehen gegen eine Person in kämpferischer, feindseliger Absicht.
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95
    Ein Scherz zielt - soweit er sich im Rahmen des sozial Üblichen hält - nicht auf eine gesundheitliche Schädigung ab und hat eine solche auch regelmäßig nicht zur Folge (BSG SozR 3800 § 1 Nr. 6; SozR 3-3800 § 10a Nr. 1).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Ungeachtet eines verwirklichten Verletzungserfolgs besteht in diesen Fällen wegen der Angriffshandlung bereits eine objektive Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit der anderen Person; damit geht regelmäßig die reale Gefahr eines Körperschadens einher (vgl etwa BSG Urteil vom 28.5.1997 - 9 RVg 1/95 - USK 9714; BSG Urteil vom 3.2.1999 - B 9 VG 7/97 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S 59; vgl auch zum Angriff iS des § 31 Abs. 4 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz, Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 29.10.2009 - 2 C 134/07 - BVerwGE 135, 176 RdNr 17 f) .

    Entsprechendes gilt für das absichtliche Versperren eines Fahrradweges, das im Falle der Kollision mit einer erheblichen Verletzungsgefahr für das Opfer verbunden ist (vgl BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2) , sowie für das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe einer anderen Person (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.2.1999 - B 9 VG 7/97 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S 57; BSG Urteil vom 28.5.1997 - 9 RVg 1/95 - USK 9714; vgl auch BSG Urteil vom 24.4.1991 - 9a/9 RVg 1/89 - SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 S 3 f).

    Dies gilt regelmäßig auch für Fälle, in denen sich der Angreifer möglicherweise nur einen groben oder gewalttätigen, aber die Grenze des sozial Üblichen überschreitenden Scherz erlauben wollte und gegenüber dem Opfer keine feindselige Einstellung gehabt hat (zum Zünden eines Feuerwerkskörpers vgl etwa BSG Urteil vom 3.2.1999 - B 9 VG 7/97 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S 57; BSG Urteil vom 28.5.1997 - 9 RVg 1/95 - USK 9714; vgl auch BSG Urteil vom 24.4.1991 - 9a/9 RVg 1/89 - SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 S 3 f) .

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Rechtsfeindlich handele, wer vorsätzlich und rechtswidrig einen Angriff gegen die körperliche Integrität eines anderen richte (BSG, Urteil vom 28.5.1997 - 9 RVg 1/95 - USK 9714).
  • BSG, 24.09.2020 - B 9 V 3/18 R

    Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft

    Der Täter muss demnach gegenüber dem Opfer nicht feindselig eingestellt sein; es genügt, wenn sein Verhalten auf Rechtsbruch gerichtet ist und dadurch seine Rechtsfeindlichkeit erkennen lässt (vgl Senatsurteil vom 28.5.1997 - 9 RVg 1/95 - juris RdNr 10) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Auch das Herbeiführen der konkreten Gefahr und die Inkaufnahme einer Gesundheitsschädigung, etwa durch bewusstes Zünden eines Feuerwerkskörpers in unmittelbarer Nähe des Opfers (BGG v. 28.5.1997 - 9 RVg 1/95 = SGb 1997, 421), kann ein unmittelbar rechtsfeindliches Verhalten gegen einen anderen darstellen und einen "tätlichen Angriff" begründen, selbst wenn sich der Täter möglicherweise nur einen "groben Scherz" erlauben wollte.
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    So hat der Senat den "gewaltlosen" gegen § 176 Abs. 1 StGB verstoßenden sexuellen Mißbrauch eines Kindes als tätlichen Angriff iS des OEG angesehen (vgl BSGE 77, 7, 9; 11, 13 = SozR 3-3800 § 1 Nrn 6 und 7; vgl. im übrigen auch BSGE 77, 18, 19 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 8 und Urteil des Senats vom 28. Mai 1997 - 9 RVg 1/95 - Kurzwiedergabe in SGb 1997, 421).

    Ist der Täter - wie im vorliegenden Falle - unbekannt geblieben, so kann nur aus den festgestellten äußeren Umständen darauf geschlossen werden, ob er (bedingt) vorsätzlich gehandelt hat (vgl BSGE 56, 234 = SozR 3800 § 1 Nr. 4; BSGE 59, 46 = SozR 3800 § 1 Nr. 6; BSGE 63, 270 = SozR 1500 § 128 Nr. 34; SozR 1500 § 128 Nr. 35; unveröffentlichte Entscheidung des Senats vom 6. September 1989 - 9 RVg 4/88 - ; BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1; BSGE 77, 1 = SozR 3-3800 § 1 Nr4; BSG SozR 3-3800 § 10 Nr. 1; Urteil des Senats vom 28. Mai 1997 - 9 RVg 1/95 -).

  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz -

    Daran ist - wie bereits im Urteil vom 28. Mai 1997 - 9 RVg 1/95 - USK 9714 ausgeführt - festzuhalten.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß das Zünden eines Feuerwerkskörpers in unmittelbarer Nähe einer anderen Person, weil damit die Gefahr einer Körperverletzung verbunden ist, als rechtswidriger tätlicher Angriff im oben bezeichneten Sinn anzusehen ist (Urteil vom 28. Mai 1997 - 9 RVg 1/95 - USK 9714).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2004 - L 10 VG 21/02

    Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG);

    Der Vorsatz muß sich danach nur auf den Angriff als solchen, mithin auf die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Opfers, nicht aber auf den entstandenen Körperschaden gerichtet haben (BSG vom 28.05.1997 - 9 RVg 1/95).

    Dass sich der Zeuge R nur einen groben Scherz erlauben wollte, dem Kläger gegenüber also nicht feindselig eingestellt war, steht der Annahme eines tätlichen Angriffs allerdings nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BSG vom 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R - sowie vom 28.05.1997 - 9 RVg 1/95 - und vom 23.10.1985 - 9a RVg 5/84 -).

    Rechtsfeindlich handelt, wer vorsätzlich und rechtswidrig einen Angriff gegen die körperliche Integrität eines anderen richtet (BSG vom 28.05.1997 - 9 RVg 1/95 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 29/12

    Beschädigtenversorgung; Gewaltopfer; Abgrenzung bei sexuellen Handlungen eines

    Entsprechendes gilt für das absichtliche Versperren eines Fahrradweges, das im Falle der Kollision mit einer erheblichen Verletzungsgefahr für das Opfer verbunden ist (vgl BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995, 9 RVg 1/94, SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S. 2), sowie für das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe einer anderen Person (vgl hierzu BSG, Urteil vom 3. Februar 1999, B 9 VG 7/97 R, SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S. 57; BSG, Urteil vom 28. Mai 1997, 9 RVg 1/95, USK 9714; vgl auch BSG, Urteil vom 24. April 1991, 9a/9 RVg 1/89, SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 S. 3 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2023 - L 6 VG 1853/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - kein Rückschluss von

    Dass es sich bei dem Ereignis vom 7. September 2015 um einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff gehandelt habe, ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 28. Mai 1997 - 9 RVg 1/95).

    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt auch maßgeblich von der Entscheidung des BSG (Urteil vom 28. Mai 1997 - 9 RVg 1/95), auf die die Klägerin Bezug genommen hat.

  • SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11

    Soziales Entschädigungsrecht (VE)

    Dieses Verhalten darf nicht als sozialüblich und damit als rechtmäßig angesehen werden (Urteil des BSG vom 18.05 1997,- 9 RVg 1/95 - juris zum zünden eines Feuerwerkskörpers in unmittelbarer Nähe einer Telefonzelle).
  • BSG, 27.04.2021 - B 9 V 35/20 B

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen eines sexuellen Übergriffs; Ablehnung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 7 VG 30/00

    Anspruch auf Versorgung eines Opfers wegen einer Kindesentführung; Schutz vor

  • LSG Hamburg, 17.12.2019 - L 3 VE 1/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beziehungsgewalt - sexuelle Nötigung

  • BSG, 15.11.2012 - B 9 V 29/12 B
  • SG Aachen, 05.09.2017 - S 12 VG 1/17
  • VG Bayreuth, 19.10.2022 - B 8 K 22.795

    Zugunglück, Kein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 10/9 VG 5/98
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