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   BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95   

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BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95 (https://dejure.org/1997,3680)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1997 - 9 RVs 11/95 (https://dejure.org/1997,3680)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 11/95 (https://dejure.org/1997,3680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Bluterkrankung - GdB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens "aG" nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG); Feststellung eines Nachteilsausgleichs durch das Versorgungsamt; Vergünstigungen für einen Schwerbehinderten im Straßenverkehr bei Vorliegen des Merkzeichens "aG"; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95
    Der Leidenszustand muß also ebenfalls wegen einer außergewöhnlichen Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das Schwerste einschränken (vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 18; im übrigen vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 11 sowie SozR 3- 3870 § 4 Nr. 11).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.05.1995 - L 2 Vsb 90/94

    Schwerbehinderter - Nachteilsausgleich aG - schmerzhafte Bewegungseinschränkung -

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95
    Fundstelle: RegNr 22927 ( BSG -Intern) SGb 1997, 217-218 (K) Rechtszug: vorgehend SG Kiel 1994-05-11 S 12 Vsb 274/93 vorgehend LSG Schleswig 1995-05-29 L 2 Vsb 90/94.
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 5/80

    Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'außergewöhnliche Gehbehinderung'

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95
    Der Leidenszustand muß also ebenfalls wegen einer außergewöhnlichen Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das Schwerste einschränken (vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 18; im übrigen vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 11 sowie SozR 3- 3870 § 4 Nr. 11).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86

    Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95
    Der Ausweis mit dem Merkzeichen 'aG' befreit den Behinderten von Beschränkungen des Haltens und Parkens im Straßenverkehr und eröffnet ihm besonders gekennzeichnete Parkmöglichkeiten (vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 28).
  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Anspruch darauf hat darüber hinaus aber auch, wer nach Prüfung des einzelnen Falles aufgrund anderer Erkrankungen mit gleich schweren Auswirkungen auf die Gehfunktion dem beispielhaft aufgeführten Personenkreis gleichzustellen ist (vgl dazu das Senatsurteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 11/95 -, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Diese Beurteilungskriterien haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Abschnitt 31 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (Anhaltspunkte ) und der erkennende Senat in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen (vgl Urteil vom 8. Mai 1981 - SozR 3870 § 3 Nr. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 Az 9 RVs 2/81, VersorgB 1982 S 11; Urteil vom 6. November 1985 - SozR 3870 § 3 Nr. 18; Urteil vom 3. Februar 1988 - SozR 3870 § 3 Nr. 28; Urteil vom 9. März 1988 Az 9/9a RVs 15/87 - SozSich 1988 S 381; Urteil vom 29. Januar 1992 Az 9a RVs 4/90, br 1992, S 91 bis 92; Urteil vom 11. Oktober 1994 Az 9 RVs 9/93 ; Urteil vom 13. Dezember 1994 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; Urteil vom 12. Februar 1997 Az 9 RVs 11/95 und Urteil vom 17. Dezember 1997 Az 9 RVs 16/96).
  • LSG Sachsen, 30.03.2005 - L 6 SB 67/01

    Strittige Zuerkennung des Nachteilsausgleich 'aG'

    Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelampu-tierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind." Diese Beurteilungskriterien sind vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in den von ihm herausgegebenen "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996" (Anhaltspunkte - AHP) (AHP Nr. 31, S. 167 bis 168) und vom Bundessozialgericht (BSG) in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen worden (vgl. BSG, Urteil vom 9. März 1988, Az. 9/9a RVs 15/87 = SozSich 1988, 381; Urteil vom 12. Februar 1997, Az. 9 RVs 11/95 = SGb 1997, 217 bis 218).

    Bei ihnen liegen vornehmlich Schädigungen der unteren Extremitäten in einem erheblichen Ausmaß vor, die bewirken, dass Beine und Füße die ihnen zukommende Funktion der Fortbewegung nicht oder nur unter besonderen Erschwernissen erfüllen (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a. a. O.).

    Dabei kommt es für den Nachteilsausgleich nicht auf die allgemeine Vergleichbarkeit der Auswirkungen der Gesundheitsstörung, die letztlich durch die Höhe des GdB manifestiert werden, sondern allein darauf an, dass die Auswirkungen funktional im Hinblick auf die Fortbewegung gleich zu achten sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a. a. O.; BSG, Urteil vom 15. August 2000, Az. B 9 SB 33/00 B).

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a. a. O.; Urteil vom 15. August 2000, a. a. O.).

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14

    Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen

    Denn es komme für den Nachteilsausgleich "aG" gerade nicht auf die allgemeine Vergleichbarkeit der Auswirkungen der Gesundheitsstörungen, die letztlich durch die Höhe des GdB manifestiert würden, sondern allein darauf an, dass die Auswirkungen funktional im Hinblick auf die Fortbewegung gleichzuachten seien (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 11/95 - juris).".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 11 SB 267/12

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Regelbeispiele - mobilitätsbedingter

    Denn es komme für den Nachteilsausgleich "aG" gerade nicht auf die allgemeine Vergleichbarkeit der Auswirkungen der Gesundheitsstörungen, die letztlich durch die Höhe des GdB manifestiert würden, sondern allein darauf an, dass die Auswirkungen funktional im Hinblick auf die Fortbewegung gleichzuachten seien (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 11/95 - juris).
  • LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02

    Pseudarthrosen im Beckenbereich - Nachteilsausgleich aG gerechtfertigt

    In dem Urteil des BSG vom 12. Februar 1997 (9 RVs 11/95) ist eine (funktionale) Gleichstellung bejaht worden, wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird.

    Diese Betrachtungsweise ist bereits vom BSG in dem Urteil vom 12. Februar 1997 (9 RVs 11/95, Seite 5 des Umdrucks) verworfen worden.

  • LSG Bayern, 25.08.2005 - L 15 SB 35/00

    GdB-Neufeststellungsverfahren - Weitergeltung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Mit Schriftsatz vom 18.02.2003 bekräftigte die Klägerin nochmals, für sie sei in aller erster Linie von entscheidender Bedeutung, dass ihr auch in Zukunft die Parkmöglichkeit auf Behindertenparkplätzen erhalten bleibe; zwar habe der Sachverständige Dr.H. angegeben, bei ihr läge ein so hoher GdB , wie er bei Doppelbeinamputierten, Hüftgelenkexartikulierten und anderen in der Beweisfrage beschriebenen Behinderungen gegeben sei, nicht vor, er habe jedoch durchweg eine ganz erhebliche Gehbehinderung diagnostiziert; nach der Rechtsprechung des BSG komme es allein darauf an, dass die Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeiten zur Fortbewegung funktional gleich zu achten seien (BSG vom 12.02.1997, Az.: 9 RVS 11/95); ihr sei es schlicht nicht möglich, ohne Stockhilfe auch nur kürzeste Entfernungen zurückzulegen; nach der Rechtsprechung des BSG könne eine funktionale Äquivalenz der vorliegenden Behinderung im Hinblick auf die Fortbewegung auch dann gegeben sein, "wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird".

    Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird (vgl. Urteil vom 12.02.1997, Az.: 9 RVs 11/95).

  • SG Karlsruhe, 20.09.2021 - S 6 KR 3712/20

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - Fahrt zur ambulanten

    Für die Annahme eines unbenannten Falles einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ("andere schwerbehinderte Menschen") war dabei alleine erforderlich, dass der bestehende Leidenszustand die Fortbewegung beim Gehen auf das Schwerste einschränkt, ohne dass der hierauf entfallende Grad der Behinderung so hoch sein musste wie bei Vorliegen eines der ausdrücklich benannten Regelbeispiele (BSG, Urt. v. 12.02.1997 - 9 RVs 11/95).

    Erforderlich ist, dass sich die betroffene Person dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder unter großen Anstrengungen (z.B. starke Schmerzen, große Luftnot, große Erschöpfung) außerhalb ihres Kraftfahrzeugs fortbewegen kann (BSG, Urt. v. 12.02.1997 - 9 RVs 11/95; BSG, Urt. v. 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R; BSG, Urt. v. 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R).

  • SG Dresden, 22.08.2001 - S 7 SB 123/00

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Die Erteilung des Merkzeichens aG setzt nicht voraus, dass der GdB für die Gehfähigkeit beeinträchtigenden Behinderungen mindestens 80 beträgt (vgl Urt des BSG vom 12.2.1997 - 9 RVs 11/95).

    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Ansicht des Beklagten setzt die Erteilung des Merkzeichens aG nicht voraus, dass der GdB für die die Gehfähigkeit beeinträchtigenden Behinderungen mindestens 80 beträgt (Urt. d. BSG v. 12. Februar 1997 - Az.: 9 RVs 11/95).

  • LSG Sachsen, 22.08.2001 - L 1 SB 11/01

    Vorliegen der Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" ; Hüftleiden, künstliches

    Der Ausweis mit dem Merkzeichen "aG" befreit den Behinderten von Beschränkungen des Haltens und des Parkens im Straßenverkehr und eröffnet ihm besonders gekennzeichnete Parkmöglichkeiten (BSG SozR 3870 § 3 Nr. 28; BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, Az.: 9 RVs 11/95 = SGb 1997, 217).

    Der Leidenszustand muss also ebenfalls wegen einer außergewöhnlichen Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das Schwerste einschränken, wobei es allein darauf ankommt, dass die Auswirkungen funktional im Hinblick auf die Fortbewegung gleich zu achten sind (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2000 - L 7 B 6/00

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einleitung eines

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.07.2005 - L 4 SB 54/05

    Schwerbehindertenrecht - Adipositas - Nachteilsausgleich aG

  • BSG, 15.08.2000 - B 9 SB 33/00 B

    Nachteilsausgleich "aG" bei Dermatomyositis

  • LSG Bayern, 18.03.2003 - L 15 SB 77/00

    Nachteilsausgleich 'aG' - Gehvermögen für eine Wegstrecke von 300 m - GdB-Höhe

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2001 - L 11 SB 4527/00
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - L 6 SB 59/00

    Anspruch auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den

  • BSG, 17.12.2007 - B 9/9a SB 41/07 B
  • LSG Sachsen, 04.10.2001 - L 1 SB 37/01

    Nachteilsausgleich in Form von Vergünstigungen bei der Teilnahme am

  • LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 1 SB 54/00

    Höhe des Grades der Behinderung (GdB); Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG";

  • VG Köln, 24.09.2004 - 11 K 4727/03

    Ausnahmegenehmigung zum Parken für einen Behinderten; Zuerkennung einer

  • LSG Niedersachsen, 07.02.2001 - L 9 SB 75/99
  • BSG, 17.12.2007 - B 9/9a SB 38/07 B
  • LSG Brandenburg, 18.03.1999 - L 6 SB 19/97
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2015 - L 10 SB 59/11
  • SG Aachen, 05.10.2005 - S 17 SB 73/04

    Anspruch auf Nachteilsausgleich G wegen somatoformer Schmerzstörung

  • SG Aachen, 16.04.2003 - S 17 (12) SB 148/01

    Klassifizierung einer das Gehvermögen beeinträchtigenden Behinderung; Anspruch

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2002 - L 5 SB 6/99
  • SG Osnabrück, 27.10.2004 - S 7 SB 145/04
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