Rechtsprechung
LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arzthonoraranspruch - Verwirkung des Anspruchs
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 196; BGB § 198; BGB § 201 a. F.; BGB § 611; BGB § 612; GOÄ § 12
Beginn der Verjährung des Honoraranspruchs eines Arztes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 8 (Kurzinformation)
Verjährung des ärztlichen Honoraranspruchs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verspätete Arztrechnung - Patientin muss das Honorar trotzdem zahlen
- archive.org (Pressemitteilung)
Verjährungseinwand
Verfahrensgang
- AG München - 241 C 1000/01
- AG München, 07.03.2001 - 24 C 1000/01
- LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 311
- VersR 2004, 1009
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85
Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des …
Auszug aus LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
Kommt dieser dann seiner Obliegenheit nicht alsbald nach, so führt dies regelmäßig dazu, dass er sich hinsichtlich der Verjährung seines Honoraranspruches nach Treu und Glauben (§§ 162 Abs. 1, 242 BGB) so behandeln lassen muss, als sei die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist erteilt worden (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1279 für die vergleichbare Regelung des § 8 HOAI). - BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70
Begriff der Entstehung des Anspruchs
Auszug aus LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
Von einer Entstehung des Anspruchs im Sinne des § 198 BGB kann indes bei der hier vorliegenden Konstellation eines vertraglichen Erfüllungsanspruches nach der ständigen Rechtsprechung des BGH erst ab dem Zeitpunkt gesprochen werden, ab dem der Anspruch erstmals geltend gemacht und im Wege einer Klage durchgesetzt werden kann, mithin im Zeitpunkt seiner Fälligkeit (vgl. nur. BGHZ 55, 340, 341; BGH ZIP 2001, 611, 613;… Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rdn. 1 zu 3 1989). - BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Auszug aus LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
Insoweit besteht ein grundlegender Unterschied zu einem deliktischen Anspruch, der unmittelbar mit Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestandes entsteht (vgl. BGHZ 113, 188, 195). - BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98
Zeitliche Geltung rechtsgeschäftlicher Abtretungsverbote
Auszug aus LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
Von einer Entstehung des Anspruchs im Sinne des § 198 BGB kann indes bei der hier vorliegenden Konstellation eines vertraglichen Erfüllungsanspruches nach der ständigen Rechtsprechung des BGH erst ab dem Zeitpunkt gesprochen werden, ab dem der Anspruch erstmals geltend gemacht und im Wege einer Klage durchgesetzt werden kann, mithin im Zeitpunkt seiner Fälligkeit (vgl. nur. BGHZ 55, 340, 341; BGH ZIP 2001, 611, 613;… Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rdn. 1 zu 3 1989).
- OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07
Verwirkung des Honoraranspruchs eines Zahnarztes
Vor diesem Hintergrund bestand für den Beklagten vom tatsächlichen Sachverhalt her und anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des LG München I vom 18.11.2002 (NJW-RR 2003, 311) zugrunde lag, keine Veranlassung, den Kläger zu einer Rechnungstellung innerhalb angemessener Frist aufzufordern. - AG Frankfurt/Main, 06.03.2009 - 31 C 1467/08
Durchsetzbarkeit eines zahnärztlichen Vergütungsanspruchs; Fälligkeit und …
Kommt ein mit der Rechnungsstellung säumiger Arzt dieser Obliegenheit nicht alsbald nach, führt dies regelmäßig dazu, dass er sich hinsichtlich der Verjährung seines Honoraranspruchs nach Treu und Glauben ( §§ 162 Abs. 1, 242 BGB ) so behandeln lassen muss, als sei die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist erteilt worden ( LG München vom 18.11.2002, Az. 9 S 12869/01 ).