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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03   

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https://dejure.org/2004,10939
VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03 (https://dejure.org/2004,10939)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2004 - 9 S 1573/03 (https://dejure.org/2004,10939)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 9 S 1573/03 (https://dejure.org/2004,10939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Zuschuss für die Stelle eines zweiten Konrektors an einer privaten Sonderschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Personalkostenzuschusses für die Stelle eines Zweiten Sonderschulkonrektors an einer privaten Ersatzschule; Einrichtung einer solchen Stelle an den öffentlichen Sonderschulen; Beamtenrechtliche und besoldungsrechtliche Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 7 Abs. 4; ; LHO § 49 Abs. 1; ; LKJHG § 28

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 7 Abs. 4; LHO § 49 Abs. 1; LKJHG § 28
    Bundesverfassungsrecht, Subvention, Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ): Privatschulförderung, Privatschule, Schulart, Schultyp, Sonderschule, Schule für Erziehungshilfe, Personalkosten, Zuschuss, Zweiter Sonderschulkonrektor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    Es räumt ihm eine weitgehende Gestaltungsfreiheit ein (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.04.1987 - 1 BvL 8/84 u.a. -, BVerfGE 75, 40).

    Der gerichtliche Rechtsschutz bezieht sich unter diesen Umständen auf die Prüfung einer Untätigkeit, einer groben Vernachlässigung und eines ersatzlosen Abbaues getroffener Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 08.04.1987, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    Als Rechtsgrundlage für das Begehren der Klägerin auf Bezuschussung der Personalkosten für die ihrem anerkannten Kinder- und Jugendheim angegliederte und genehmigte private Sonderschule kommt allein § 28 Abs. 1 und 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19.04.1996 (GBl. S. 457) - LKJHG - als für diesen Schultyp einfachgesetzliche Ausprägung des in Art. 7 Abs. 4 GG verankerten Anspruchs auf staatlichen Schutz und Förderung in Betracht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88 u.a. -, BVerfGE 90, 107).

    Der gerichtliche Rechtsschutz bezieht sich unter diesen Umständen auf die Prüfung einer Untätigkeit, einer groben Vernachlässigung und eines ersatzlosen Abbaues getroffener Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 08.04.1987, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 08.04.2003 - 6 K 174/01

    Kein Personalkostenzuschuss in Baden-Württemberg für zweite Konrektorstelle an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08. April 2003 - 6 K 174/01 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08.04.2003 - 6 K 174/01 - zu ändern, den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 22.12.2000 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, die mit Antrag vom 25.08.1998 beantragte Bezuschussung der Stelle eines zweiten Sonderschulkonrektors zu gewähren.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    Da ein Amt nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden darf (§ 49 Abs. 1 LHO), ist für die Besetzung solcher Stellen unter Verleihung des statusrechtlichen Amtes, also die "Anstellung" im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 LKJHG, erst die Schaffung entsprechender Planstellen durch den Haushaltsgesetzgeber erforderlich (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 09.03.1989 - 2 C 4/87 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 und vom 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 4 S 2171/90

    Versorgungsberechtigung aus dem Amt eines Sonderschulrektors; Beschränkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    § 105 SchulG, der im Übrigen gleich lautend die entsprechende Bezuschussung genehmigter Heimsonderschulen in freier Trägerschaft regelt, findet daneben ebenso wenig Anwendung wie § 18 Abs. 3 PSchG, der mangels entsprechender Regelungen im Privatschulgesetz nur die als Ersatzschulen genehmigten privaten Sonderschulen erfasst, die nicht wie die Schule der Klägerin anerkannten Heimen gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe angegliedert sind oder als Heimsonderschulen in freier Trägerschaft im Sinne von § 105 SchulG betrieben werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.1992 - 4 S 2171/90 -, VGHBW-Ls 1992, Beilage 7, B 1; vgl. zur Unterscheidung zwischen Heimsonderschulen und Schulen an Erziehungsheimen auch: Hochstetter/Muser, Schulgesetz für Baden-Württemberg, 20. Aufl., § 15 Rn. 4; vor § 101 Rn. 1, 2).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    Der Beamte hat unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, dass dieser sich bei dem Besoldungsgesetzgeber und/oder dem Haushaltsgesetzgeber für die Herbeiführung einer Besoldungsverbesserung oder die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit einsetzt (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, DVBl. 1985, 746).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    Da ein Amt nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden darf (§ 49 Abs. 1 LHO), ist für die Besetzung solcher Stellen unter Verleihung des statusrechtlichen Amtes, also die "Anstellung" im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 LKJHG, erst die Schaffung entsprechender Planstellen durch den Haushaltsgesetzgeber erforderlich (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 09.03.1989 - 2 C 4/87 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 und vom 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    Deshalb hat ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Schaffung oder auf Besetzung eines Dienstpostens oder gar darauf, dass ihm ein bestimmter Dienstposten unter Verleihung des entsprechenden Beförderungsamtes übertragen wird (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 4 S 905/03 -, IÖD 2003, 237 = NVwZ-RR 2004, 120).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
    Deshalb hat ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Schaffung oder auf Besetzung eines Dienstpostens oder gar darauf, dass ihm ein bestimmter Dienstposten unter Verleihung des entsprechenden Beförderungsamtes übertragen wird (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 4 S 905/03 -, IÖD 2003, 237 = NVwZ-RR 2004, 120).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 12 S 468/15

    Bewilligung des Sachkostenbeitrags der Schulen für Erziehungshilfe an die

    Ihre Bezuschussung durch das Land richtet sich nach § 28 LKJHG (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - 9 S 1573/03 - juris Rn. 16).

    Die Sonderschule ist nach § 4 Abs. 1 Satz 3 SchG a.F. eine eigene Schulart mit mehreren Sonderschultypen im Sinne der §§ 4 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 Satz 3 SchG a.F., die je nach Förderungsfähigkeit der Schüler zu den Bildungszielen der übrigen Schularten im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 3 SchG a.F. führt, soweit der besondere Förderbedarf der Schüler nicht eigene Bildungsgänge erfordert (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - 9 S 1573/03 - juris Rn. 21).

    Mit der Einordnung des vorliegenden Rechtsstreits als gerichtskostenfrei weicht der Senat nicht von den Urteilen des Verwaltungsgerichtshof vom 7. Dezember 2004 - 9 S 1573/03 - juris (Frage der Bezuschussung der Personalkosten für die Stelle eines Zweiten Sonderschulkonrektors nach § 28 Abs. 3 Satz 1 LKJHG) und vom 28.04.2010 - 13 S 2748/09 - juris (Beihilfeberechtigung eines Privatschullehrers, dem die Versorgungsberechtigung nach § 28 LKJHG i.V.m. § 104 SchG a.F. verliehen wurde) ab.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11

    Kein Anspruch auf Beförderung, wenn eine besetzbare Planstelle haushaltsrechtlich

    Bevor das Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG aber überhaupt zum Tragen kommt, darf nach § 49 Abs. 1 LHO eine Beförderung nur vorgenommen werden, wenn eine besetzbare Planstelle haushaltsrechtlich zur Verfügung steht (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 21.09.2005, a.a.O., m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - 9 S 1573/03 -, Juris).

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beamte keinen Anspruch darauf hat, dass sich sein Dienstherr bei dem Besoldungsgesetzgeber und/oder dem Haushaltsgesetzgeber für die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit einsetzt (BVerwG, Urteil vom 24.01.1985 - 2 C 39.82 -, DVBl. 1985, 746 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 24.10.2023 - 8 K 4437/22

    Bewilligung eines weiteren Personalkostenzuschusses für eine Schule am Heim;

    (4) Die Maßgeblichkeit der Schulen des Landes als Vergleichsmaßstab ergibt sich ferner aus der weiteren Vorgabe "für höchstens so viele Kräfte gewährt, wie an einer entsprechenden staatlichen Einrichtung angestellt wären" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.2004 - 9 S 1573/03 - juris Rn. 17 ff. - zur Gewährung eines Zuschusses für die Stelle eines zweiten Konrektors an Schule am Heim nach § 28 Abs. 3 LKJHG).

    Dass hier vor der Entscheidung über den Zuschuss mitunter dienstrechtliche Überlegungen angestellt werden müssen, ändert nichts an der Qualifizierung des Anspruchs aus § 28 Abs. 3 LKJHG (anders VGH Bad.-Württ, Urteil vom 7.12.2004 - 9 S 1573/03 - juris Rn. 30).

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