Rechtsprechung
LG Wuppertal, 09.06.2011 - 9 S 174/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die gerichtlich festgestelle hälftige Verschuldensquote wegen ungeklärten Unfallhergangs erstreckt sich nicht auf den Anspruch des Klägers auf volle Erstattung der Sachverständigenkosten; Grundsätze zur Festlegung einer hälftigen Verschuldensquote bei Nichtaufklärbarkeit ...
- captain-huk.de
Im Quotenfall die vollen Sachverständigenkosten zugesprochen.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 540
Die gerichtlich festgestelle hälftige Verschuldensquote wegen ungeklärten Unfallhergangs erstreckt sich nicht auf den Anspruch des Klägers auf volle Erstattung der Sachverständigenkosten; Grundsätze zur Festlegung einer hälftigen Verschuldensquote bei Nichtaufklärbarkeit ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 27.05.2010 - 33 C 486/08
- LG Wuppertal, 09.06.2011 - 9 S 174/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 18.03.2011 - 5 U 144/10
Umfang des Schadensersatzes hinsichtlich eines eingeholten …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2011 - 9 S 174/10
Denn auch dann, wenn der Kläger von vornherein lediglich 50 % seines Schadens geltend gemacht und eingeklagt hätte, hätte er zur Ermittlung des Schadens das selbe Schadensgutachten mit den selben Kosten einholen müssen (vgl. OLG Rostock 5 U 144/10 v. 18.3.2011, BeckRS 2011, 06555).
- AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11
Anspruch eines Kunden gegen ein Online-Reisebüro auf Rückzahlung angesparter …
Soweit die Beklagte sich schliesslich noch auf das Urteil des AG Köln vom 10.06.2010 - 134 C 57/09 nebst Hinweisbeschluss des LG Köln vom 13.08.2010 - 9 S 174/10 - bezieht ist festzustellen, dass in der dortigen Fallgestaltung der Kunde der Beklagten lediglich eine Kündigung und keinen Widerruf ausgesprochen hat. - LG Dortmund, 13.12.2013 - 3 O 259/13
Wirksamkeit eines Reiseservicevertrages unter Verpflichtung zur Zahlung eines …
Aus diesem Vertragsinhalt ergibt sich selbst ohne die streitgegenständliche Klausel kein Rückzahlungsanspruch der Klägerin (vgl. ebenso LG Köln, Hinweisbeschluss 13.08.2010, Az.: 9 S 174/10, Anl. B 5).