Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42409
VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17 (https://dejure.org/2017,42409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 (https://dejure.org/2017,42409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 9 S 1887/17 (https://dejure.org/2017,42409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,42409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Novel Food-Eigenschaft eines unter Verwendung eines Pflanzenextrakts hergestellten Nahrungsergänzungsmittels; Untersagung des Inverkehrbringens von Artemisia annua intense Beifuß-Kapseln als Lebensmittel; Materielle Beweislast des Unternehmers für die ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 2 EGV 258/97, Art 3 Abs 2 EGV 258/97
    Novel Food-Eigenschaft eines unter Verwendung eines Pflanzenextrakts hergestellten Nahrungsergänzungsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nahrungsergänzungsmittel; neuartige Lebensmittelzutat; neuartiges Lebensmittel; Novel Food; Pflanzenextrakt; Untersagung des Inverkehrbringens

  • rechtsportal.de

    Novel Food-Eigenschaft eines unter Verwendung eines Pflanzenextrakts hergestellten Nahrungsergänzungsmittels; Untersagung des Inverkehrbringens von Artemisia annua intense Beifuß-Kapseln als Lebensmittel; Materielle Beweislast des Unternehmers für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 15.01.2009 - C-383/07

    M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Die Entscheidung, ob dieses als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung einzustufen ist, ist für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Merkmale des Lebensmittels und des Herstellungsverfahrens zu treffen (EuGH, Urteil vom 15.01.2009 - C-383/07 -, Slg. I-115 Rn. 30; vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 B 74/16 -, LRE 73, 462; zur noch gegebenen Anwendbarkeit der VO EG/258/97 siehe die Geltungsanordnung in Art. 36 VO EU/2015/2283).

    Da nicht ausgeschlossen ist, dass der Herstellungsvorgang in der Struktur eines Lebensmittels zu physikalischen, chemischen oder biologischen Änderungen der verwendeten Zutaten mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die öffentliche Gesundheit führen kann, ist die Prüfung, welche Folgen dieser Vorgang hat, selbst dann geboten, wenn das Enderzeugnis aus Zutaten besteht, die jeweils für sich genommen die Voraussetzung des Art. 1 Abs. 2 VO EG/258/97 erfüllen (EuGH, Urteil vom 15.01.2009, a.a.O. Rn. 27; vgl. auch BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 -, GRUR 2015, 1140).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17

    Verkaufsverbot für ein diätetisches Lebensmittel zur Adipositastherapie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Da das Vorbringen der Antragstellerin insoweit allerdings keine genügenden Anhaltspunkte enthält, hat der Senat den Auffangwert angesetzt, allerdings im Unterschied zum Verwaltungsgericht von der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich angezeigten Halbierung mit Blick auf die teilweise Vorwegnahme der Hauptsache abgesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.08.2017 - 9 S 1861/17 -, juris).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Den besonderen Schwierigkeiten bei dem Negativbeweis ist zwar regelmäßig nicht durch eine Umkehr der Beweislast Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 A 2.16 -, NVwZ 2017, 232, 235, m.w.N.).
  • VG Dresden, 31.01.2014 - 6 L 212/13
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Allein daraus, dass Artemisia annua nicht im sogenannten Novel-Food-Katalog oder der Stoffliste des Bundes und der Länder erwähnt ist, dürfte es jedenfalls nicht rechtfertigen, dem Antragsgegner die Beweislast für die Voraussetzungen der Genehmigungspflicht nach Art. 3 Abs. 2 VO EG/258/97 aufzuerlegen (a.A. VG Dresden, Beschluss vom 31.01.2014 - 6 L 212/13 -, juris Rn. 16; siehe auch Meisterernst, ZLR 2007, 3; Verweis darauf - ohne eigene Würdigung - wiederum bei Ballke, in: Zipfel/Rathke, a.a.O., Novel-Food-VO, Art. 1 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 20 CS 13.1769

    Aussetzungsantrag, Beschwerdeverfahren; lebensmittelrechtliche Anordnung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Diesen Überlegungen stellt die Antragstellerin keine hinreichenden Argumente entgegen, die zu einer Änderung des angegriffenen Beschlusses führen können (vgl. zum Stellenwert des Schutzes der Verbraucher vor nicht sicheren Lebensmitteln BayVGH, Beschluss vom 30.01.2014 - 20 CS 13.1769 -, LRE 67, 446).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 9 S 783/10

    Zur Frage der Einstufung von Misteltee als Arzneimittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Nach § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 25.1 des Streitwertkatalogs und ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 08.12.2010 - 9 S 783/10 -, juris, sowie Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, NVwZ-RR 2008, 430) wird der Streitwert für Verkaufsverbote und ähnliche Maßnahmen im Lebens- und Arzneimittelrecht zwar anhand des Verkaufswerts der betroffenen Waren beziehungsweise der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen bestimmt.
  • BVerwG, 29.01.2010 - 3 B 84.09

    Neuartigkeit eines Endprodukts bei Verarbeitung von herkömmlichen Lebensmitteln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Diese auch vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Argumentation, die von weiteren Verwaltungsgerichten geteilt wird (vgl. VG Braunschweig, a.a.O.; VG Schleswig, a.a.O.; offen dazu BVerwG, Beschluss vom 29.01.2010 - 3 B 84.09 -, juris), stellt die Antragstellerin mit ihren Darlegungen nicht nachvollziehbar in Frage.
  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 9 B 09.199

    Man-Koso 3000; neuartiges Lebensmittel; Inverkehrbringen; Darlegungs- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zu der Frage der Beweislast ausgeführt (Urteil vom 12.05.2009 - 9 B 09.199 -, LRE 59, 315):.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 1958/07

    Zum Streitwert für Verkaufsverbote und Sicherstellungen im Lebensmittel- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Nach § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 25.1 des Streitwertkatalogs und ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 08.12.2010 - 9 S 783/10 -, juris, sowie Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, NVwZ-RR 2008, 430) wird der Streitwert für Verkaufsverbote und ähnliche Maßnahmen im Lebens- und Arzneimittelrecht zwar anhand des Verkaufswerts der betroffenen Waren beziehungsweise der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen bestimmt.
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17
    Die Besonderheiten der Negativtatsache sind jedoch (zumindest) bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen und für die prozessuale Mitwirkungspflicht und die Mitwirkungslast der Beteiligten bedeutsam (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1997 - 2 C 10.96 -, BVerwGE 104, 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15

    Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes

  • VG Schleswig, 13.12.2016 - 1 B 74/16

    Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Tintenfischextrakt enthalten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2016 - 5 S 2137/16

    (Beweislast bei Teilwiderruf eines Planfeststellungsbeschlusses

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 5 S 1984/15

    Untersagung eines Eisenbahnbetriebs aus Gründen des Naturschutzes - Zuständigkeit

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14

    Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 112/14

    Neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung durch Acetylierung

  • VG Braunschweig, 27.02.2013 - 5 A 117/12

    Allgemeinverfügung; Beweislast; erfahrungsgemäße Unbedenklichkeit; Indianertee;

  • VG Düsseldorf, 17.07.2012 - 16 K 4137/11

    Einstufung eines Lebensmittels als Funktionsarzneimittel bzw. als

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • BVerwG, 13.10.2010 - 7 B 50.10

    Umverlegung von Telekommunikationslinien; Bestimmtheit der planfestgestellten

  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - 9 S 535/19

    Lebensmittelrechtliche Untersagung des Inverkehrbringens von

    Die insoweit beweisbelastete Antragstellerin (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23 m.w.N.) dürfte den Nachweis für die fehlende Novel Food-Eigenschaft nicht erbracht haben.

    Ferner übersieht die Antragstellerin mit ihrer diesbezüglichen Rüge, dass sie die materielle Beweislast für die fehlende Novel Food-Eigenschaft trägt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O. Rn. 23 m.w.N.) und daher auch eine bloße Indizwirkung für die Neuartigkeit eines Lebensmittels widerlegen muss.

    Die Entscheidung, ob ein Lebensmittel als neuartig im Sinne der Verordnung einzustufen ist, ist für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Merkmale des Lebensmittels und des Herstellungsverfahrens zu treffen (EuGH, Urteil vom 15.01.2009 - C-383/07 -, Slg. I-115 Rn. 30; Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O. m.w.N.).

    Da nicht ausgeschlossen ist, dass der Herstellungsvorgang in der Struktur eines Lebensmittels zu physikalischen, chemischen oder biologischen Änderungen der verwendeten Zutaten mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die öffentliche Gesundheit führen kann, ist die Prüfung, welche Folgen dieser Vorgang hat, selbst dann geboten, wenn das Enderzeugnis aus Zutaten besteht, die jeweils für sich genommen die Voraussetzung des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der VO (EU) 2015/2283 erfüllen (Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O. unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 15.01.2009, a.a.O. Rn. 27 zur Vorgängerregelung in Art. 1 Abs. 2 VO EG/258/97 und BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 -, GRUR 2015, 1140).

    Auf dem Gebiet der neuartigen Lebensmittel oder neuartigen Lebensmittelzutaten lässt sich nämlich nicht ausschließen, dass selbst gering erscheinende Abweichungen ernst zu nehmende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung nach sich ziehen können, zumindest solange nicht die Unschädlichkeit des fraglichen Lebensmittels oder der fraglichen Zutat durch angemessene Verfahren nachgewiesen wurde (Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O. m.w.N.).

    Nach § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 25.1 des Streitwertkatalogs und ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 08.12.2010 - 9 S 783/10 -, juris, sowie Senatsbeschlüsse vom 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, NVwZ-RR 2008, 430, und vom 23.10.2017, a.a.O.) wird der Streitwert für Verkaufsverbote und ähnliche Maßnahmen im Lebens- und Arzneimittelrecht zwar anhand des Verkaufswerts der betroffenen Waren beziehungsweise der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen bestimmt.

    Mit Blick auf die teilweise Vorwegnahme der Hauptsache wird von der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich angezeigten Halbierung abgesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 15.10.2020 - 3 K 2148/19

    Lebensmittelrechtliche Untersagung des Vertriebs von sogenannten Sägemehlkeksen

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, obliegt nicht der Behörde, sondern dem Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel oder die Lebensmittelzutat in Verkehr bringt oder bringen will (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris Rn. 16 und Beschluss vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 13.07.2020 - W 8 K 20.161 -, juris Rn. 41), hier also dem Kläger.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Für eine Verwendung der Pflanze "Artemisia annua" zum menschlichen Verzehr in nennenswertem Umfang vor dem 15.05.1997 liegen auch weiterhin keine hinreichenden Anhaltspunkte vor (vgl. Senatsbeschluss vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 26 ff.; Fortschreibung der Senatsrechtsprechung).

    Denn in der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, derjenige trägt, der das Lebensmittel in den Verkehr bringen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris Rn. 13, 16 und vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23 ff.; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 20; BayVGH, Urteil vom 12.05.2009 - 9 B 09.199 -, juris Rn. 19 ff.).

    In der Rechtsprechung ist dabei ebenfalls geklärt, dass die Aufnahme eines Lebensmittels in den "Novel Food Catalogue", der auf Informationen aus allen Mitgliedstaaten der Union beruht und von einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission als Hilfe zur Anwendung der Novel Food-Verordnung ständig aktualisiert wird, innerhalb der Mitgliedstaaten zwar keine Bindungswirkung im Rechtssinne entfaltet, das Vorliegen der Novel Food-Eigenschaft aber indiziert (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 -, juris, Rn. 31 ff. sowie Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019, a.a.O., Rn. 15 ff. und vom 23.10.2017, a.a.O., Rn. 23 ff.).

    bb) Soweit die Antragstellerin weiterhin auf das Gutachten des Diplomchemikers und vereidigten Sachverständigen für Sportlernahrungen und allgemeine diätische Lebensmittel F.R. vom 22.10.2015 verweist, das eine kommerzielle Kultivierung (und wohl auch Verwendung) der "Artemisia annua"-Pflanze als Gewürzpflanze u.a. in Südfrankreich und Jugoslawien/Kroatien belegen soll, sind diese Ausführungen äußerst allgemein gehalten und vermischen zum Teil verschiedene Arten der Pflanzengattung, ohne dies im Einzelnen offenzulegen (vgl. zu demselben Gutachten schon Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O. Rn. 27 sowie das Gutachten der CVUA vom 10.12.2019, dem zufolge sich Teile der im Gutachten zitierten Literatur auf die Pflanze "Artemisia abrotanum" beziehen).

    Auch benennt das Gutachten weder bestimmte Produkte noch konkrete Vertriebskanäle innerhalb der Europäischen Union (vgl. auch insoweit bereits Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O. Rn. 27) und ist damit nicht geeignet, einen im o.g. Sinne nennenswerten Umfang des menschlichen Verzehrs vor dem maßgeblichen Stichtag zu belegen.

    Da das Vorbringen der Antragstellerin insoweit allerdings keine genügenden Anhaltspunkte enthält, hat der Senat den Auffangwert angesetzt und von der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich angezeigten Halbierung mit Blick auf die teilweise Vorwegnahme der Hauptsache abgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019, a.a.O., Rn. 25, vom 23.10.2017, a.a.O., Rn. 33 und vom 30.08.2017 - 9 S 1861/17 -, juris Rn. 46).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, trägt der Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel oder die Lebensmittelzutat in Verkehr bringt oder bringen will (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 12.5.2009 - 9 B 09.199 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2343/20

    Gesundheitsschädliche Wirkung eines Lebensmittels durch Grenzwertüberschreitung

    Nach § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 25.1 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs 2013 und ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 08.12.2010 - 9 S 783/10 -, juris, sowie Senatsbeschlüsse vom 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, NVwZ-RR 2008, 430, und vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris) wird der Streitwert für Verkaufsverbote im Lebensmittelrecht anhand des Verkaufswerts der betroffenen Waren bzw. - hier dem Jahresbetrag der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen - bestimmt.
  • VG Hannover, 18.11.2019 - 15 B 3035/19

    CBD; Hanf; Novel Food; Produkt

    Die Entscheidung, ob dieses als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung einzustufen ist, ist für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Merkmale des Lebensmittels und des Herstellungsverfahrens zu treffen (vgl. EuGH, Urteil vom 15.01.2009 - C-383/07 - juris Rn. 30; VGH BW, Beschluss vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 - juris Rn. 20).

    Denn es ist nicht auszuschließen, dass der Herstellungsvorgang in der Struktur eines Lebensmittels zu physikalischen, chemischen oder biologischen Änderungen der verwendeten Zutaten mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die öffentliche Gesundheit führen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 15.01.2009 - C-383/07 - juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 - juris Rn. 26; VGH BW, Beschluss vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 - juris Rn. 20 f.).

    Die Beweislast für die fehlende Novel Food Eigenschaft trägt derjenige, der das Produkt in den Verkehr bringen will (vgl. VGH BW, Beschluss vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 - juris Rn. 16; Beschluss vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 - juris), hingegen nicht die Behörde.

  • VG Düsseldorf, 27.09.2019 - 16 L 2333/19

    Lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung für verschiedener Hanfprodukte

    vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07 -, juris, Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 9 S 1887/17 -, juris, Rn. 20.

    vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07 -, juris, Rn. 27; BGH, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 27/14 -, juris, Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 9 S 1887/17 -, juris, Rn. 20 f.

  • VG Würzburg, 27.07.2018 - W 8 S 18.904

    Inverkehrbringen des Produkts "IQ Pasto Sättigungsdrink"

    Überdies geht die fehlende Glaubhaftmachung bzw. der fehlende Nachweis eines nennenswerten Verzehrs des streitgegenständlichen Produkts im europäischen Raum vor dem 15. Mai 1997 im Zweifelsfall zu Lasten der Antragstellerin (vgl. VGH München, U.v. 12.5.2009 - 9 B 09.199 - juris Rn. 19, 20; VGH BW, B.v.23.10.2017 - 9 S 1887/17 - juris Rn. 23).

    Auch die Darlegung der Antragstellerin, eine Gesundheitsgefährdung durch ihr Produkt sei nicht nachgewiesen, ändert nichts am Überwiegen des öffentlichen Interesses, da ohne eine Überprüfung des Caralluma-Extrakts nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Herstellungsvorgang in der Struktur eines Lebensmittels zu physikalischen, chemischen oder biologischen Änderungen mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die öffentliche Gesundheit führen kann (vgl. (EuGH, U.v. 15.1.2009 - C-383/07 - Slg. I-115 Rn. 27; VGH BW B.v. 23.10.2017 - 9 S 1887/17 - juris Rn. 20, 21).

    Auf dem Gebiet der neuartigen Lebensmittel oder neuartigen Lebensmittelzutaten lässt sich nicht ausschließen, dass selbst gering erscheinende Abweichungen ernst zu nehmende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung nach sich ziehen können, zumindest solange nicht die Unschädlichkeit des fraglichen Lebensmittels oder der fraglichen Zutat durch angemessene Verfahren nachgewiesen wurde (VGH BW B.v. 23.10.2017 - 9 S 1887/17 - juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2022 - 9 S 1003/22

    Einstufung der Pflanze Jiaogulan als neuartiges Lebensmittel

    Die insoweit beweisbelastete Antragstellerin (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23, und vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris Rn. 13, 16, und vom 08.02.2021, a.a.O., juris Rn. 16) dürfte den Nachweis für die fehlende Novel Food-Eigenschaft nicht erbracht haben.

    Dabei ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Angaben im "Novel Food Catalogue" (http://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/ public/index.cfm), der auf Informationen aus allen Mitgliedstaaten der Union beruht und von einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission als Hilfe zur Anwendung der Novel Food-Verordnung ständig aktualisiert wird, innerhalb der Mitgliedstaaten zwar keine Bindungswirkung im Rechtssinne entfalten; ihnen kommt aber eine Indizwirkung zu (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14.04.2022, a.a.O., vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris Rn. 16, vom 16.10.2019, a. a. O., juris Rn. 15 ff. und vom 23.10.2017, a. a. O., juris Rn. 23 ff.; BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 -, juris, Rn. 31 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019, a. a. O., juris Rn. 22).

  • VG Regensburg, 21.01.2022 - RN 5 S 21.2172

    Untersagung des Inverkehrbringens von CBD-haltigen Lebensmitteln aus Gründen des

    Diesbezügliche Zweifel gehen grundsätzlich zulasten des Lebensmittelunternehmers (BayVGH, U.v. 12.5.2009 - 9 B 09.199 - juris Rn. 19 f.; VGH BW, B.v. 23.10.2017 - 9 S 1887/17 - juris Rn. 23; OVG Saarl, B.v. 27.2.2019 - 2 B 294/18 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 27.7.2018 - W 8 S 18.904 - juris Rn. 50).

    Die Eintragung im Novel-Food-Katalog hat Indizwirkung dafür, dass es sich um ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung handelt (VGH BW, B.v. 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn.23, BayVGH, U.v.12.05.2009 - 9 B 09.199 - juris Rn.19).

  • VG Würzburg, 28.01.2020 - W 8 E 19.1669

    Veröffentlichung einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung - Pepsin

  • VG Cottbus, 08.01.2020 - 3 L 230/19

    CBD - Cannabinoidhaltige Extrakte im Eilverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 28.09.2020 - 20 L 1029/20

    Lebensmittelrecht, Inverkehrbringungsverbot, Novel-Food-Verordnung, Cannabidiol

  • VG Karlsruhe, 26.07.2023 - 4 K 3113/22

    Untersagung, Lebensmittel im Sinne der Novel Food-Verordnung, die Cannabidiol

  • OVG Saarland, 27.02.2019 - 2 B 294/18

    Untersagung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels - hier:

  • VG Berlin, 11.11.2019 - 14 K 101.17

    Verbot des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels, das den Extrakt der

  • VG Düsseldorf, 22.07.2020 - 16 K 6311/19

    Novel food Cannabidiol CBD Cannabinoide

  • VGH Hessen, 11.05.2020 - 8 B 2915/19
  • VG München, 06.10.2021 - M 26a S 21.4118

    Lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügung, Untersagung des Inverkehrbringens von

  • VG München, 25.07.2022 - M 26b S 22.1159

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei

  • LG Hamburg, 11.12.2020 - 315 O 139/19

    HPP-Babybrei als "neuartiges Lebensmittel"

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 9 S 2278/21

    Inverkehrbringen von cannabinoidhaltige Produkte ohne Zulassung; Feststellung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht