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   VGH Baden-Württemberg, 23.08.1994 - 9 S 2273/92   

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https://dejure.org/1994,5708
VGH Baden-Württemberg, 23.08.1994 - 9 S 2273/92 (https://dejure.org/1994,5708)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.08.1994 - 9 S 2273/92 (https://dejure.org/1994,5708)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. August 1994 - 9 S 2273/92 (https://dejure.org/1994,5708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes - Leistungen der berufsständischen Pflichtversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 95
  • VBlBW 1994, 537
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 180.89

    Arzt - Kammerbeitrag - Ärztliche Tätigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.1994 - 9 S 2273/92
    Auch die Berufung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990 (NJW 1990, 2335) geht fehl, weil darin lediglich die grundsätzliche Bedeutung der Tragweite des Begriffs der ärztlichen Tätigkeit im beitragsrechtlichen Sinne nach nicht revisiblem nordrhein-westfälischem Landesrecht verneint wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 3284/94

    Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes

    Berufsunfähig ist ein Teilnehmer der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, wenn er eine die Existenz sichernde Berufstätigkeit nicht mehr ausüben kann (wie Urteile vom 14.01.1991 - 9 S 90/90 -, MedR 1992, 351 und vom 23.08.1994 - 9 S 2273/92 -, NVwZ-RR 1996, 95).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dieser Begriff der Berufsunfähigkeit eigenständig und orientiert sich nicht an dem der Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, in der die Berufsunfähigkeit bei einer Invalidität von mehr als 50% beginnt und der Fall der Vollinvalidität als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet wird (§§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 2 SGB VI); wegen der Unterschiede in den Strukturprinzipien beider Versorgungssysteme liegt eine Berufsunfähigkeit im Sinne von § 25 Abs. 2 ÄVAS vielmehr erst dann vor, wenn der Teilnehmer eine die Existenz sichernde Berufstätigkeit nicht mehr ausüben kann (Senatsurteile vom 14.1.1991 - 9 S 90/90 -, MedR 1992, 351 und vom 23.8.1994 - 9 S 2273/92 -, NVwZ-RR 1996, 95).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17

    Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht

    Er erfordert in der Regel die berufsspezifische Berufsunfähigkeit und lässt keine Verweisung auf Erwerbstätigkeiten außerhalb des Berufs zu (Senatsurteile vom 23.08.1994 - 9 S 2273/92 -, NVwZ-RR 1996, 95 und vom 14.01.1991, a. a. O.), wobei die berufsspezifische Tätigkeit unter Berücksichtigung der Entwicklung des Berufsbildes und der Vorschriften über die Kammermitgliedschaft und die Teilnahme am Versorgungswerk zu bestimmen ist (Senatsurteil vom 23.08.1994, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2021 - 9 S 719/20

    Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwalt durch das Versorgungswerk;

    Er erfordert in der Regel die berufsspezifische Berufsunfähigkeit und lässt keine Verweisung auf Erwerbstätigkeiten außerhalb des Berufs zu (Senatsurteile vom 14.01.2019 - 9 S 2349/17 -, juris, vom 23.08.1994 - 9 S 2273/92 -, NVwZ-RR 1996, 95 und vom 14.01.1991, a. a. O.), wobei die berufsspezifische Tätigkeit unter Berücksichtigung der Entwicklung des Berufsbildes und der Vorschriften über die Kammermitgliedschaft und die Teilnahme am Versorgungswerk zu bestimmen ist (Senatsurteil vom 23.08.1994, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.1995 - 8 L 6642/93

    Zahnärztliche Tätigkeit; Arbeit im Behandlungsstuhl; Kurative Tätigkeit;

    Demgegenüber hat auch der VGH Bad.-Württ. in seinem Urt. v 23.8.1994 (9 S 2273/92) die berufsspezifische zahnärztl.
  • VG Schwerin, 03.09.2014 - 7 A 1582/12

    Widerruf der Bewilligung von Berufsunfähigkeitsrente für eine Ärztin

    Zu diesem Ergebnis können auch Untersuchungen führen, deren Fragestellung von der Notwendigkeit einer Kongruenz der durch die Versorgungsleistungen abgesicherten Berufsunfähigkeit und der Berufstätigkeit ausgeht, die die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk begründet (vgl. zu diesem Ansatz etwa das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. August 1994 - 9 S 2273/92 -, NVwZ-RechtsprechungsReport 1996, S. 95 [96], und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2012 - 6 A 10285/12 -, Beck"sche Rechtsprechungssammlung 2012 Nr. 57452).
  • OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 122/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arztes auf Gewährung einer

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  • VG Kassel, 15.10.2004 - 5 E 597/01
    Eine Unfähigkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufes im Sinne der genannten Vorschrift liegt nur dann vor, wenn dem betreffenden Kammermitglied unter Berücksichtigung seines Alters und aller sonstiger Umstände eine irgendwie geartete fortlaufende ärztliche Tätigkeit, auch etwa als angestellter Arzt oder in einem anderen Sachgebiet oder auch nach einer Ortsveränderung und gegebenenfalls nach einer Umschulung unmöglich ist (Hess. VGH, a. a. O.; ähnlich VGH Mannheim, Urteil vom 23.08.1994 - 9 S 2273/92 -, NVwZ-RR 1996, 75 für die Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Baden-Württemberg).
  • VG Arnsberg, 22.07.2005 - 13 K 1061/04
    In diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. August 1994 - 9 S 2273/92 -, NVwZ-RR 1996, 95 und VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613; ferner VG Augsburg, Urteil vom 19. Juni 1996 - 4 K 95.400 - NJW 1996, 3095.
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