Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 16.04.2003 - 9 S 2742/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bei Kündigung eines Schwerbehinderten; Unmittelbarer Zusammenhang des Kündigungsgrundes zur Schwerbehinderteneigenschaft; Keine Prüfung arbeits- u. tarifrechtlicher Kündigungsvorschriften durch die Hauptfürsorgestelle
- Judicialis
SchwbG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchwbG § 15
Schwerbehindertenrecht - Antrag auf Zustimmung zur Kündigung, Arbeitsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Rentenantrag, Tarifvertrag, Prüfungsumfang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.10.2001 - 5 K 989/00
- VG Stuttgart, 11.10.2001 - 8 K 989/00
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2003 - 9 S 2742/02
- BVerwG, 13.04.2004 - 5 B 55.03
- BVerwG, 15.02.2005 - 5 C 12.04
Papierfundstellen
- DVBl 2004, 66 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2003 - 9 S 2742/02
Bei der Ausübung des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz (jetzt § 85 ff. des Sozialgesetzbuch - 9. Buch - [SGB IX] Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19.06.2001 [BGBl. I S. 1046]) trifft die Hauptfürsorgestelle (jetzt Intregrationsamt), soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 19 SchwbG (jetzt § 89 SGB IX) erfüllt sind, eine Ermessensentscheidung, bei der das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen ist (BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 10). - BVerwG, 20.10.1994 - 5 B 19.94
Schwerbehindertenschutz bei Kündigungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2003 - 9 S 2742/02
Weil der besondere Schutz des § 15 SchwbG dem Schwerbehinderten zusätzlich zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz gegeben ist, hat die Hauptfürsorgestelle nicht - gleichsam parallel zum Arbeitsgericht - in eine "arbeitsrechtliche Prüfung" einzutreten, ob der vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung besondere arbeitsrechtliche oder tarifrechtliche Kündigungsschutzvorschriften entgegen stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 5 B 19/94 -). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2003 - 9 S 2742/02
Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 51/90 -, BVerwGE 90, 287).
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
Kündigung eines Schwerbehinderten im Kirchendienst - Kirchenaustritt eines …
Nur wenn der Arbeitgeber der arbeitsvertraglichen Regelung offenkundig einen fehlerhaften Bedeutungsinhalt zuschreibt, vermag dies die Zustimmungsverweigerung durch den Beklagten zu rechtfertigen (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.2003 - 9 S 2742/02 -). - VG Sigmaringen, 14.02.2007 - 2 K 1206/06
Verpflichtung des Integrationsamtes zur Ermittlung der …