Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3032
VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20 (https://dejure.org/2021,3032)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 (https://dejure.org/2021,3032)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - 9 S 3951/20 (https://dejure.org/2021,3032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 2a EUV 2015/2283, Art 138 Abs 1 EUV 2017/625, § 80 Abs 3 VwGO
    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzenbestandteilen einer Spezialzüchtung der Pflanze "Einjähriger Beifuß" (Artemisia annua) als Lebensmittel; Eintragung eines Lebensmittels in den "Novel Food Catalogue" hinsichtlich Indizwirkung; Darlegungs- und Beweislast für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17

    Zur Novel Food-Eigenschaft eines unter Verwendung eines Pflanzenextrakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Für eine Verwendung der Pflanze "Artemisia annua" zum menschlichen Verzehr in nennenswertem Umfang vor dem 15.05.1997 liegen auch weiterhin keine hinreichenden Anhaltspunkte vor (vgl. Senatsbeschluss vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 26 ff.; Fortschreibung der Senatsrechtsprechung).

    Denn in der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, derjenige trägt, der das Lebensmittel in den Verkehr bringen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris Rn. 13, 16 und vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23 ff.; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 20; BayVGH, Urteil vom 12.05.2009 - 9 B 09.199 -, juris Rn. 19 ff.).

    In der Rechtsprechung ist dabei ebenfalls geklärt, dass die Aufnahme eines Lebensmittels in den "Novel Food Catalogue", der auf Informationen aus allen Mitgliedstaaten der Union beruht und von einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission als Hilfe zur Anwendung der Novel Food-Verordnung ständig aktualisiert wird, innerhalb der Mitgliedstaaten zwar keine Bindungswirkung im Rechtssinne entfaltet, das Vorliegen der Novel Food-Eigenschaft aber indiziert (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 -, juris, Rn. 31 ff. sowie Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019, a.a.O., Rn. 15 ff. und vom 23.10.2017, a.a.O., Rn. 23 ff.).

    bb) Soweit die Antragstellerin weiterhin auf das Gutachten des Diplomchemikers und vereidigten Sachverständigen für Sportlernahrungen und allgemeine diätische Lebensmittel F.R. vom 22.10.2015 verweist, das eine kommerzielle Kultivierung (und wohl auch Verwendung) der "Artemisia annua"-Pflanze als Gewürzpflanze u.a. in Südfrankreich und Jugoslawien/Kroatien belegen soll, sind diese Ausführungen äußerst allgemein gehalten und vermischen zum Teil verschiedene Arten der Pflanzengattung, ohne dies im Einzelnen offenzulegen (vgl. zu demselben Gutachten schon Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O. Rn. 27 sowie das Gutachten der CVUA vom 10.12.2019, dem zufolge sich Teile der im Gutachten zitierten Literatur auf die Pflanze "Artemisia abrotanum" beziehen).

    Auch benennt das Gutachten weder bestimmte Produkte noch konkrete Vertriebskanäle innerhalb der Europäischen Union (vgl. auch insoweit bereits Senatsbeschluss vom 23.10.2017, a.a.O. Rn. 27) und ist damit nicht geeignet, einen im o.g. Sinne nennenswerten Umfang des menschlichen Verzehrs vor dem maßgeblichen Stichtag zu belegen.

    Da das Vorbringen der Antragstellerin insoweit allerdings keine genügenden Anhaltspunkte enthält, hat der Senat den Auffangwert angesetzt und von der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich angezeigten Halbierung mit Blick auf die teilweise Vorwegnahme der Hauptsache abgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019, a.a.O., Rn. 25, vom 23.10.2017, a.a.O., Rn. 33 und vom 30.08.2017 - 9 S 1861/17 -, juris Rn. 46).

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    a) Die Voraussetzungen einer Verwendung für den menschlichen Verzehr "in nennenswertem Umfang" ist erfüllt, wenn das betreffende Lebensmittel oder die betreffende Lebensmittelzutat vor dem Bezugszeitpunkt von Menschen in erheblicher Menge verzehrt wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2005 - C-211/03 [HLH Warenvertriebs GmbH und Orthica BV] -, juris Rn. 82 f.).

    Bei der Beurteilung, ob ein solcher Verzehr in nennenswertem Umfang vorliegt, hat die zuständige Behörde alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2005, a.a.O. Rn. 84).

    Aus Art. 2 Abs. 3 lit. d) Lebensmittel-BasisVO ergibt sich jedoch eindeutig, dass Arzneimittel im Sinne des Unionsrechts nicht zu den Lebensmitteln im Sinne der BasisVO gehören (vgl. schon EuGH, Urteil vom 09.06.2005, a.a.O. Rn. 40 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - 9 S 535/19

    Lebensmittelrechtliche Untersagung des Inverkehrbringens von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Denn in der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, derjenige trägt, der das Lebensmittel in den Verkehr bringen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris Rn. 13, 16 und vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23 ff.; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 20; BayVGH, Urteil vom 12.05.2009 - 9 B 09.199 -, juris Rn. 19 ff.).

    In der Rechtsprechung ist dabei ebenfalls geklärt, dass die Aufnahme eines Lebensmittels in den "Novel Food Catalogue", der auf Informationen aus allen Mitgliedstaaten der Union beruht und von einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission als Hilfe zur Anwendung der Novel Food-Verordnung ständig aktualisiert wird, innerhalb der Mitgliedstaaten zwar keine Bindungswirkung im Rechtssinne entfaltet, das Vorliegen der Novel Food-Eigenschaft aber indiziert (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 -, juris, Rn. 31 ff. sowie Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019, a.a.O., Rn. 15 ff. und vom 23.10.2017, a.a.O., Rn. 23 ff.).

    Da das Vorbringen der Antragstellerin insoweit allerdings keine genügenden Anhaltspunkte enthält, hat der Senat den Auffangwert angesetzt und von der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich angezeigten Halbierung mit Blick auf die teilweise Vorwegnahme der Hauptsache abgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019, a.a.O., Rn. 25, vom 23.10.2017, a.a.O., Rn. 33 und vom 30.08.2017 - 9 S 1861/17 -, juris Rn. 46).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - 13 B 1423/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Mit der Systematik der Novel Food-Verordnung (VO (EU) 2015/2283) wäre es nicht vereinbar, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 24).

    Mit dieser Systematik des Unionsrechts wäre es nicht vereinbar, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Denn in der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, derjenige trägt, der das Lebensmittel in den Verkehr bringen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris Rn. 13, 16 und vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23 ff.; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 20; BayVGH, Urteil vom 12.05.2009 - 9 B 09.199 -, juris Rn. 19 ff.).

    Mit dieser Systematik des Unionsrechts wäre es nicht vereinbar, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Denn unabhängig davon, dass eine Verwirkung ordnungsrechtlicher Befugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr von vorneherein nicht in Betracht kommen dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 7 B 12.08 -, juris Rn. 7; VGH Bad.-Württemberg, Urteil vom 01.04.2008 - 10 S 1388/06 -, juris Rn. 50), hat der Antragsgegner die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung bereits im Bescheid vom 23.09.2019 angeordnet, der wiederum unmittelbar nach Eröffnung des Gutachtens des CVUA am 02.08.2019 erging.
  • OLG Braunschweig, 30.03.2006 - 2 U 116/05

    Inverkehrbringen und Bewerben eines Produkts mit der Zutat "Alpha-Lipon-Säure"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Sie fallen nach Erwägungsgrund 18 der Novel Food-Verordnung daher nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung, so dass eine Verwendung eines Lebensmittels als Arzneimittel nicht geeignet ist, eine Verwendung zum menschlichen Verzehr in nennenswertem Umfang zu belegen (vgl. auch Ballke, in: Zipfel/Rathke, LebensmittelR, Stand: Juli 2020, VO (EU) 2015/2283 Art. 3 Rn. 25, Nr. 1.5 der Leitlinien der Europäischen Kommission "Human Consumption to a Sigificant Degree - Information and Guidance Document sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2019 - 16 L 2333/19 -, juris Rn. 43; vgl. weiterhin OLG Köln, Urteil vom 15.07.2011 - I-6 U 192/10 -, juris, Rn. 15 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 30.03.2006 - 2 U 116/05 -, juris Rn. 37 zur Vorgängerregelung des Art. 1 Abs. 2 VO (EG) 258/97).
  • LG Köln, 21.10.2010 - 31 O 304/06

    Der Vertrieb des "M9Sporenpulvers" als Nahrungsergänzungsmittel verstößt gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Der Umfang des Verzehrs bzw. die zum Verzehr in den Verkehr gebrachten Menge muss mithin den Schluss rechtfertigen, dass das Lebensmittel mangels bekannt gewordener Berichte über negative gesundheitliche Folgen gesundheitlich unbedenklich ist (vgl. LG Köln, Urteil vom 21.10.2010 - 31 O 304/06 -, juris, Rn. 18).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05

    Fruchtextrakt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Eine in diesem Sinne erhebliche Menge der Verwendung für den menschlichen Verzehr ist dementsprechend gegeben, wenn es nach dem Umfang, in dem das betreffende Mittel von Menschen verzehrt worden ist, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht (mehr) erforderlich erscheint, das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft erst nach einer Sicherheitsprüfung nach den Bestimmungen der Novel-Food-Verordnung zuzulassen (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 77/05 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20
    Auch der Bundesgerichtshof habe in früheren Entscheidungen bestätigt, dass eine diätische Behandlung mit Lebensmitteln erfolgen könne (BGH, Urteile vom 02.10.2008 - I ZR 51/06 -, vom 04.12.2008 - I ZR 100/06 - und vom 02.10.2008 - I ZR 220/05 -).
  • VG Düsseldorf, 27.09.2019 - 16 L 2333/19

    Lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung für verschiedener Hanfprodukte

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 192/10

    Umfang der Prüfung der Neuartigkeit eines Lebensmittels oder einer

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17

    Verkaufsverbot für ein diätetisches Lebensmittel zur Adipositastherapie

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 1958/07

    Zum Streitwert für Verkaufsverbote und Sicherstellungen im Lebensmittel- und

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 9 S 783/10

    Zur Frage der Einstufung von Misteltee als Arzneimittel

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14

    Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem

  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 9 B 09.199

    Man-Koso 3000; neuartiges Lebensmittel; Inverkehrbringen; Darlegungs- und

  • VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2022 - 9 S 1003/22

    Einstufung der Pflanze Jiaogulan als neuartiges Lebensmittel

    Mit der Systematik des Lebensmittelrechts im Bereich der neuartigen Lebensmittel wäre es nach der Rechtsprechung des Senats nicht vereinbar, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris Rn. 32, und vom 14.04.2022, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59).

    Die insoweit beweisbelastete Antragstellerin (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23, und vom 16.10.2019 - 9 S 535/19 -, juris Rn. 13, 16, und vom 08.02.2021, a.a.O., juris Rn. 16) dürfte den Nachweis für die fehlende Novel Food-Eigenschaft nicht erbracht haben.

    Dabei ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Angaben im "Novel Food Catalogue" (http://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/ public/index.cfm), der auf Informationen aus allen Mitgliedstaaten der Union beruht und von einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission als Hilfe zur Anwendung der Novel Food-Verordnung ständig aktualisiert wird, innerhalb der Mitgliedstaaten zwar keine Bindungswirkung im Rechtssinne entfalten; ihnen kommt aber eine Indizwirkung zu (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14.04.2022, a.a.O., vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris Rn. 16, vom 16.10.2019, a. a. O., juris Rn. 15 ff. und vom 23.10.2017, a. a. O., juris Rn. 23 ff.; BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 -, juris, Rn. 31 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019, a. a. O., juris Rn. 22).

    Unabhängig davon, dass es an jeglichen konkreten Belegen für diese Behauptung fehlt, sind die Angaben schon aufgrund ihrer Vagheit ungeeignet, einen menschlichen Verzehr von Jiaogulian in einem Umfang zu belegen, der eine Sicherheitsprüfung nach den Bestimmungen der Novel Food-Verordung als entbehrlich erscheinen ließe (vgl. zum Maßstab Senatsbeschluss vom 08.02.2021, a.a.O., juris Rn. 29).

    Bei der insoweit angesprochenen diätetischen Verwendung von Lebensmitteln mag es sich dabei um Verwendungsformen handeln, die - anders als die Verwendung als Arzneimittel - zum Nachweis einer Verwendung für den menschlichen Verzehr geeignet sein könnten (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 08.02.2021, a.a.O., juris Rn. 24 unter Verweis auf Erwägungsgrund 11 der Novel Food VO).

    Eine belastbare Aussage zum Umfang der diätetischen Verwendung von Jiaogulan vor dem maßgeblichen Stichtag lässt sich daraus daher nicht entnehmen (vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 08.02.2021, a.a.O., juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 9 S 2278/21

    Inverkehrbringen von cannabinoidhaltige Produkte ohne Zulassung; Feststellung der

    Es sei auch nicht überzeugend, wenn das Verwaltungsgericht auf den Beschluss des Senats vom 08.02.2021 (9 S 3951/20) verweise.

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris, und vom 10.04.2019 - 9 S 2790/18 - BayVGH, Beschluss vom 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 -, juris).

    Denn in der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, derjenige trägt, der das Lebensmittel in den Verkehr bringen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris Rn. 16, vom 16.10.2019 - 9 5 535/19 -, juris Rn. 13, 16, und vom 23.10.2017 - 9 S 1887/17 -, juris Rn. 23 ff; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 20; BayVGH, Urteil vom 12.05.2009 - 9 B 09.199 -, juris Rn. 19 ff).

    Lässt sich nach Auswertung der seitens des Lebensmittelunternehmers beigebrachten und der Behörde von Amts wegen bekannten oder bekannt gewordenen Information nicht feststellen, dass das betroffene Lebensmittel über eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in der Union verfügt, wirkt dies zu Lasten des Lebensmittelunternehmers (Senatsbeschluss vom 08.02.2021, a. a. O., juris Rn. 16).

    Dabei ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Angaben im "Novel Food Catalogue" (http://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/ public/index.cfm), der auf Informationen aus allen Mitgliedstaaten der Union beruht und von einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission als Hilfe zur Anwendung der Novel Food-Verordnung ständig aktualisiert wird, innerhalb der Mitgliedstaaten zwar keine Bindungswirkung im Rechtssinne entfalten; ihnen kommt aber eine Indizwirkung zu (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris Rn. 16, vom 16.10.2019, a. a. O., juris Rn. 15 ff. und vom 23.10.2017, a. a. O., juris Rn. 23 ff. sowie das auch von der Antragstellerin angeführte Urteil des BGH vom 16.04.2015 - I ZR 27/14 -, juris, Rn. 31 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019, a. a. O., juris Rn. 22).

    Mit dieser Systematik des Unionsrechts - deren Zweck explizit darauf gerichtet ist, ein hohes Niveau beim Schutz der menschlichen Gesundheit herbeizuführen (Art. 1 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283) - wäre es nicht vereinbar, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 09.03.2022, a. a. O., juris Rn. 26, und vom 08.02.2021, a. a. O., juris Rn. 32; OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59).

  • VG Sigmaringen, 29.06.2021 - 3 K 1081/21

    CBD; Cannabidol; Cannabinoid; Hanfextrakt; Novel Food

    Gerade, wenn - wie hier - immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris).

    In der Rechtsprechung ist dabei ebenfalls geklärt, dass die Aufnahme eines Lebensmittels in den "Novel Food Catalogue", der auf Informationen aus allen Mitgliedstaaten der Union beruht und von einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission als Hilfe zur Anwendung der Verordnung (EU) 2015/2283 ständig aktualisiert wird, innerhalb der Mitgliedstaaten zwar keine Bindungswirkung im Rechtssinne entfaltet, das Vorliegen der Novel Food-Eigenschaft aber indiziert (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris m.w.N.).

    Mit dieser Systematik des Unionsrechts wäre es nicht vereinbar, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris m.w.N.).

  • VG Freiburg, 14.12.2022 - 1 K 3219/22

    Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel; Extrakte und Blüten von Cannabis sativa

    Bei neuartigen Lebensmitteln im Sinne des Art. 3 Abs. 2 lit. a VO (EU) 2015/2283 sieht es der Unionsgesetzgeber generell als geboten an, den Nachweis über die Eignung des Lebensmittels zum menschlichen Verzehr im Rahmen eines Verfahrens für die Genehmigung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels in der Union zu führen (Art. 10 ff. VO (EU) 2015/2283; vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.06.2022 - 9 S 1003/22 -, vom 09.03.2022 - 9 S 3426/21 - juris-Rn. 14 und 32 sowie vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 - ähnl.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Aufnahme eines Lebensmittels in den sog. Novel Food-Katalog zwar keine Bindungswirkung im Rechtssinne entfaltet, das Vorliegen der Novel Food-Eigenschaft aber indiziert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 - OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.05.202 - 5 Bs 29/21 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 29.06.2021 - 3 K 1081/21 - VG Minden, Urteil vom 10.05.2022 - 7 K 812/20 - jeweils juris und m.w.N.).

    Mit dieser Systematik des Unionsrechts wäre es nicht vereinbar, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 - juris-Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 9 S 969/23

    Einstufung von CBD-Öl-Mundtropfen als Lebensmittel

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris, und vom 10.04.2019 - 9 S 2790/18 - Bay. VGH, Beschluss vom 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 -, juris).

    Mit der Systematik des Lebensmittelrechts im Bereich der neuartigen Lebensmittel wäre es nach der Rechtsprechung des Senats nicht vereinbar, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel-Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.06.2022 - 9 S 1003/22 -, juris Rn. 11, und vom 08.02.2021 a. a. O., juris Rn. 32; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2022 - 9 S 3426/21

    Einstufung eines Produkts aus Bio-Hanfsamenöl und Hanfextrakt als Lebensmittel;

    der lebensrechtlichen Anordnung bzw. die zukünftige Verwaltungspraxis des Antragsgegners darauf hin, dass es nach der Senatsrechtsprechung mit der Systematik des Unionsrechts nicht vereinbar wäre, die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung, die voraussichtlich zu Recht auf die Novel Food-Eigenschaft eines Lebensmittels gestützt ist, vom Vorliegen konkreter Gefährlichkeitsnachweise oder Sicherheitsbedenken abhängig zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris Rn. 32; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23.01.2020 - 13 B 1423/19 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59).
  • VG Würzburg, 10.11.2023 - W 8 K 23.340

    Anfechtungsklage, Maqui-Augen-Kapseln für Menschen, Nahrungsergänzungsmittel mit

    Auch wenn die Vollzugsbehörde nach allgemeinen Grundsätzen zur Amtsermittlung verpflichtet ist (Art. 24 BayVwVfG), verbleibt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, bei dem, der das Lebensmittel in den Verkehr bringen will (VG Freiburg, B.v. 14.12.2022 - 1 K 3219/22 - juris Rn. 31; VGH BW, B.v. 22.6.2022 - 9 S 1003/22 - juris Rn. 15; vgl. zur Beweislast auch schon VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 16; Nds.OVG, B.v. 12.12.2019 - 13 ME 220/19 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 12.5.2009 - 9 B 09.199 - juris Rn. 19 ff.; jeweils m.w.N.).

    Lässt sich nach Auswertung der seitens des Lebensmittelunternehmers beigebrachten und der Behörde von Amts wegen bekannten oder bekannt gewordenen Informationen nicht feststellen, dass das betroffene Lebensmittel über eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in der Union verfügt, wirkt dies zu Lasten des Lebensmittelunternehmers (VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 16).

  • VG Trier, 13.06.2022 - 6 K 3236/21

    Verbot cannabinoidhaltiger Lebensmittel

    Die diesem Katalog beizumessende Indizwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 27/14 -, juris, Rn. 31 ff.; VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 9 S 3951/20 -, juris, Rn. 16) hat die Klägerin durch ihr Vorbringen auch nicht erschüttert.

    Denn den das Lebensmittel in Verkehr bringenden Lebensmittelunternehmer - hier die Klägerin - trifft ausweislich seiner in Art. 4 Abs. 1 Novel-Food-Verordnung statuierten originären Prüfpflicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das in Streit stehende Produkt nicht unter den Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung fällt (so auch: VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 9 S 3951/20 -, juris, Rn. 16; NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019, a.a.O., Rn. 20; Streinz/Lamers, a.a.O., Rn. 510; wohl auch Meisterernst, Lebensmittelrecht, 1. Auflage 2019, § 14 Rn. 9, 12).

  • VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21

    Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel

    Im Übrigen trifft die Klägerin als die das Lebensmittel in Verkehr bringende Lebensmittelunternehmerin ausweislich ihrer in Art. 4 Abs. 1 Novel-Food-VO statuierten originären Prüfpflicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihr Produkt nicht in den Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung fällt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 9 S 3951/20 -, juris, Rn. 16; NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019, a.a.O., Rn. 20; Streinz/Lamers, a.a.O., Rn. 510; wohl auch Meisterernst, Lebensmittelrecht, 1. Auflage 2019, § 14 Rn. 9, 12).
  • VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245

    Inverkehrbringungsverbot, Cannabidiol (CBD), neuartige Lebensmittel, Aroma

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat nicht neuartig ist, trägt derjenige, der das Lebensmittel in den Verkehr bringen will (vgl. VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, U.v. 12.5.2009 - 9 B 09.199 - juris Rn. 19 ff.).

    Lässt sich nach Auswertung der seitens des Lebensmittelunternehmers beigebrachten und der Behörde von Amts wegen bekannten oder bekannt gewordenen Information nicht feststellen, dass das betroffene Lebensmittel über eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in der Union verfügt, wirkt dies zu Lasten des Lebensmittelunternehmers (vgl. VGH BW, B.v. 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 16).

  • OVG Thüringen, 31.01.2023 - 3 EO 569/22

    Antragsbefugnis des Inhaltsadressaten; Begründung der Anordnung der sofortigen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 9 S 1766/21

    Inverkehrbringens von unter Verwendung von Bambusbestandteilen hergestellten

  • VG Würzburg, 10.03.2021 - W 8 S 21.258

    Neuartige Lebensmittel, Antragsgegner, Verbot des Inverkehrbringens,

  • VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

  • OVG Sachsen, 05.10.2023 - 3 B 168/23

    Chargenvermutung bei gesundheitsschädlichen Lebensmitteln, hier: STEC-Befall von

  • OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23

    Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO und Rückforderung

  • VG München, 25.07.2022 - M 26b S 22.1159

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei

  • VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244

    Untersagung des Inverkehrbringens cannabishaltiger Lebensmittel

  • VG Berlin, 21.02.2022 - 14 L 611.21
  • VGH Bayern, 18.07.2022 - 20 CS 22.1069

    Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln

  • VG München, 02.01.2023 - M 26a S 22.5854

    Verbot des Inverkehrbringens, Kennzeichnungsmängel, Health-Claims-Verordnung,

  • VG Minden, 10.05.2022 - 7 K 812/20
  • VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21

    Einstweiliger Rechtsschutzes gegen Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags

  • VG Würzburg, 26.10.2021 - W 8 S 21.1303

    Sofortverfahren, ausreichende Begründung des Sofortvollzugs, CBD-Hanföl für

  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 20 CS 22.1540

    Verkehrsverbot für ein Tabakerzeugnis (Wasserpfeifentabak) - erfolgreiche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht