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   LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11   

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https://dejure.org/2011,49359
LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11 (https://dejure.org/2011,49359)
LG Köln, Entscheidung vom 21.12.2011 - 9 S 62/11 (https://dejure.org/2011,49359)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 9 S 62/11 (https://dejure.org/2011,49359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen; Maßgeblichkeit einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung für die Entschädigung; Erstreckung der Nutzungsentschädigung auf entgangene Gebrauchsvorteile

  • rabüro.de

    Zur Entschädigung für entzogene Gebrauchsvorteile bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen; Maßgeblichkeit einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung für die Entschädigung; Erstreckung der Nutzungsentschädigung auf entgangene Gebrauchsvorteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03

    Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs

    Auszug aus LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11
    Diese Entscheidung des Großen Senats ist nach Ansicht der Kammer dahingehend zu verstehen, dass eine Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen nicht nur in Betracht kommt, sofern Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug anfallen, sondern auch, sofern die Voraussetzungen einer Nutzungsausfallentschädigung im Sinne eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils gegeben sind (dahingehend auch: BGH aaO, Rn. 10; OLG Hamm, NZV 1994, 227, 228; OLG Köln, VersR 1995, 719, 720; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 453f.; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Schleswig, OLGR 2005, 601, 602; OLG Stuttgart, NZV 2007, 414, 415f.; a.A.: OLG Brandenburg, OLGR 1996, 76; OLG Köln, VersR 1997, 506; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 472; OLG Hamm, VersR OLGR 2000, 169, 170 und OLGR 2000, 211, 213; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 971; OLG Hamm, VersR 2004, 1572f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 659, 660f.; LG Halle, VersR 2002, 1525, 1527).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11
    Nach der Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, welcher sich die Kammer anschließt, kommt eine Entschädigung für entzogene Gebrauchsvorteile auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in Betracht, falls sich die Gebrauchsentbehrung nicht unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrages niederschlägt (Urteil des BGH vom 04. Dezember 2007, Az.: VI ZR 241/06, Rn. 6; Urteil des BGH vom 26. März 1985, Az.: VI ZR 267/83).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Köln, 21.12.2011 - 9 S 62/11
    Dabei muss nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs eine derartige Ergänzung des gesetzlich normierten Schadensbegriffs auf Fälle beschränkt bleiben, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen sei (BGH aaO; BGHZ [GSZ] 98, 212, 222).
  • AG Hannover, 17.01.2014 - 515 C 4283/13

    Keine Nutzungsausfallpauschale für gewerbliche Autovermieter

    Sofern das Fahrzeug unmittelbar zur Erbringung wirtschaftlicher Leistungen dient, ist der Ertragsentgang konkret zu berechnen (vgl. BGH, a. a. O.; LG Köln, Urteil vom 21.12.2011, Az. 9 S 62/11; AG Eisenach, Urteil vom 14.09.2011, Az. 59 C 173/11; AG München, Urteil vom 16.06.2010, Az. 334 C 17787/09; KG Berlin, Urteil vom 22.03.2010, Az. 12 U 128/09).
  • AG Bielefeld, 30.04.2014 - 410 C 325/13
    Dies ist jedenfalls in denjenigen Fällen interessengerecht, in denen sich das Unterbleiben der gewerbliche Nutzung eines verunfallten Fahrzeugs nicht unmittelbar in einem entgangenen Gewinn niederschlägt, wie dies etwa bei einem verunfallten Taxis der Fall ist (LG Köln, Urteil vom 21. "12.2011 - 9 S 62/11, Rdnr. 5 - zitiert nach Juris).
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