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   VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 9 S 82/02   

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https://dejure.org/2002,22968
VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 9 S 82/02 (https://dejure.org/2002,22968)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.2002 - 9 S 82/02 (https://dejure.org/2002,22968)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 2002 - 9 S 82/02 (https://dejure.org/2002,22968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Apothekenaufsicht - unzulässige offene Rezeptur in der Offizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 9 S 82/02
    Das umfasst auch Verstöße gegen das Apothekenrecht (BVerwG, Urt. vom 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, BVerwGE 106, 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1987 - 13 S 3263/86

    Rechtliches Gehör im Widerspruchsverfahren bei fehlender Fristsetzung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 9 S 82/02
    Hierzu brauchte ihn das Regierungspräsidium weder aufzufordern noch gar eine Frist zu setzen; dass es mit Erlass des angefochtenen Bescheides vier Wochen lang zuwartete, bot ausreichend Gelegenheit zur Äußerung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 06.04.1987 - 13 S 3263/86 -, NVwZ 1987, 1087).
  • VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86

    Verletzung rechtlichen Gehörs; zur Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 9 S 82/02
    Der Senat hegt schon Zweifel, ob der klägerischen Rechtsbehauptung, ein Ortstermin biete keinesfalls ausreichend Gelegenheit zur Äußerung im Sinne von § 28 LVwVfG, in dieser Allgemeinheit gefolgt werden könnte; das dürfte vielmehr von den jeweiligen Umständen abhängen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.12.1986 - 4 TH 1500/86 -, NVwZ 1987, 510; Bonk in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 5. Aufl. 1998, Rdnr. 35 zu § 28 VwVfG).
  • OVG Sachsen, 11.10.1993 - 1 S 202/93

    Gesetzlicher Parteiwechsel; Zuständigkeit; Nachholung; Anhörung; Klageänderung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 9 S 82/02
    Für die Entscheidung erheblich waren die Tatsachen, die der Pharmazierat bei der Besichtigung der klägerischen Apotheke am 07.12.2000 festgestellt hatte; ferner die Wertung, dass diese tatsächlichen Umstände als Verstöße gegen das geltende Apothekenrecht anzusehen und daher zu beanstanden seien; und schließlich die Inaussichtstellung, dass die Behörde dies nicht hinnehmen, sondern die Behebung der Missstände anordnen werde (vgl. Sächs. OVG, Beschl. vom 11.10.1993 - 1 S 202/93 -, NVwZ-RR 1994, 551; Clausen in: Knack, VwVfG, 7. Aufl. 2000, Rz. 10 zu § 28 VwVfG).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 40/16

    Insolvenzverfahren: Vorliegen einer unpfändbaren Aufwandsentschädigung;

    Das gilt auch dann, wenn er nicht nur im Rahmen der Besichtigung der Apotheken als Sachverständiger fungiert hat, sondern er zugleich mit der Durchführung der Überwachung selbst beauftragt (§ 64 Abs. 2 Satz 4 AMG) und somit nach § 64 Abs. 4 AMG zur Vornahme hoheitlicher Maßnahmen befugt war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2002 - 9 S 82/02, nv Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 9 S 1490/02

    Kein Arzneimittelverkauf an Autoschalter

    Das umfasst auch Verstöße gegen das Apothekenrecht (BVerwG, Urt. vom 22.01.1998 - 3 C 6.97 -, BVerwGE 106, 141 ; Senat, Urt. vom 12.11.2002 - 9 S 82/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03

    Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der

    Diese das Ermessen der Behörde regelnden und zur Sicherung einer einheitlichen Verwaltungspraxis (Art. 3 GG) bindenden Verwaltungsvorschriften stehen mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 64 Abs. 1 und Abs. 3 AMG in Einklang (vgl. auch Urteil des Senats vom 12.11.2002 - 9 S 82/02 -).
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