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Rechtsprechung
   LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07   

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https://dejure.org/2007,22352
LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2007,22352)
LG Köln, Entscheidung vom 04.07.2007 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2007,22352)
LG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2007,22352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertrag mit "Deutsches Gewerbeverzeichnis" auf Eintragung von Gewerbedaten ist sittenwidrig und nichtig - Landgericht Köln stellt Täuschungsversuch des "Dienstleisters" fest

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Es kann mithin auch derjenige anfechten, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat (BGH NJW-RR 2005, 1082, 1083).

    Die Grundsätze gelten indes gleichermaßen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 1082, 1084): so kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Darstellung im Angebotsschreiben vor allem darauf an, wie stark maßgebliche Vertragsparameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind.

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin in dem von ihr gerichtsbekannt (vgl. nur die Verfahren 9 S 44/07 sowie 9 S 139/07 vor der erkennenden Kammer, denen gleichgelagerte Sachverhalte zugrunde liegen) vielfach versandten Formular ausdrücklich einen monatlichen Vergütungs-beitrag von 67,- Euro zzgl.

    Die Täuschungsabsicht der Klägerin steht vorliegend auch deshalb zweifelsfrei fest, weil der Geschäftsführer der Klägerin - gerichtsbekannt (vgl. das Parallelverfahren vor der Kammer - 9 S 44/07 -) - wegen vergleichbarer Geschäftsgebaren bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 1.12.2004 wegen abertausender von Betrugsstraftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden ist.

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Der Markt für Internet-Firmenverzeichnis-se ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass zahlreiche Anbieter den Verbänden und Gewerbetreibenden den Grundeintrag kostenlos andienen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 2005, 67, 68).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im "Henghuber-Fall" (NJW 2005, 67, 68) ausgeführt:.

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 12 KLs 92 Js 20791/99

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Eine endgültige Gewissheit hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen der arglistigen Täuschung - auch in Bezug auf den erforderlichen Täuschungswillen der Klägerin - ergibt sich zudem aus der gerichtsbekannten Strafverurteilung des Geschäftsführers der Klägerin wegen ähnlicher Geschäfte im sog. "Adressbuchbereich" durch das Landgericht Frankfurt am Main im Jahre 2004 (Urteil vom 1.12.2004 - 5/12 KLs 92 Js 20791/99 -).

    Der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main (Urteil vom 1.12.2004 - 5/12 KLs 92 Js 20791/99 -) lagen u.a. folgende Feststellungen tatsächlicher Art zugrunde (zitiert nach juris ; gemäß den Angaben in juris veröffentlicht auch in WRP 2005, 642 ff.):.

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).
  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Dabei wäre es für die Berechtigung zu einer Vertragsanfechtung - die vorliegend seitens der Beklagten allerdings nicht erfolgt ist - ohne Relevanz, ob die Beklagte ihrerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Dabei wäre es für die Berechtigung zu einer Vertragsanfechtung - die vorliegend seitens der Beklagten allerdings nicht erfolgt ist - ohne Relevanz, ob die Beklagte ihrerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Dabei wäre es für die Berechtigung zu einer Vertragsanfechtung - die vorliegend seitens der Beklagten allerdings nicht erfolgt ist - ohne Relevanz, ob die Beklagte ihrerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Strafbarkeit des sog. Adressbuchschwindels

    Auszug aus LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH NJW 2001, 2187, 2189).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    "Grundeintrag Online"; Irreführung der Gestaltung eines Formulars über

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Arglistanfechtung eines Prozeßvergleichs; Offenbarungspflicht des

  • BGH, 15.01.1985 - X ZR 16/83

    Finanzierter Abzahlungskauf

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Betrügerische Angebotsschreiben

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin in dem von ihr gerichtsbekannt (vgl. nur die Verfahren 9 S 88/07 sowie 9 S 44/07 vor der erkennenden Kammer, denen gleichgelagerte Sachverhalte zugrunde liegen) vielfach versandten Formular ausdrücklich einen monatlichen Vergütungsbeitrag von 67,- Euro zzgl.

    Die Täuschungsabsicht der Klägerin steht vorliegend auch deshalb zweifelsfrei fest, weil der Geschäftsführer der Klägerin - gerichtsbekannt (vgl. nur die Urteile der Kammer in den Verfahren 9 S 44/07 und 9 S 88/07 vom 04.07.2007) - wegen vergleichbarer Geschäftsgebaren bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 1.12.2004 wegen abertausender von Betrugsstraftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden ist.

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin in dem von ihr gerichtsbekannt (vgl. nur die Verfahren 9 S 88/07 sowie 9 S 139/07 vor der erkennenden Kammer, denen gleichgelagerte Sachverhalte zugrunde liegen) vielfach versandten Formular ausdrücklich einen monatlichen Vergütungsbeitrag von 67,- Euro zzgl.
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07   

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https://dejure.org/2008,33390
LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2008,33390)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 11.07.2008 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2008,33390)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2008,33390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Streitwerts bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung seitens des Klägers; Streitwert in der Rechtsmittelinstanz bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die gerichtliche Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits; Minderung eines Streitwerts bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    Eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Klägers senkt den Streitwert im Regelfall auf die im Zeitpunkt der Erledigungserklärung bereits angefallenen Kosten (Anschluss BGH, NJW-RR 1990, 1474).

    Wird gegen die gerichtliche Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits Rechtsmittel eingelegt, so beläuft sich der Streitwert in der Rechtsmittelinstanz im Regelfall auf diejenigen Kosten, die dem Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung auferlegt worden sind (Anschluss BGH, NJW-RR 1990, 1474).

    Ein höherer Wert sei nur anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, die Gegenseite verfolge ein über die Vermeidung der Kostenlast hinaus gehendes Interesse (vgl. BGH, GuT 2008, 144; WuM 2008, 35; Grundeigentum 2007, 362; NJW-RR 1990, 1474; NJW 1969, 1173).

    Der Streitwert in der Rechtsmittelinstanz bemisst sich daher nach denjenigen Kosten, die dem Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung auferlegt worden sind (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1474).

    Da der Termin am 13.06.2007 nach Erledigungserklärung des Rechtsstreits seitens der Klägerin stattgefunden hat, bemessen sich die Terminsgebühren nach dem Wert der bis zur Erledigungserklärung angefallenen Kosten (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1474).

  • OLG München, 11.04.1995 - 11 W 1022/95
    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    Eine weitere Meinung in Rechtsprechung und Literatur macht einen pauschalen Abschlag auf den ursprünglichen Streitwert in unterschiedlicher Höhe (etwa OLG München, MDR 1995, 642 [OLG München 11.04.1995 - 11 W 1022/95] : 50%).
  • BGH, 30.01.2008 - XII ZR 146/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    Ein höherer Wert sei nur anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, die Gegenseite verfolge ein über die Vermeidung der Kostenlast hinaus gehendes Interesse (vgl. BGH, GuT 2008, 144; WuM 2008, 35; Grundeigentum 2007, 362; NJW-RR 1990, 1474; NJW 1969, 1173).
  • OLG München, 28.02.1996 - 28 W 676/96

    Festsetzung eines Streitwertes ; Forderung aus einem Mahnbescheid ; Erledigung

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    Unter anderem das Oberlandesgericht Schleswig vertritt hingegen die Auffassung, der Streitwert ändere sich durch eine einseitige Erledigungserklärung nicht (OLG Schleswig, SchlHA 2006, 176; SchlHA 2005, 92; ebenso etwa OLG München, NJW-RR 1996, 956 [OLG München 28.02.1996 - 28 W 676/96] ; Zöller-Herget, § 3, Rn. 16 - Erledigung der Hauptsache m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2006 - VIII ZR 227/04

    Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    Ein höherer Wert sei nur anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, die Gegenseite verfolge ein über die Vermeidung der Kostenlast hinaus gehendes Interesse (vgl. BGH, GuT 2008, 144; WuM 2008, 35; Grundeigentum 2007, 362; NJW-RR 1990, 1474; NJW 1969, 1173).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2004 - 1 KN 17/99
    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    Unter anderem das Oberlandesgericht Schleswig vertritt hingegen die Auffassung, der Streitwert ändere sich durch eine einseitige Erledigungserklärung nicht (OLG Schleswig, SchlHA 2006, 176; SchlHA 2005, 92; ebenso etwa OLG München, NJW-RR 1996, 956 [OLG München 28.02.1996 - 28 W 676/96] ; Zöller-Herget, § 3, Rn. 16 - Erledigung der Hauptsache m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    In welcher Höhe eine Rechtsmittelbeschränkung den Streitwert in der Rechtsmittelinstanz mindert, ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Wege einer Differenzrechnung zu berechnen (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1728).
  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    Ein höherer Wert sei nur anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, die Gegenseite verfolge ein über die Vermeidung der Kostenlast hinaus gehendes Interesse (vgl. BGH, GuT 2008, 144; WuM 2008, 35; Grundeigentum 2007, 362; NJW-RR 1990, 1474; NJW 1969, 1173).
  • BGH, 07.03.1969 - I ZR 22/68

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwerts - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
    Ein höherer Wert sei nur anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, die Gegenseite verfolge ein über die Vermeidung der Kostenlast hinaus gehendes Interesse (vgl. BGH, GuT 2008, 144; WuM 2008, 35; Grundeigentum 2007, 362; NJW-RR 1990, 1474; NJW 1969, 1173).
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 20.03.2008 - 9 S 88/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,80710
LG Itzehoe, 20.03.2008 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2008,80710)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 20.03.2008 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2008,80710)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 20. März 2008 - 9 S 88/07 (https://dejure.org/2008,80710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...

  • AG Münster, 21.11.2017 - 7 C 4009/15

    Mietminderung wegen mangelhafter Heiß- und Kaltwasserversorgung

    Es reicht insoweit nicht aus, wenn sich der erhebliche Rückstand, der jedenfalls gem. § 569 Abs. 3 BGB eine Monatsmiete überschreiten muss, aus Einzelbeträgen zusammen gesetzt, die für einen Zeitraum von mehr als zwei aufeinander folgenden Terminen angefallen sind, (vergleiche LG Itzehoe, Urteil vom 20.3.2008 zum Aktenzeichen 9 S 88/07, zitiert nach Juris, Lützenkirchen in Ermann BGB, 15. Auflage 2017, § 543 BGB, Randnummer 31).
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