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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 114/08   

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https://dejure.org/2008,7064
LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 114/08 (https://dejure.org/2008,7064)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2008 - 9 Sa 114/08 (https://dejure.org/2008,7064)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2008 - 9 Sa 114/08 (https://dejure.org/2008,7064)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifgerechte Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte); Berücksichtigung einer als Ärztin im Praktikum (AiP) absolvierten Zeit im Rahmen der Überführung des Arbeitsverhältnisses vom Bundesangestelltentarifvertrag in ...

  • hensche.de

    Eingruppierung, Oberarzt: Eingruppierung, TV-Ärzte

  • Judicialis

    TV-Ärzte § 16; ; TV-Ärzte § 16 Abs. 1 Satz 1; ; TV-Ärzte § 16 Abs. 1 Satz 2; ; TV-Ärzte § 16 Abs. 2; ; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 Satz 1; ; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; TVÜ-Ärzte § 5 Satz 1; ; TVÜ-Ärzte § 5 Satz 2; ; BÄrzteO § 2 a; ; TV-L § 16

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum [AiP] als Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit an Universitätskliniken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeiten als Arzt im Praktikum (AiP) bei Stufenzuordnung als Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit zu berücksichtigen ? Begriff der ärztlichen Tätigkeit nicht von Erlangung der Vollapprobation abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    AiP-Zeiten sind Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit gemäß dem TV-Ärzte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2200
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 624/05

    Vergütung eines Arztes nach Wegfall der Ausbildung als AiP

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 114/08
    Aus § 35 der Approbationsordnung für Ärzte ergibt sich dabei, dass der AiP ärztliche Tätigkeiten ausübte (vgl. insoweit BAG 8, 11.2006 -4 AZR 624/05- NZA-RR 2007, 303-306, II 3 b der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt vom 24. April 2008 -9 Sa 475/07 E-).

    Dass es sich bei der Tätigkeit als AiP um die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten handelte, hat das BAG (8.11.2006 -4 AZR 624/05- aaO., II 3 b der Gründe) ausdrücklich bestätigt.

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 114/08
    Die der Rechtsprechung des BAG (25.9.1996 -4 AZR 200/95- AP Nr. 218 zu § 22 BAT) im Rahmen der Eingruppierung nach Maßgabe des BAT zentral zugrunde liegende Erwägung, die Verwendung des Doppelbegriffs "Arzt mit ärztlicher Tätigkeit" begründe eine Synonymität beider Begriffe, träfe damit auf § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte gerade nicht zu.

    Das BAG (25.9.1996 - 4 AZR 200/95-, aaO.) hat AiP-Zeiten im Zusammenhang mit der Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe des BAT, die eine bestimmte Dauer "ärztlicher Tätigkeit als Arzt" voraussetzte, unberücksichtigt gelassen, hierbei aber gerade auf die Verwendung des Doppelbegriffs "Arzt mit ärztlicher Tätigkeit" abgestellt.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 9 Sa 475/07

    Anrechenbarkeit der als Arzt im Praktikum zurückgelegte Zeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 114/08
    2. Die Berufungskammer ist mit dem Arbeitsgericht und aus den gleichen rechtlichen Erwägungen wie das Arbeitsgericht sowie in Übereinstimmung mit dem Urteil des Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 24. April 2008 -9 Sa 475/07 E- der Auffassung, dass die von der Klägerin absolvierte AiP-Zeit als "Vorzeit ärztlicher Tätigkeit" im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte bei der Stufenordnung zu berücksichtigen ist.

    Aus § 35 der Approbationsordnung für Ärzte ergibt sich dabei, dass der AiP ärztliche Tätigkeiten ausübte (vgl. insoweit BAG 8, 11.2006 -4 AZR 624/05- NZA-RR 2007, 303-306, II 3 b der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt vom 24. April 2008 -9 Sa 475/07 E-).

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 579/04

    Tarifauslegung - Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 114/08
    Die Auseinandersetzung der Parteien konzentriert sich damit auf die Frage, welche der von ihnen vertretenen Auslegungen in Anwendung der bei der Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen nach ständiger Rechtsprechung des BAG (z.B. BAG 22.9.2005 -6 AZR 579/04- EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 42) anzuwendenden Auslegungskriterien zutreffend ist.
  • LAG Köln, 30.10.2008 - 13 Sa 401/08

    Eingruppierung; TV-Ärzte; Arzt im Praktikum

    Die als Arzt im Praktikum absolvierte Zeit ist bei der Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte (Länder) als förderliche Zeit zu berücksichtigen (im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz 22.8.2008 - 9 Sa 114/08 und 9 Sa 115/08; LAG Sachsen-Anhalt 24.4.2008 - 9 Sa 475/07 E).

    Das Berufungsgericht schließt sich zur Begründung in vollem Umfang den überzeugenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (in Übereinstimmung mit LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.04.2008 - 9 Sa 475/07 E) in seinen Entscheidungen vom 22.08.2008 - 9 Sa 114/08 und 9 Sa 115/08 - an: .

  • LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 5 Sa 384/09

    Arzt im Praktikum; Ausbildungszeit; Anrechnung bei Berechnung von Berufsjahren

    Stellt man aber den Ausbildungscharakter für die AiP-Zeit in den Vordergrund, so folgt hieraus nach Auffassung der erkennenden Berufungskammer zwingend, dass es sich dann nicht um vergleichbare Tätigkeiten im Sinne der Anlage 1 zu den AVR handeln kann, weil sie bei weitem nicht die Qualität und den Charakter ärztlicher Leistungen nach erfolgter Approbation erreichen (so auch für vergleichbare Fallgestaltungen bei entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen: LAG Schleswig-Holstein 27.01.2009 - 5 Sa 368/08 - n. v.; LAG Düsseldorf 16.04.2008 - 12 Sa 2237/07 - n. v.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 30.04.2008 - 2 Sa 59/08 - n. v.; LAG Baden-Württemberg 24.07.2008 - 11 Sa 16/08 - ZTR 2008, 612; anderer Auffassung: LAG Rheinland-Pfalz 22.08.2008 - 9 Sa 114/08 - ZTR 2008, 610).
  • ArbG Saarbrücken, 21.07.2009 - 61 Ca 197/08
    Der Kläger ist der Auffassung, dass AiP-Zeiten im Sinne von § 16 Abs. 2 TV Ärzte anzurechnen seien, er verweist insoweit auf mehrere arbeitsgerichtliche Entscheidungen (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2008, 9 Sa 475/07; Arbeitsgericht München, 27 Ca 9506/07; Arbeitsgericht Hamburg, 20 Ca 69/07; Arbeitsgericht Magdeburg 6 Ca 944/07; Arbeitsgericht Rostock 2 Ca 257/07; LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008, 9 Sa 114/08 und 9 Sa 115/08; LAG Köln vom 30.10.2008, 13 Sa 401/08).

    Hinsichtlich der zwischen den Parteien strittigen Frage, ob die AiP-Zeit des Klägers in der Schweiz nach § 16 Abs. 2 Satz TV Ärzte im Rahmen der Einstufung zu berücksichtigen ist, hat sich die Kammer vollumfänglich der Argumentation des Klägers sowie der Landesarbeitsgerichte Sachsen-Anhalt, Köln und Rheinland-Pfalz angeschlossen (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2008, 9 Sa 4 75/07; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2008, 9 Sa 114/08; LAG Köln vom 6.03.2009, 10 Sa 405/08).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.02.2009 - 6 Sa 369/08

    Eingruppierung, Arzt im Praktikum, Stufenzuordnung, Tätigkeitszeit,

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie Divergenz zu den Entscheidungen des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008, Az. 9 Sa 114/08, sowie des LAG Sachsen-Anhalt vom 24.04.2008, Az. 9 Sa 475/07 E, zuzulassen, § 72 Abs. 2 ArbGG.
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 5 Sa 368/08

    Eingruppierung, Arzt im Praktikum, Stufenzuordnung, Tätigkeitszeit,

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie Divergenz zu den Entscheidungen des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008, Az. 9 Sa 114/08, sowie des LAG Sachsen-Anhalt vom 24.04.2008, Az. 9 Sa 475/07 E, zugelassen, § 72 Abs. 2 ArbGG.
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