Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 11.04.2008 - 9 Sa 115/08   

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https://dejure.org/2008,4654
LAG Düsseldorf, 11.04.2008 - 9 Sa 115/08 (https://dejure.org/2008,4654)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2008 - 9 Sa 115/08 (https://dejure.org/2008,4654)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2008 - 9 Sa 115/08 (https://dejure.org/2008,4654)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Jährliche Sonderzahlung, Freiwilligkeitsvorbehalt, AGB-Kontrolle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 305 Abs. 1, 307, 310 Abs. 4 BGB
    Jährliche Sonderzahlung, Freiwilligkeitsvorbehalt, AGB-Kontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB durch Vergütung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers i.R.e. jährlichen Sonderzahlung; Vereinbarkeit der jährlichen Sonderzahlung mit § 307 Abs. 1 S. 1 BGB bei Zahlung unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 305 Abs. 1, 307, 310 Abs. 4 BGB
    Jährliche Sonderzahlung, Freiwilligkeitsvorbehalt, AGB-Kontrolle

  • Betriebs-Berater

    Unwirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts bei Sonderzahlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1; BGB § 307; BGB § 310 Abs. 4
    Jährliche Sonderzahlung; Freiwilligkeitsvorbehalt; AGB-Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2008 - 9 Sa 115/08
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG vom 28.06.2006, AP Nr. 74 zu § 242 BGB Betriebliche Übung m. w. N.).

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen als bei bedeutsamen Leistungsinhalten (BAG vom 28.06.2006, AP Nr. 74 zu § 242 BGB Betriebliche Übung m. w. N.).

  • ArbG Duisburg, 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2008 - 9 Sa 115/08
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07 - wird abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 22.760,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2008 - 9 Sa 115/08
    Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist (BAG vom 06.09.2007, NZA 2008, S. 219 m. w. N.).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2008 - 9 Sa 115/08
    Sie ist daher Arbeitsentgelt im Sinne von § 611 Satz 1 BGB (BAG vom 03.05.2006, EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 18; BAG vom 08.09.1998, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Tantieme).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. April 2008 - 9 Sa 115/08 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,80958
LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 115/08 (https://dejure.org/2008,80958)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2008 - 9 Sa 115/08 (https://dejure.org/2008,80958)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2008 - 9 Sa 115/08 (https://dejure.org/2008,80958)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Köln, 06.03.2009 - 10 Sa 405/08

    Eingruppierung; Arzt im Praktikum

    Gemäß dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2008 - 9 Sa 115/08 -, zitiert nach juris) ist ein übereinstimmendes und feststehendes allgemeines Sprachverständnis dahingehend, dass Arzt nur derjenige ist, wer die Vollapprobation erlangt hat, nicht festzustellen.

    Solches ist beim Arzt im Praktikum gemäß § 95 ÄAppO a. F. sowie nach § 10 BÄO a. F. der Fall (vgl. LAG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2008 - 9 Sa 115/08 -, zitiert nach Juris; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2008 - 9 Sa 475/07 E- , zitiert nach Juris).

    Im Umkehrschluss folgt daraus, dass es sich bei einschlägiger Berufserfahrung im Sinne des Satzes 1 um eine solche aus ärztlicher Tätigkeit handelt, die - wie oben beschrieben - auch beim Tätig werden als Arzt im Praktikum vorliegt (vgl. LAG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2008 - 9 Sa 115/08 -, zitiert nach Juris).

  • LAG Köln, 30.10.2008 - 13 Sa 401/08

    Eingruppierung; TV-Ärzte; Arzt im Praktikum

    Die als Arzt im Praktikum absolvierte Zeit ist bei der Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte (Länder) als förderliche Zeit zu berücksichtigen (im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz 22.8.2008 - 9 Sa 114/08 und 9 Sa 115/08; LAG Sachsen-Anhalt 24.4.2008 - 9 Sa 475/07 E).

    Das Berufungsgericht schließt sich zur Begründung in vollem Umfang den überzeugenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (in Übereinstimmung mit LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.04.2008 - 9 Sa 475/07 E) in seinen Entscheidungen vom 22.08.2008 - 9 Sa 114/08 und 9 Sa 115/08 - an: .

  • ArbG Saarbrücken, 21.07.2009 - 61 Ca 197/08
    Der Kläger ist der Auffassung, dass AiP-Zeiten im Sinne von § 16 Abs. 2 TV Ärzte anzurechnen seien, er verweist insoweit auf mehrere arbeitsgerichtliche Entscheidungen (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2008, 9 Sa 475/07; Arbeitsgericht München, 27 Ca 9506/07; Arbeitsgericht Hamburg, 20 Ca 69/07; Arbeitsgericht Magdeburg 6 Ca 944/07; Arbeitsgericht Rostock 2 Ca 257/07; LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008, 9 Sa 114/08 und 9 Sa 115/08; LAG Köln vom 30.10.2008, 13 Sa 401/08).
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