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   LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10   

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LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10 (https://dejure.org/2011,13711)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10 (https://dejure.org/2011,13711)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 (https://dejure.org/2011,13711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Vertretung - Haushaltsmittel - spätere Stellenbesetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schaffung von der weiteren Kontrolle entzogenen Vertretungsfällen durch befristete Übertragung von neuen Aufgaben auf Stammkräfte durch die Arbeitgeberin ist nicht möglich; Schaffung von der weiteren Kontrolle entzogenen Vertretungsfällen durch befristete Übertragung von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Der Kläger hat durch die bereits vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erhobene Klage die Klagefrist nach § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - ).

    Der Sachgrund der Vertretung liegt somit darin begründet, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend wegen Krankheit, Beurlaubung oder aus sonstigen Gründen an der Arbeitsleistung verhinderten Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis steht und mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit durch diesen rechnet (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - ).

    Auch dann besteht nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis an der Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 7 AZR 399/08 - und Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - ).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Dagegen rechtfertigt allein die Abhängigkeit von Haushaltsmitteln grundsätzlich nicht die Befristung, jedenfalls soweit nicht die besonderen Voraussetzungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG erfüllt sind, wobei die Wirksamkeit dieses Befristungsgrundes nunmehr grundsätzlich in Zweifel gezogen worden ist (vgl. Vorlagebeschluss des BAG vom 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 - A -).

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Sachgrund überhaupt mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist (vgl. dazu den bereits erwähnten Vorlagebeschluss des BAG vom 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 - A -).

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Auch nach dem im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) war die Beklagte nicht verpflichtet, den Sachgrund im Arbeitsvertrag anzugeben (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - ).

    Vielmehr muss ein Kausalzusammenhang zwischen einem zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und dem dadurch hervorgerufenen Vertretungsbedarf einerseits und der befristeten Einstellung der Vertretungskraft andererseits bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2001 - 7 AZR 263/00 - ).

  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Auch dann besteht nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis an der Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 7 AZR 399/08 - und Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - ).
  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Die Unsicherheit der finanziellen Entwicklung gibt noch keinen sachlichen Grund für die Befristung ab (vgl. BAG, Urteil vom 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Da die Befristung unwirksam ist, ist die Beklagte nach den Grundsätzen in dem Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - bereits vor rechtskräftigen Abschluss des Bestandsrechtsstreits verpflichtet, die Klägerin als Arbeitsvermittlerin weiter zu beschäftigten (vgl. HWK-Schmalenberg, a.a.O., § 17 TzBfG Rnd. 17).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 321/09

    Wirksamkeit einer Befristung - Sachgrund der Vertretung bzw. des vorübergehenden

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Sofern auch bei einer derartigen Fallgestaltung die Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG wirksam wäre, könnte der Arbeitgeber durch die befristete Übertragung von neuen Aufgaben auf Stammkräfte Vertretungsfälle schaffen, die einer weiteren Kontrolle entzogen wären (so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 -).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Denn nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - kann die beklagte Bundesagentur für Arbeit die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vor.
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Sofern ein im Arbeitsvertrag angegebener Sachgrund die Befristung nicht rechtfertigt, kann ein anderer nachgeschoben werden (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - ).
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Auszug aus LAG Köln, 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10
    Es darf sich nicht um Tätigkeiten handeln, die der Arbeitgeber im Rahmen des von ihm verfolgten Betriebszwecks dauerhaft wahrnimmt oder zu deren Durchführung er verpflichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - HWK-Schmalenberg, a.a.O., § 14 TzBfG Rdn. 13 f.).
  • ArbG Aachen, 17.06.2010 - 9 Ca 1544/10

    Vertretungsbefristung, § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 TzBfG, Mitwirkung des

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

    Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner angenommen, dass auch durch die vorübergehende Abordnung der Stammkraft ein Vertretungsbedarf iSd. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG entstehen kann (ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 40, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71; Hunold DB 2012, 288; aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Rn. 12; LAG Köln 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - Rn. 29, nicht rkr.; LAG Köln 14. September 2011 - 3 Sa 69/11 - Rn. 31, LAGE § 14 TzBfG Nr. 66, nicht rkr.; wohl auch Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 33) .
  • LAG Köln, 14.09.2011 - 3 Sa 69/11

    Unwirksame Befristung zur Vertretung bei befristeter Bereitstellung

    Die erkennende Kammer folgt in der rechtlichen Qualifizierung des streitgegenständlichen befristeten Arbeitsvertrages im Wesentlichen der Argumentation der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10 -).

    Einen Vertretungsfall im Sinne der BAG Rechtsprechung stellt dies nicht da (ebenso LAG Köln, Urteil vom 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10 -).

    Ebenso wie in der Privatwirtschaft kann aber allein die Unsicherheit der finanziellen Entwicklung für sich betrachtet noch keinen sachlichen Grund für die Befristung abgeben (vgl. LAG Köln, Urteil vom 16.03.2011 - 9 Sa 1308/10 -).

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11

    Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung

    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht angenommen, dass auch durch die vorübergehende Abordnung der Stammkraft ein Vertretungsbedarf iSd. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG entstehen kann (ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 40, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71; Hunold DB 2012, 288; aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Rn. 12; LAG Köln 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - Rn. 29, nicht rkr.; LAG Köln 14. September 2011 - 3 Sa 69/11 - Rn. 31, LAGE § 14 TzBfG Nr. 66, nicht rkr.; wohl auch Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 33) .
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 833/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - aufgehoben.
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

    (2) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht angenommen, dass auch durch die vorübergehende Abordnung der Stammkraft ein Vertretungsbedarf iSd. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG entstehen kann (ebenso LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 34/11 - Rn. 40, LAGE § 14 TzBfG Nr. 71; Hunold DB 2012, 288; aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - Rn. 12; LAG Köln 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - Rn. 29, nicht rkr.; LAG Köln 14. September 2011 - 3 Sa 69/11 - Rn. 31, LAGE § 14 TzBfG Nr. 66, nicht rkr.; wohl auch Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 33) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

    Lasse man eine derartige Konstellation ausreichen, so könne der Arbeitgeber durch eine bloße Verschiebung von Aufgaben und vorübergehender Versetzung von Arbeitnehmern selbst Vertretungsfälle schaffen, die einer weiteren Kontrolle entzogen wären (LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2010 - 2 Sa 321/09 - [...]; LAG Köln 16. März 2011 - 9 Sa 1308/10 - [...]; wohl auch LAG Köln 14. September 2011 - 3 Sa 69/11 - [...]).
  • LAG München, 04.10.2012 - 4 Sa 422/12

    Befristung

    In der Tat könnte bei Anerkennung eines solchen Sachverhaltes als ausreichenden Sachgrunds der Vertretung im Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG der Arbeitgeber durch bloße Neuverteilung/Verschiebung von Aufgaben und anschließender vorübergehender Versetzung von Arbeitnehmern/Stammkräften zur Erledigung solcher anderen Aufgaben Vertretungsfälle in diesem Sinn generieren, die dann einer weiteren Kontrolle entzogen wären und letztlich den Kündigungsschutz des vertretungsweise tätigen Arbeitnehmers umgehen könnten (so LAG Mecklenburg-Vorpommern, aaO. - Ziff. 1. der Gründe - ebenso LAG München, U. v. 15.02.2012, 8 Sa 693/11, juris - II. der Gründe, in einem Parallelverfahren betreffend ebenfalls die Geschäftsstelle B. der Beklagten - LAG Köln, U. v. 16.03.2011, 9 Sa 1308/10, juris - II. 1. c/Rz. 29 der Gründe - aA jedoch LAG Köln, U. v. 30.05.2011, 2 Sa 209/11, juris und ArbR 2011, S. 624 - Rzn. 25 f der Gründe - LAG Düsseldorf, U. v. 24.02.2011, 5 Sa 1647/10, juris - Rz. 39 der Gründe - LAG Baden-Württemberg, U. v. 21.05.2012, 1 Sa 34/11, juris - II. 2. b bb/Rzn. 39 f der Gründe -: offensichtlich jeweils betreffend vergleichbare Befristungssituationen bei der Beklagten; siehe auch Hunold, DB 2012, S. 288 f).
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