Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 13.04.2007 - 9 Sa 143/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betriebliche Übung, doppelte Schriftformklausel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 307 Abs. 1 S. 1, 306 Abs. 2 BGB
Betriebliche Übung, doppelte Schriftformklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz der Miete für eine Wohnung in China aufgrund eines Anstellungsvertrages; Ersatz der Aufwendungen für eine Miete aufgrund einer betrieblichen Übung; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bei Verwendung von Schriftformklauseln; Auslegung ...
- LAG Düsseldorf
§§ 307 Abs. 1 S. 1, 306 Abs. 2 BGB
Betriebliche Übung, doppelte Schriftformklausel - hensche.de
Betriebliche Übung, Schriftform, Betriebsübung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unangemessene Benachteiligung durch doppelte Schriftformklausel - keine geltungserhaltende Reduktion zum Ausschluss von Ansprüchen aus betrieblicher Übung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- doczz.fr (Auszüge)
AGB-Kontrolle, doppelte Schriftformklausel in Formularverträgen in der Regel unwirksam
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Aufwendungsersatzanspruch des AN aus betrieblicher Übung, doppelte Schriftformklausel, betriebliche Übung, Aufwendungsersatzanspruch, AN
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 24.11.2006 - 7 Ca 3670/05
- LAG Düsseldorf, 13.04.2007 - 9 Sa 143/07
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 455
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.03.1986 - VIII ZR 85/85
Formularmäßige Vereinbarung einer Schriftformklausel
Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2007 - 9 Sa 143/07
Schriftformklauseln benachteiligen den Vertragspartner des Verwenders von AGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen, wenn nach ihnen auch nach dem Vertragsschluss getroffene mündliche Abmachungen mit umfassend zur Vertretung des Verwenders der AGB berechtigten Personen ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit haben (im Anschluss an BGH NJW 1986, S. 1809 und BGH NJW 1983, S. 1853 zu § 9 AGBG).Für unwirksam hat der BGH jedoch Schriftformklauseln jedenfalls dann gehalten, wenn nach ihnen auch nach dem Vertragsschluss getroffene mündliche Abmachungen zwischen dem Kunden und umfassend zur Vertretung des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigten Personen ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit haben (BGH, Urteil vom 26.03.1986, NJW 1986, S. 1809; BGH…, Urteil vom 28.04.1983, NJW 1983, S. 1853).
- BGH, 28.04.1983 - VII ZR 246/82
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Mündliche Nebenabreden
Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2007 - 9 Sa 143/07
Schriftformklauseln benachteiligen den Vertragspartner des Verwenders von AGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen, wenn nach ihnen auch nach dem Vertragsschluss getroffene mündliche Abmachungen mit umfassend zur Vertretung des Verwenders der AGB berechtigten Personen ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit haben (im Anschluss an BGH NJW 1986, S. 1809 und BGH NJW 1983, S. 1853 zu § 9 AGBG).Für unwirksam hat der BGH jedoch Schriftformklauseln jedenfalls dann gehalten, wenn nach ihnen auch nach dem Vertragsschluss getroffene mündliche Abmachungen zwischen dem Kunden und umfassend zur Vertretung des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigten Personen ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit haben (BGH…, Urteil vom 26.03.1986, NJW 1986, S. 1809; BGH, Urteil vom 28.04.1983, NJW 1983, S. 1853).
- LAG Düsseldorf, 12.01.2007 - 9 Sa 1637/05
fristlose Kündigung, Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2007 - 9 Sa 143/07
Durch Urteil vom 12.01.2007 hat das LAG Düsseldorf entschieden, dass diese Kündigung wirksam ist (AZ: 9 Sa 1637/05). - BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81
AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß
Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2007 - 9 Sa 143/07
Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (BAG, Urteil vom 04.03.2004, AP Nr. 3 zu § 309 BGB; BGH, Urteil vom 17.05.1982, BGHZ 84, S. 109). - BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.04.2007 - 9 Sa 143/07
Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (st. Rechtsprechung des BAG, z. B. Urteil vom 16.01.2002, AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung m. w. N.).
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. April 2007 - 9 Sa 143/07 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 26 Sa 1132/07
Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Unwirksamwerden eines …
Ein Anspruch aus betrieblicher Übung hätte hier auch dann nicht entstehen können, wenn der Freiwilligkeitsvorbehalt und die Schriftformklausel (dazu LAG Düsseldorf - 13. April 2007 - 9 Sa 143/07 - NZA-RR 2007, 455, zu 2 der Gründe) nun als unwirksam anzusehen und die entstandenen Lücken durch ergänzende Vertragsauslegung nicht zu schließen sein sollten.