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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 (https://dejure.org/2017,51797)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 (https://dejure.org/2017,51797)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 (https://dejure.org/2017,51797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG § 7; GG Art. 19 ; GG Art. 20 ; GG Art. 9
    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • rechtsportal.de

    SokaSiG § 7; GG Art. 19 ; GG Art. 20 ; GG Art. 9
    Verfassungsmäßigkeit des SokaSig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    Die Regelungen wurden entsprechend angewandt und unter Berufung auf die Allgemeinverbindlichkeit durchgehend von den Gerichten zur Begründung von Zahlungspflichten herangezogen (s. hierzu ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 76ff, juris).

    Ausgehend von diesen vorliegenden und gerichtlich angewandten Allgemeinverbindlicherklärungen mussten die Normadressaten von einer allgemeinen Geltung dieser Tarifverträge ausgehen, die einer anderweitigen Disposition entgegensteht (vgl. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn.64ff, juris).

    In der Konstellation einer auf der Grundlage von Allgemeinverbindlicherklärungen geführten Sozialkasse hatten auch die Adressaten der Tarifverträge, denen Leistungen nach diesen Tarifverträgen zustehen, Veranlassung auf eine Geltung dieser Tarifverträge für alle erfassten Betriebe zu vertrauen und entsprechende Dispositionen zu treffen (s. hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 99, juris).

    Ausgehend hiervon bestehen keine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung eines Sozialkassensystems für die Baubranche mit ihren besonderen Bedingungen (s. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 170, juris).

    Unabhängig beabsichtigt der Gesetzgeber für etwa als ähnlich gelagert anzusehender Fällen gemäß dem Entwurf eines 2. SoKaSiG, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen (vgl. BT-Drs 18/128510; s. auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 166, juris).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, Rn. 68, juris).

    d) Ebenso wie bereits bei der Allgmeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    Der Kläger führt aus, jedenfalls die Allgemeinverbindlicherklärung von 2006 sei nach Rücknahme der Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. August 2015, Az. 7 BvL 5007/14, 7 BvL 5008/14 wirksam.

    Da hiernach der geltend gemachte Anspruch gegeben ist, kann dahingestellt bleiben, ob ein Anspruch auch aufgrund einer Nachwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung vom 24. Februar 2006 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe in den Fassungen vom 14. Dezember 2004 und vom 15. Dezember 2005 gegeben ist (s. zur Wirksamkeit dieser AVE LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 BvL 5007/14 7 BvL 5008/14 -, juris, rechtskräftig nach Rücknahme der zunächst beim Bundesarbeitsgericht eingelegten Beschwerde; vgl. zu einer möglichen Nachwirkung Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Januar 2017 - 10 Sa 1747/14 -, juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    Daneben verwies das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung darauf, der erste Anschein spreche für die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Allgemeinverbindlicherklärung (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 89 m.w.N.).

    f) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    Es bleibt Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise - in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit - näher zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, BVerfGE 44, 322 -353, Rn. 60).
  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    (1) Die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte negative Koalitionsfreiheit, d.h. die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (s. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 -, Rn. 27, juris) wird nicht verletzt.
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, Rn. 68, juris).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    d) Ebenso wie bereits bei der Allgmeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, juris).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    (1) Die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte negative Koalitionsfreiheit, d.h. die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (s. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 -, Rn. 27, juris) wird nicht verletzt.
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, Rn. 395, juris).
  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

  • EuGH, 27.06.2017 - C-74/16

    Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt,

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

    (1) Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der vom Arbeitsgericht im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung überzeugend ausgeführt hat, konnte ein solches Vertrauen bis zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV 2008, VTV 2010 und des VTV 2014 nicht entstehen, weil der VTV seit vielen Jahren für allgemeinverbindlich erklärt worden war, der Beklagte die Sozialkassenbeiträge stets auf der Grundlage des für allgemeinverbindlich erklärten VTV eingezogen hatte und bis zum 21. September 2016 keine höchstrichterliche Entscheidung existierte, die von der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge, die Gegenstand des Sozialkassensicherungsgesetzes sind, ausging (LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2016 - 3 Sa 1830/18 - Rn. 43 zitiert nach juris; ebenso z.B. LAG Hessen vom 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 Rn. 75 ff. zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 27 zitiert nach juris).

    (3) Abgesehen davon konnte ein Vertrauen in die Rückerstattung der in der Vergangenheit auf der Grundlage des jeweils für allgemeinverbindlich erklärten VTV gezahlten Beiträge schon deshalb nicht entstehen, weil nicht ausgeschlossen ist, dass einer Rückabwicklung für die Vergangenheit der Schutz des Vertrauens derjenigen, die Leistungen nach den VTV bezogen haben, in den Bestand dieser Leistungen entgegensteht (vgl. Hessisches LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 99 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 29; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2018 - 11 Sa 165/18 - Rn. 71 zitiert nach juris).

    Durch die Geltung der Tarifverträge aufgrund eines Gesetzes anstelle einer Allgemeinverbindlicherklärung wird kein weitergehender Beitrittsdruck ausgeübt als dies bei der Allgemeinverbindlicherklärung der Fall ist (LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 32).

    (1) Eine Verletzung der von Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit scheidet schon deshalb aus, weil das Sozialkassensicherungsgesetz keine Berufsausübungsregel enthält (LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 37 zitiert nach juris; Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 185 zitiert nach juris, jeweils mwN.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 301/18

    Rückwirkung von belastenden Gesetzen

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1830/16 - unter B. II. 4. der Gründe (Rn. 38 ff. zitiert nach juris), denen sich die Kammer anschließt, (ebenso z.B. LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 23 ff. zitiert nach juris sowie bereits Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 66 ff. zitiert nach juris; zustimmend z.B. auch Bader, jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2 und Ulber, NZA 2017, 1104 ) verwiesen.

    Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber hier in Übereinstimmung mit den Tarifvertragsparteien Gebrauch gemacht (LAG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/16 - Rn. 36 f. zitiert nach juris mwN.; zustimmend Bader, jurisPR-ArbR 39/2017 Anm. 2; vgl. auch Hessisches LAG vom 02.06.2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 169 zitiert nach juris und LAG Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 33 zitiert nach juris).

    Durch die Geltung von tariflichen Regelungen aufgrund eines Gesetzes anstelle einer Allgemeinverbindlicherklärung wird kein weitergehender Beitrittsdruck ausgeübt als dies bei der Allgemeinverbindlicherklärung der Fall ist (LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 32 zitiert nach juris; vgl. auch Hessisches LAG 2. Juni 2917 - 10 Sa 970/16 - Rn. 173 zitiert nach juris).

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16

    Klageänderung; Änderung der Rechtslage; Zweifel Verfassungsmäßigkeit SoKaSiG

    Die Kammer 9 hat in einem Parallelrechtsstreit im Urteil vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - hierzu ausgeführt:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17

    Allgemeinverbindlicherklärung; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im

    Insbesondere die Rückwirkung ist vorliegend ausnahmsweise zulässig (vgl. zum folgenden die Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - LAG Hessen 02.06.2017 - 10 Sa 907/16 - LAG Hessen 20.06.2017 -12 Sa 518/16 - sowie LAG Hessen Beschluss vom 19.06.2017 - 10 Ta 524/16 -, alle zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSig

    Die Beklagte unterfällt, wie sich aus den Urteilen zu den Beitragsforderungen ergibt, dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV (vgl. das Urteil derselben Kammer vom selben Tage, LArbG BlnBbg, Urt. v. 27. Juli 2017, 9 Sa 1538/16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1536/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

    Die Beklagte unterfällt, wie sich aus den Urteilen zu den Beitragsforderungen ergibt, dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV (vgl. das Urteil derselben Kammer vom selben Tage, LArbG BlnBbg, Urt. v. 27. Juli 2017, 9 Sa 1538/16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

    Die Kammer schließt sich den folgenden für zutreffend erachteten Ausführungen der Kammer 9 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16, Revision eingelegt zum Az. 10 AZR 325/17) zur Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG an:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 110/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

    Die Kammer schließt sich den folgenden für zutreffend erachteten Ausführungen der Kammer 9 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16, Revision eingelegt zum Az. 10 AZR 325/17) zur Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG an:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 109/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

    Die Kammer schließt sich den folgenden für zutreffend erachteten Ausführungen der Kammer 9 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16, Revision eingelegt zum Az. 10 AZR 325/17) zur Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG an:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18

    Darlegungslast der Sozialkasse

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