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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10   

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https://dejure.org/2011,12555
LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10 (https://dejure.org/2011,12555)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10 (https://dejure.org/2011,12555)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 9 Sa 1771/10 (https://dejure.org/2011,12555)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründeter Entschädigungsanspruch mangels Geschlechtsdiskriminierung oder Altersdiskriminierung bei sachlich gerechtfertigter Benachteiligung durch ein rechtmäßiges Ziel; Unbegründete Entschädigungsklage wegen Geschlechtsdiskriminierung und Altersdiskriminierung durch ...

  • Betriebs-Berater

    Geschlechts- und Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung

  • Betriebs-Berater

    Geschlechts- und Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Entschädigungsklage wegen Geschlechts- und Altersdiskriminierung durch öffentliche Arbeitgeberin bei Ausschreibung eines "Trainee-Programms für Hochschulabsolventen/Young Professionals" unter vorrangiger Berücksichtigung gleichqualifizierter Frauen

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellenausschreibung für Berufsanfänger sachlich gerechtfertigt bei Trainees

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 2040
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    a) Der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen verpöntem Merkmal und der Benachteiligung ist nur dann gegeben, wenn die nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft oder dadurch motiviert ist (BT-Drucks. 16/1780 S. 32), wobei es ausreicht, dass in einem Motivbündel, das die Entscheidung beeinflusst hat, das Merkmal als Kriterium enthalten gewesen ist (BAG vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - AP Nr. 1 zu § 15 AGG, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Entscheidung vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - AP Nr. 1 zu § 15 AGG) sind als legitime Ziele iSd. § 10 Satz 1 AGG nicht nur solche anzusehen sind, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, sondern auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen, wobei es sich nicht nur um gesetzlich anerkannte Interessen handeln muss.

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Ein Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt voraus, dass der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 1 AGG verstoßen hat (BAG vom 28.05.2009 - 8 AZR 536/08 - AP Nr. 1 zu § 8 AGG, m.w.N.).

    Die hierin liegende Versagung der Chance auf Einstellung stellt eine ungünstige Behandlung dar - unabhängig davon, ob eine Einstellung andernfalls erfolgt wäre (BAG vom 28.05.2009 - 8 AZR 536/08 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Dass der Wortlaut nicht den genauen Gesetzestext aufnimmt, steht der korrekten Ausschreibung nicht entgegen, weil sie inhaltlich genau dies ausdrückt (vgl. zur Unerheblichkeit der Abweichung vom Gesetzeswortlaut: LAG Düsseldorf vom 08.01.2009 - 12 Sa 1102/08 - LAGE § 15 AGG Nr. 6a).

    Hinzu kommt, dass die in der Ausschreibung zu Tage tretende (nur möglicherweise) unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen von § 5 AGG abgedeckt ist, denn durch sie werden bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen (vgl. dazu LAG Düsseldorf vom 08.01.2009 - 12 Sa 1102/08 - a.a.O.).

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Ein Merkmal iSd. des § 1 AGG ist damit "eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung", wenn die Tätigkeit ohne dieses Merkmal bzw. ohne Fehlen dieses Merkmals entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (BAG vom 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 - AP Nr. 2 zu § 8 AGG).
  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 308/03

    Nicht geschlechtsneutrale Ausschreibung einer Ausbildungsstelle und Garantie der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Zu solchen Indiztatsachen gehören auch eine nicht "merkmalsfreie" Ausschreibung, wie sich aus § 11 AGG ergibt, und ein ebensolches Auswahlverfahren (BVerfG vom 21.09.2006 - 1 BvR 308/03 - AP Nr. 24 zu § 611a BGB; BAG vom 24.04.2008 - 8 AZR 257/07 - AP Nr. 2 zu § 33 AGG).
  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 731/00

    Unzulässige Berufung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Daher entspricht sie nicht den Anforderungen, die an die Begründung einer Berufung zu stellen sind, denn diese hat im einzelnen anzugeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig gehalten wird (vgl. z.B. BAG vom 28.02.2002 - 6 AZR 731/00 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Eine unmittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 1 AGG liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, wobei die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpfen muss (BAG vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 - NZA 2010, 1412).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Vielmehr reicht es aus, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung hierfür eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (BAG vom 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Zu solchen Indiztatsachen gehören auch eine nicht "merkmalsfreie" Ausschreibung, wie sich aus § 11 AGG ergibt, und ein ebensolches Auswahlverfahren (BVerfG vom 21.09.2006 - 1 BvR 308/03 - AP Nr. 24 zu § 611a BGB; BAG vom 24.04.2008 - 8 AZR 257/07 - AP Nr. 2 zu § 33 AGG).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
    Sie kann aber auch Gründe vortragen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (BAG 28.01.2010 - 2 AZR 764/08 - NZA 2010, 625).
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