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LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 9 Sa 199/05 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 9 Sa 199/05 (https://dejure.org/2005,11368)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Arbeitnehmers durch Mobbingverhalten von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 847 Abs. 1; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO §§ 512 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276 § 280 Abs. 1 § 847 Abs. 1
Unbegründete Schmerzensgeldklage bei Mobbing - Darlegungslast des Klägers - ausreichende Beweisantritte zur Untermauerung systematischen Vorgehens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 21.12.2004 - 5 Ca 798/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 9 Sa 199/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 9 Sa 199/05
Mobbing ist mithin das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (vgl. BAG, Beschluss vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 = AP Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03
Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 9 Sa 199/05
Zur substantiierten Darlegung der Mobbingvorwürfe ist zwar nicht generell eine genaue Datumsangabe in jedem Einzelfall erforderlich, aber eine Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. BAG, Beschluss vom 20.03.2003 - 8 AZN 27/03 = Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 489/07
Außerordentliche Kündigung - leitender Angestellter - Betriebsratsanhörung - …
Arbeitsrechtlich erfasst der Begriff des Mobbing fortgesetzte aufeinander aufbauende oder in einander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 Sa 982/06 - 05.01.2005, 9 Sa 199/05).