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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 9 Sa 29/06   

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https://dejure.org/2006,10489
LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 9 Sa 29/06 (https://dejure.org/2006,10489)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.04.2006 - 9 Sa 29/06 (https://dejure.org/2006,10489)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. April 2006 - 9 Sa 29/06 (https://dejure.org/2006,10489)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung während laufendem Feststellungsverfahren - Kündigungszustimmung - Unterrichtung des Arbeitgebers über Verschlimmerungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Schwerbehinderten; Folgen einer Nichtunterrichtung des Arbeitgebers über die Stellung des Antrags auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch; Voraussetzung für einen Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter; Bedeutung der Stellung ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; SGB IX § 14; ; SGB IX § 69; ; SGB IX § 69 Abs. 1; ; SGB IX § 69 Abs. 1 S. 2; ; SGB IX § 69 Abs. 2; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90 Abs. 2 a; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer bei fristgerechter Mitteilung des Gleichstellungsantrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04

    Fristlose Kündigung und Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 9 Sa 29/06
    Soweit sich die Beklagte demgegenüber auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 16.03.2005 (Az. 9 Sa 961/04) berufe, sei der dortige Fall mit dem streitgegenständlichen nicht vergleichbar, da dort nur die rückwirkende Feststellung der Eigenschaft als gleichgestellter behinderter Mensch im Streit gewesen sei.

    Schließlich habe das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16.03.2005 (Az. 9 Sa 961/04) zutreffende Aussagen zu der Auslegung des § 90 Abs. 2 a SGB IX gemacht, die auf das vorliegende Verfahren übertragbar seien.

    Angesichts des sich so darstellenden Gesetzeszweckes hält die erkennende Kammer auch nicht an der im Urteil vom 16.03.2005 (Az. 9 Sa 961/04) vertretenen, ausschließlich am Wortlaut orientierten Gesetzesauffassung fest.

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2006 - 9 Sa 29/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urteil v. 05.07.1990 - 2 AZR 8/90 = AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986) ist § 85 SGB IX anwendbar, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung der Arbeitnehmer einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim Integrationsamt gestellt hat und - bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Antragstellung - den Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung über seinen Antrag informiert hat.
  • VG Oldenburg, 16.02.2007 - 13 A 2793/05

    Behinderter Mensch; Behinderung; Feststellung; Fristablauf; Gleichstellung;

    Sie ist daher nicht dahingehend auszulegen, dass das "oder" durch ein "und" zu ersetzen ist und die Vorschrift somit nicht zwei alternative, sondern kumulative Tatbestandsvoraussetzungen regelt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urt. v. 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26. April 2006 - 9 Sa 29/06 -, juris; Kuhlmann, a.a.O., Ziff.38).

    Diese treffen im Verhältnis zueinander scheinbar widersprüchliche Aussagen, so dass die Regelung nach verbreiteter Auffassung als missglückt gilt (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26. April 2006 - 9 Sa 29/06 -).

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