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   LAG Hamm, 12.04.1976 - 9 Sa 29/76   

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LAG Hamm, 12.04.1976 - 9 Sa 29/76 (https://dejure.org/1976,2491)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.04.1976 - 9 Sa 29/76 (https://dejure.org/1976,2491)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. April 1976 - 9 Sa 29/76 (https://dejure.org/1976,2491)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DB 1976, 1112
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 19.11.1993 - 9 Sa 111/93

    Zwischenzeugnis: Erwähnung der Freistellung als Personalratsmitglied

    Es handele sich zwar um eine Beschäftigung, die erst durch das Arbeitsverhältnis ermöglicht werde, diesem aber nicht immanent sei und vor allem nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliege (LAG Frankfurt, Urteil vom 18.02.1953 - II LA 22/53 -, DB 1953, 404; vom 02.12.1983 - 13 Sa 141/83 -, AuR 1984, 287 LS; LAG Hamm, Urteil vom 12.04.1976 - 9 Sa 29/76 -, DB 1976, 1122 LS; vgl. Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 12. Aufl., S. 55; Brill, BB 1981, 616, 617; Eisemann, in: BGB -RGRK, 12. Aufl., § 630 Rdn. 31 unter e; grundsätzlich zustimmend für dienstliche Regelbeurteilungen BAG, Urteil vom 19.08.1992 - 7 AZR 262/91 -, DB 1993, 1525, 1526 unter III 3 e der Gründe).

    Wenn die Frage nicht offen gelassen wird (so LAG Hamm, Urteil vom 12.04.1976, aaO.), soll das nur dann nicht gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit aus schließlich für den Betriebsrat tätig war und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht in der Lage ist, die Leistungen des Arbeitnehmers hinsichtlich der an sich geschuldeten Arbeit zu beurteilen (LAG Frankfurt, Urteil vom 10.03.1977, aaO., Leitsatz; vgl. Schleßmann, aaO., ebenda; für die dienstliche Regelbeurteilung BAG, Urteil vom 19.08.1992, aaO., 1525, 1526 f. unter III 3 f und g der Gründe).

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