Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 17.07.2007

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 23.03.2007 - 9 Sa 292/07   

Zitiervorschläge
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LAG Düsseldorf, 23.03.2007 - 9 Sa 292/07 (https://dejure.org/2007,6878)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2007 - 9 Sa 292/07 (https://dejure.org/2007,6878)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2007 - 9 Sa 292/07 (https://dejure.org/2007,6878)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzug eines Arbeitgebers mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers bei fehlendem Leistungsvermögen des Arbeitnehmers; Darlegungslast und Beweislast für das Unvermögen des Arbeitnehmers; Erschütterung der Indizwirkung durch Arbeitnehmer nach vom Arbeitgeber ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 615 BGB, 297 BGB, 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX, 138 ZPO, 286 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Annahmeverzug, Beschäftigungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzugsansprüche und Beschäftigungsanspruch einer Lehrerin bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Leistungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 457
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2007 - 9 Sa 292/07
    c) Diese Rechtsprechungsgrundsätze sind Ausdruck des allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatzes, dass es auch möglich ist, mit Hilfe von Indizien die Haupttatsachen darzulegen, die den betreffenden Rechtssatz ausfüllen, und dass besonderen Beweisschwierigkeiten der darlegungsbelasteten Partei etwa dadurch, dass Indiztatsachen als beweiserheblich angesehen werden, Rechnung getragen wird (BAG, Urteil vom 20.11.2003, NZA 2004, Seite 489 m.Nachw.aus der Rspr. des BGH).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2007 - 9 Sa 292/07
    Erst diese Gesamtbetrachtung versetzt das Gericht in die Lage, zu beurteilen, ob aus den vorgetragenen Indiztatsachen der Schluss auf die Haupttatsache gezogen werden kann (BGH, Urteil vom 17.02.1970, BGHZ 53, Seite 245).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.09.2007 - 4 Sa 204/07

    Annahmeverzug; Leistungsvermögen; Darlegungslast; betriebliches

    Lehnt es der Arbeitgeber ausdrücklich oder konkludent ab, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen, so gerät er nach § 296 S. 1 BGB auch ohne Arbeitsangebot in Verzug (BAG, Urteil v. 21.3.1996, RzK I 13 b Nr. 30; LAG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2007 - 9 Sa 292/07 -, zit. n. Juris, Rn. 48).

    Damit stellt er ihm einen funktionstüchtigen Arbeitsplatz nicht zur Verfügung und gerät gegebenenfalls ohne die Notwendigkeit eines tatsächlichen oder wörtlichen Angebots bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in den Annahmeverzug (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil v. 23.3.2007 - 9 Sa 292/07 -, zit. n. Juris, Rn. 48).

    Trägt der Arbeitnehmer dagegen nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei auch während des Verzugszeitraums leistungsunfähig gewesen, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG, Urteil v. 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 -, zit. n. Juris, Rn. 24; LAG Hamm, Urteil v. 11.05.2006 - 8 Sa 80/06 -, zit. n. Juris, Rn. 15, 16; LAG Köln, Urteil v. 29.11.2006 -7 Sa 1646/07 -, zit. n. Juris, Rn. 32; LAG Düsseldorf, Urteil v. 23.03.2007 - 9 Sa 292/07 -, zit. n. Juris, Rn. 48).

  • ArbG Solingen, 04.04.2008 - 5 Ca 2123/07

    Annahmeverzugslohn, fehlende Leistungsfähigkeit, leidensgerechter Arbeitsplatz

    Lehnt es der Arbeitgeber ausdrücklich oder konkludent ab, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen, so gerät er nach § 296 S. 1 BGB auch ohne Arbeitsangebot in Verzug (BAG, Urteil vom 21.3.1996, 2 AZR 362/95, RzK I 13 b Nr. 30; LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2007, 9 Sa 292/07).

    Damit stellt er ihm einen funktionstüchtigen Arbeitsplatz nicht zur Verfügung und gerät gegebenenfalls ohne die Notwendigkeit eines tatsächlichen oder wörtlichen Angebots bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in den Annahmeverzug (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2007, 9 Sa 292/07, NZA-RR 2007, 457-459).

  • ArbG Wesel, 28.03.2012 - 3 Ca 3086/11

    Wörtliches Arbeitsangebot nach Erkrankung und Annahmeverzug

    Die Beklagte ist für den Beweis der fehlenden Einsatzfähigkeit ihres Arbeitnehmers beweispflichtig (vgl. BAG vom 11.10.2006 - 5 AZR 755/05 in ZTR 2007, 145; BAG vom 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 in RzK I 13b Nr. 48; LAG Düsseldorf vom 14.07.2010 - 12 Sa 755/05; LAG Düsseldorf vom 23.03.2007 - 9 Sa 292/07 in NZA-RR 2007, 457).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16492
LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07 (https://dejure.org/2007,16492)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.07.2007 - 9 Sa 292/07 (https://dejure.org/2007,16492)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 9 Sa 292/07 (https://dejure.org/2007,16492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung; Sanierungskonzept; Verhältnismäßigkeitsprinzip

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 145, 623 BGB, §§ 1, 2 KSchG
    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung; Sanierungskonzept; Verhältnismäßigkeitsprinzip

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz im Falle des Ausspruchs von fünf Änderungskündigungen zum gleichen Zeitpunkt; Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes hinsichtlich des Änderungsangebots; Ausspruch von Änderungskündigungen zwecks Einsparung von ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Ausgangspunkt ist die bisherige vertragliche Regelung, d. h.: Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt: Urteil vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 -).

    Vom Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang zu verlangen, dass er die Finanzlage des Betriebes, den Anteil der Personalkosten, die Auswirkung der erstrebten Kostensenkungen für den Betrieb und für die Arbeitnehmer darstellt und ferner darlegt, warum andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen (vgl. zuletzt: BAG, Urteil vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 -).

    Das Berufen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stellt für sich allein kein dringendes betriebliches Bedürfnis für eine Änderungskündigung dar (vgl. BAG, Urteil vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - und vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - Bröhl in BB 2007, S. 437, 440 f.).

    Schließlich ist zu beanstanden, dass die Änderungen bei der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf Dauer gelten sollen, obwohl sie mit nur vorübergehenden wirtschaftlichen Verlusten begründet werden (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - und vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rdn. 107 c; Bröhl in BB 2007, S. 437, 441).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - ausgeführt, es spreche vieles dafür, dass die klagende Partei des dortigen Rechtsstreits die Änderung der Vertragsbedingungen hinnehmen müsse, weil die beklagte Partei dem Umstand, dass nur vorübergehende wirtschaftliche Verluste zu überwinden seien, durch die Erfolgsabhängigkeit der Jahresvergütung Rechnung getragen habe, wobei sogar eine höhere Vergütung als nach den alten Konditionen erzielt werden könne.

    Auch die Änderungskündigung unterliegt - wie bereits ausgeführt - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rdn. 106 a; Bröhl in BB 2007, 437, 440).

  • LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 37/07

    Änderungskündigung; Bestimmtheit; Schriftformerfordernis; Entgeltreduzierung;

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Den Sanierungsmaßnahmen haben 93 % aller Beschäftigten zugestimmt und mit der Beklagten entsprechende Änderungen ihrer Arbeitsverträge vereinbart, nachdem die Beklagte mit dem bei ihr bestehenden Betriebsrat Einvernehmen über die Kürzungen erzielt hatte und einen "Rahmenvertrag zur 37, 5 Stundenwoche - Änderung der einzelvertraglichen Regelungen" am 7. April 2006 (Bl. 214 bis 216 in dem Verfahren 9 Sa 37/07) abgeschlossen hatte, der später noch modifiziert worden war.

    Dazu fehlt jeglicher Vortrag der Beklagten, obwohl bereits erstinstanzlich in einem Teil der gleich gelagerten Verfahren die klagenden Parteien als Erwiderung auf das Vorbringen der Beklagten ausdrücklich gerügt hatten, es fehle eine Darlegung, "aufgrund welcher unternehmerischer Konzeption eine Arbeitszeiterhöhung erforderlich sei." (z. B. Bl. 82 d. A. in dem Verfahren 9 Sa 37/07).

    Für sie gilt weiter die in dem damaligen Änderungsvertrag vereinbarte Regelung, wonach eine Jahressonderzahlung in Höhe von 100 % eines Monatslohns als freiwillige Leistung und ohne Rechtsanspruch gewährt wird (vgl. Bl. 217 - 219 d. A. in dem Verfahren 9 Sa 37/07).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Dabei genügt eine "Bestimmbarkeit" des Angebots nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 -).

    Ist das Änderungsangebot nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar, so führt dies zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 -).

    Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 -).

  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Sie begründet dies mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine Änderungskündigung, durch die mehrere Vertragsbestimmungen abgeändert werden sollen, insgesamt unwirksam ist, wenn auch nur eine der angestrebten Änderungen nicht mit dringenden betrieblichen Erfordernissen begründet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200, 217, vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 95/05- EzA Nr. 55 zu § 2 KSchG und vom 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - Bröhl BB 2007, S. 437, 440).

    Zudem muss die Feststellung in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200, 217, das Gericht könne bei einer mehrere Vertragsänderungen beinhaltenden Änderungskündigung nicht in Anwendung des § 315 BGB die Änderung der Arbeitsbedingungen teilweise für wirksam erklären, auch hier durchgreifen.

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Schließlich ist zu beanstanden, dass die Änderungen bei der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf Dauer gelten sollen, obwohl sie mit nur vorübergehenden wirtschaftlichen Verlusten begründet werden (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - und vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rdn. 107 c; Bröhl in BB 2007, S. 437, 441).

    Zum Inhalt eines "umfassenden Sanierungsplans" , der "alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft" (so bereits: BAG, Urteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 -), hätte es gehört, von vornherein zu allen hier aufgeworfenen Fragen Erläuterungen zu geben, d. h. jede Ertrags- und Kostenposition eingehend darzustellen.

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Aus Gründen der Rechtssicherheit muss zweifelsfrei klargestellt sein, zu welchen neuen Arbeitsbedingungen das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Arbeitgebers fortbestehen soll (vgl. BAG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 -).

    Sie begründet dies mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine Änderungskündigung, durch die mehrere Vertragsbestimmungen abgeändert werden sollen, insgesamt unwirksam ist, wenn auch nur eine der angestrebten Änderungen nicht mit dringenden betrieblichen Erfordernissen begründet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200, 217, vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 95/05- EzA Nr. 55 zu § 2 KSchG und vom 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - Bröhl BB 2007, S. 437, 440).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Dafür gibt es nach der derzeitigen Gesetzlage keine Grundlage (vgl. dazu auch: BAG, Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 -).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 95/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Sie begründet dies mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine Änderungskündigung, durch die mehrere Vertragsbestimmungen abgeändert werden sollen, insgesamt unwirksam ist, wenn auch nur eine der angestrebten Änderungen nicht mit dringenden betrieblichen Erfordernissen begründet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200, 217, vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 95/05- EzA Nr. 55 zu § 2 KSchG und vom 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - Bröhl BB 2007, S. 437, 440).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Das Berufen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stellt für sich allein kein dringendes betriebliches Bedürfnis für eine Änderungskündigung dar (vgl. BAG, Urteil vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - und vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - Bröhl in BB 2007, S. 437, 440 f.).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.07.2007 - 9 Sa 292/07
    Es handelt sich um ganz gravierende unmittelbare Eingriffe in das gegenseitige Leistungsverhältnis und nicht nur um eine bloße Anpassung vertraglicher Nebenabreden, die nur Randbereiche berührt (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - ; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rdn. 107 f.).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 830/07

    Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Änderungskündigungen

    Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. September 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Kreft, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Eylert, die 2 AZR 830/07 Richterin am Bundesarbeitsgericht Berger sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Bartz und Claes für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Juli 2007 - 9 Sa 292/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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